Logos Bible Software Trainings (Fall, Mid-Semester 2023)- by LAD Uwe Rosenkranz

LAD Uwe Rosenkranz VIU

Vision International University is the world’s first and largest global distance learning network for the Independent Pentecostal and Charismatic movements.

As pastors, counselors, and educators, we believe a meaningful and respected ministry degree should be practical, integrated with everyday life, and thoroughly rooted in the local church so students can stay with their families, churches, and communities while they earn a degree.

We believe that every individual Christian should be trained for ministry, and we believe in individual callings. We are committed to helping our students achieve their ministry goals.

Logos Bible Software Trainings (Fall, Mid-Semester 2023),

 

Logos Bible Software Trainings (Fall, Mid-Semester 2023)

 

Logos Bible Software is an incredible blessing and excels in its ability to help you dig deep into God’s Word. We are convinced that Logos will enhance your studies and save you valuable time. Dr. Steven Ingino from Logos Bible Software will be providing training in Logos for our students (and faculty are welcome to join as well). Steve has used Logos for over twenty years as a seminary student and pastor and will share how to get the most out of the software for your studies and ministries.

 

If you are new to Logos or looking to grow in your usage of the software, we highly encourage you to attend one or more of the upcoming online trainings described below. You can attend as many of the trainings as you’d like, and if a time doesn’t work for you, there are also on-demand options listed below. Save your spot by registering soon!

 

  • Logos Basic and Intermediate Training – Thursday, 11/2 – Noon Pacific
  • Searching and Research in Logos – Tuesday, 11/7 – Noon Pacific (Daylight Saving Time ends on Nov. 5 so adjust accordingly, especially if you’re in AZ, Mountain, or Central Time Zone)
  • Shortcuts for Research in Logos – Thursday, 11/9 – Noon Pacific

 

Check out the Training Hub with all the training registration links in one place and additional trainings (various dates/times) offered by other Logos trainers: https://www.logos.com/academic-webinars

 

If you attend a school outside of the U.S. and the time of the event is too late for you, please register and then I will send you the recording after the training takes place.

 

 

Logos Basic and Intermediate Training: (105 Minutes)

 

  • When?: Thursday11/2/2023 @ Noon Pacific (Register Here)
  • Where?: Online – Zoom link supplied with registration
  • Why?: In this training, you’ll discover strategies anyone can use to get started with ease but will also gain a greater appreciation of how to customize Logos for your specific study needs.We will cover topics and features such as customizing layouts, utilizing parallel resources, the text comparison tool, the information tool, the passage guide, exegetical guide, topic guide, Bible word study guide (linking tools and guides to your Bible for instant lookup), basic biblical searching, searching your library, the Factbook, the amazing tools on the selection menu to speed up research, and time-saving shortcuts.
  • If these times don’t work for you, take the online “Getting Started” course here or watch the 101, 102, and 103 videos at www.logos.com/student-training
  • For training materials in Spanish, please visit: https://support.logos.com/hc/es
  • Spanish Training Videos: https://support.logos.com/hc/es/categories/360000675231

 

 

Searching and Researching in Logos (105 minutes)

  • When?: Tuesday11/7/2023 @ Noon Pacific (Register Here)
  • Where?: Online- Zoom link supplied with registration
  • Why?: In this training, we will cover how to use Logos to perform basic and sophisticated searches in the Biblical text. You will learn how to do original language searches (on words and phrases) and how to use the morph search for some powerful searches that will enhance your studies and exegesis.

 

You’ll discover how to search multiple books in your library for various content, improving your research (search all your journals, commentaries, or Bible dictionaries, etc.). We will cover how to use the Notes Tool and Favorites Tool for your research and for writing papers. You’ll learn how Logos can help you with citing sources (footnotes), building a bibliography, “automatically” creating a bibliography for you, as well as collecting, organizing, storing, and searching notes for your current studies and years of use in the future.

 

 

 

Shortcuts for Research in Logos (60 min)

  • When?: Thursday, 11/9/2023 @ Noon Pacific (Register Here)
  • Where?: Online- Zoom link supplied with registration
  • Why?: Learn how to customize Logos for your unique study needs and how to create search shortcuts that will revolutionize your studies. This has been a gamechanger for students and pastors.

 

 

Please contact Dr. Steven Ingino at steven.ingino@logos.com if you have questions about the trainings.

 

Thanks!

 

 

Dr. Steven Ingino

Senior Customer Success Manager and Training Specialist | Higher Ed

Logos

 

Book a meeting with me

Online training videos

Online support

Academic Portal and IA Support

We use technology to equip the Church to grow in the light of the Bible.

Rosarium and Holy Rosary Grail climate funding and more- by LAD Rosary

Unterlagen für Projektmanage-ment 2021

Kurzbeschreibung: Flutopferhilfe

Rosary Aquakultur und Landmanagement  kombiniert die Vorteile der

patentierten Hügelbeetkultur aus der Biosiegelforschung

patent/DE10307771A1/de Offenlegung

mit neuen Verfahren des Aquafarming.

Hierbei wird Dachwasser , Brunnen- oder Quellwasser genutzt

zur Befüllung eines Teiches, der von einem runden Hügelbeet umgeben ist.

Die Anforderungen nach DIN 1986-100 zum Hochwassernachweis werden dadurch erfüllt.

Auch der freie Handel mit Wasserrrechten nach JEFTA ist seit kurzem ermöglicht.

Die Befreiung von Kosten für Abwasser nach Quadratmetern versiegelter Fläche

Der kommunalen Wasserversorgung ist möglich.

Mit QR-reg labels werden Messwerte eimnfach eingescannt

und durch Monitoring, Screening und Evaluation für

Hochwasserprognosen verfügbar.

Die Erhöhung des Wasserrückhaltevermögens

Wird erfasst und in einen Plan übertragen.

70% des Abwassers in Kläranlagen stammen aus Regenwasser.

Somit werden die wirtschaftlichen Vorteile des marktreifen Produktes

Und der Dienstleistungs-Palette mit Gesamtgesellschaftlichen Vorteilen ergänzt.

Design erfolgt über Graphiken und ³ D Print-Dateien.

So können einzelne Systemkomponenten vor Ort hergestellt werden.

Das vermindert die Kosten , erhöht die Erstellungszeiten und vermindert Arbeitsspitzen.

Die Labels mit den Patentlizenzen werden angeboten in unserem onlineshop.

Für die Präsentation und Markteinführung wird ein fahrbares Büro angeschafft.

Anlagen:

Steuererklärungen und vereinfachte

Einnahmen- und Ausgabenrechnung plus Gewinn seit 2004 sind beigefügt.

Graphiken der einzelnen Produkte ebenfalls.

Empfehlungen und Genesis:

Gründung von Rosary 2003 durch Gründungsberatung Zander, Berlin;

Anmeldung des Patentes „Hügelbeet mit Teich“ am DPMA

Science4Life Venture Cup 2003-2004

Coaching durch RKW- Innovation auf NewCome- Stuttgart Gründermesse.2004

Anmeldung als Firma  ROSARY Anbau und Anlagen in

Badenwürttemberg und Ausbau der Büros und Geschäftsräume 2004.

Gründungsberatung durch International Steinbeis Institut 2005.

Bau der ersten Anlagen und Befreiung von Dachwasserkosten sowie Brauner Bio-Tonne 2005.

Abspaltung einiger Teile des Patents 2006-2015

Gründung RMI INDIA 2009.

Gründung AIICDIOCESE 2012, Akkreditierung als Archbishop

Weiterbildung des Gründers und Titel und Positionen in diversen

Internationalen Organisationen. MA und Dr. -Titel, President MSCS.

Widerspruchsfreie Patent-Erteilung 2015.

Implementierung, Evaluation und Clearing eines 200 Mio € Umweltfonds am

UN-Klimasekretariat in Bonn 2015 – 2017.

Zusammenarbeit mit Partner Onno Fridrich, Produktentwicklung und Design 2017- heute.

Zusammenarbeit mit Hoily Grail Aquaponics in CANADA- New Brunswick.2018 –

Letter of Intention beigefügt

Letter of Intention /Universal Appointment of Purpose

Holy Grail Aquaponics.

We are pleased to present our registered patent and if any are interested in a franchise anywhere in the world please contact
My partner & Co founder CEO. Administration head office is in Germany please contact.
HRH PSPS II
Dr Uwe Rosenkranz.
Email at : uwe@eurobitzrosary.shopping

Aquaponics is the combination of aquaculture (aquatic farming) and hydroponics (soilless agriculture in which plants derive nutrients from nutrient-rich water). It works because aquaculture produces nutrient-rich water that can be circulated through crops where plants both take up the nutrients and filters the water. The clean water is returned for aquaculture where the process repeats itself.

Aquaponics can be a fun hobby, a means of increasing one’s self-sufficiency, or the basis of an entire business.

As a hobby, combining gardening and an aquarium can be both a satisfying challenge to overcome as well as aesthetically pleasing.

For those seeking greater self-sufficiency, but who may lack a means of taking care of livestock for a variety of reasons, aquaponics provides a way to produce natural fertilizer for crops while raising potentially edible freshwater fish or crustaceans.

As entrepreneurs, aquaponics combines two viable businesses, aquaculture and hydroponics agriculture, using their respective strengths and needs to compliment the other creating efficient productivity.

Aquaponics requires several factors to come together to be successful, frustrating beginners unaware of simple yet essential fundamentals. But when a system finally works, one can get incredible results.

The Fundamentals

Fish: Aquaponics can include freshwater fish of any kind and even freshwater crustaceans like crayfish. Anything from ornamental koi fish to edible fish like tilapia, snakeskin gourami, perch, and catfish can be used to stock a tank. The type of fish used depends mostly on what users have experience in raising.

The container used to hold fish can range from a moderately sized fish tank, to large HDPE plastic barrels, to industrial-sized tanks with hundreds of liters/gallons. The size of the tank influences the number of fish that can be kept, which in turn influences the amount of crops that can be grown.

The more fish a system has, the more crops that can be grown. A larger system also means a greater ability to absorb changes that might cause crop or aquaculture failures in smaller systems.

Water pumps appropriate for the size of the system are required to move water out of the tank and into the growing medium. The easiest way to achieve this is to have a water pump maintaining a constant flow to keep the growing medium and the roots it holds moist at all times. Most water pumps include information about the amount of water they can move and how high they can move it. Always pick a pump that falls well within the range of your system.

More complex systems use timers and sensors to flood a grow bed and drain it at regular intervals or when moisture levels drop. These systems, called ebb and flows, are better left to more experienced users.

Crops: Crops can include everything from simple herbs and leafy greens, to fruiting plants like peppers and tomatoes.

Crops are grown in a medium that usually consists of perlite, clay pebbles, and coconut fiber. The container used to grow crops is usually elevated in relation to the fish tank, so that once water is pumped into the crops, gravity can return it to the tank.

Provisions are required to ensure emergency draining for grow beds. That is, if the primary drain is blocked by root growth or any other obstruction, water should have an alternate path to take back to the tank. Without emergency draining, an entire tank could be emptied out onto ground as the grow bed overflows. Water level sensors or floating ball valves can be used to automatically shut off water pumps if tank water levels fall below normal levels.

Nutrients: Fish and crayfish produce a variety of nutrients as a byproduct much in the same way farm animals produce manure which can be used as a rich source of fertilizer.

In an aquaponics system, various types of bacteria are required to break down these nutrients into a form plants can better use. One variety of bacteria takes ammonia and converts it into nitrites, while another converts nitrites into nitrates. The plants take up the nitrates and returns filtered water to the system. The bacteria generally exists both in the fish tank itself as well as in the grow medium used for crops.

The good news is that this bacteria is naturally occurring. A patiently established fish tank will ensure a thriving colony of beneficial bacteria. Having the water pump across the medium for several days without any fish, and adding only a few fish at a time and simple herbs to the grow bed will prevent expensive losses and allow the system to adjust up to full production levels. Using medium from an existing system can help speed up the process.

However, this is where many beginners often fail. They attempt to fully stock their fish tanks and grow their plants right from the beginning, experiencing dead fish and poorly growing crops. This sort of negative, frustrating experience has prevented many enthusiastic but inexperienced beginners from advancing further in aquaponic’s.

The dead fish are a result of “new tank syndrome,” where ammonia builds up due to a lack of bacteria able to break it down. New tank syndrome affects not only new aquaponic systems, but any attempt at all to set up even ordinary home aquariums. Poorly growing plants are a result of low numbers of bacteria needed to convert nitrites into nitrates. This bacteria usually establishes itself fully days or weeks after the first bacteria colonies used to handle ammonia are established.

However, once both types of bacteria colonies have established themselves, the spectacular results many beginners saw from others, and seek for themselves are achievable.

The larger the system and the more the fish, the more and healthier the crops will be. Five or six medium-sized aquarium fish like snakeskin gouramis which grow up to 25 cm (10 inches) can sustain two or three tomato plants and some herbs.

Water: Water pH is generally not a problem for most people because most people have access to nearly pH neutral water. People who already do gardening or take care of fish as a hobby (or both) are already likely familiar with their water quality and can either use it as is, or are aware of what is needed to adjust it. Aquarium hobby shops often include pH testing kits and the chemicals needed to adjust the pH of water.

Water must also be adequately circulated throughout the system. Too much water and too little circulation can deplete oxygen levels that can be detrimental to fish health. Water pumps used for aquariums generally work in coordination with filter systems. They are useful in removing solid waste from the fish tank. In an aquarium, this waste would be moved by the pump to the filtration system. In an aquaponic’s system, this waste resides in the grow bed where it is further used to aid plant growth.

If a system is not set up to remove solid waste from the fish tank, it can create a health hazard to the fish.

Aquaponic Examples

Something as simple as a plastic planter or basket filled with clay pebbles, suspended over a 220 liter (60 gallons) HDPE barrel can provide beginners with a simple yet productive aquaponic’s system. Using 5-6 snakeskin gouramis available at many hobby aquarium shops, a good amount of herbs, or several tomato plants can be grown. It is a great first project for a balcony, rooftop, or front and backyard system. Smaller systems are possible, but produce less impressive results.

Larger systems, however, are not only more impressive, they are regularly used as part of an agricultural business.

Wisconsin-based Growing Power Inc. uses aquaponic’s for its very large operation. On its website, it describes its aquaponic’s setup as follows:

„We fill our growing pots with a mixture of coir and compost. The coir is made from discarded coconut husks and helps wick water to the plant’s root system. The compost provides extra nutrients to grow an abundance of crops within the system. Traditional hydroponic growing, or growing without soil, relies on fish waste alone to fertilize the crops. The problem is, you can only grow crops with lower nutritional needs such as basil. For example, in most traditional hydroponic systems, Boron is found in very low quantities. Boron is essential for flower development in crops – tomatoes, peppers, and cucumbers – which means that production for these kinds of crops is very low in hydroponic systems. At Growing Power, we solved this problem by adding nutrient rich compost to the pots in our system.“

Growing Power Inc. not only uses crops and fish symbiotically, it markets both to local restaurants and customers. Similar operations can be found around the world, with each system differing based on local tastes, experience, and available inputs.

At Growing Power Inc., fish are feed commercial food but also worms which can easily be cultivated on site and even used in another cycle of breaking down organic waste and sending it back to crops. By using compost, vermicompost (compost made using worms), and aquaponics, Growing Power Inc. has managed to create multiple, beneficial and sustainable closed loops that provide both healthy food and a livelihood for Growing Power’s community.

Operations like Growing Power Inc. often offer guided tours, open houses, internships, and workshops to help beginners learn the basics of various agricultural processes including aquaponics. Learning the basics from others with experience helps reduce the learning curve and much of the frustration from overcoming it.

Aquaponics is one of several essential and proven cycles those interested in growing their own food can utilize to leverage processes found in nature on a small scale at home or as a business. While initial success requires patience and a little know-how, once a system is established, it is very easy to keep it up and running, and more than that, improve upon and expand.

While the largest aquaponic systems require significant investment, virtually anyone can afford a small plastic barrel, some aquarium fish, a pump, clay pebbles and a container to put them in. From there, a satisfying hobby, a greater degree of self-sufficiency, or even a potential business may follow.

Let’s examine some other practical solutions and what we can do to support a free economy in all of its forms…
Here is an example of the Aquafarming system’s functions.

Fragt die Deutschen-JALTA- was wollt IHR?-via Fürst Erzbischof Dr. Uwe AE.Rosenkranz

Rosenkranz
Germany in the European Union on the globe (Europe centered).svg

  • BIP/Einw. (KKP)
2018[3]
  • 3,951 Bio. USD (4.)
  • 4,342 Bio. USD (5.)
  • 47.662 USD (18.)
  • 52.386 USD (19.)
Index der menschlichen Entwicklung  0,939 (4.) (2019)[4]
WährungEuro (EUR)
Gründung1. Januar 1871: Deutsches Reich (völkerrechtl. 1. Juli 1867: Norddeutscher Bund)

23. Mai 1949: Bundesrepublik Deutschland (Grundgesetz)[5]
(siehe Abschnitt „Staatsgründung“)
NationalhymneDas Lied der Deutschen (dritte Strophe)
0:00
Nationalfeiertag3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit)
ZeitzoneUTC+1MEZ
UTC+2MESZ (März bis Oktober)
Kfz-KennzeichenD
ISO 3166DE, DEU, 276
Internet-TLD.de
Telefonvorwahl+49
ÄgyptenTunesienLibyenAlgerienMarokkoMauretanienSenegalGambiaGuinea-BissauGuineaSierra LeoneLiberiaElfenbeinküsteGhanaTogoBeninNigeriaÄquatorialguineaKamerunGabunRepublik KongoAngolaDemokratische Republik KongoNamibiaSüdafrikaSwasilandMosambikTansaniaKeniaSomaliaDschibutiEritreaSudanRuandaUgandaBurundiSambiaMalawiSimbabweBotswanaÄthiopienSüdsudanZentralafrikanische RepublikTschadNigerMaliBurkina FasoJemenOmanVereinigte Arabische EmirateSaudi-ArabienIrakIranKuwaitKatarBahrainIsraelSyrienLibanonJordanienZypernTürkeiAfghanistanTurkmenistanPakistanGriechenlandItalienMaltaFrankreichPortugalSpanienMauritiusRéunionMayotteKomorenSeychellenMadagaskarSão Tomé und PríncipeSri LankaIndienIndonesienBangladeschVolksrepublik ChinaNepalBhutanMyanmarKanadaDänemark (Grönland)IslandMongoleiNorwegenSchwedenFinnlandIrlandVereinigtes KönigreichNiederlandeBelgienDänemarkSchweizÖsterreichDeutschlandSlowenienKroatienTschechische RepublikSlowakeiUngarnPolenRusslandLitauenLettlandEstlandWeißrusslandRepublik MoldauUkraineNordmazedonienAlbanienMontenegroBosnien und HerzegowinaSerbienBulgarienRumänienGeorgienAserbaidschanArmenienKasachstanUsbekistanTadschikistanKirgisistanRusslandVereinigte StaatenMaledivenJapanNordkoreaSüdkoreaRepublik China (Taiwan)SingapurMalaysiaPhilippinenThailandVietnamLaosKambodschaIndienVenezuelaGuyanaSurinameFrankreich (Französisch-Guayana)BrasilienKap VerdeSpanien (Kanaren)Dominikanische RepublikPuerto RicoDominikanische RepublikBahamasJamaikaKubaMexikoMexikoVenezuelaGuyanaSurinameFrankreich (Französisch-Guayana)BrasilienKap VerdeSpanien (Kanaren)Dominikanische RepublikPuerto RicoDominkanische RepublikBahamasJamaikaKubaMexikoMexikoDänemark (Färöer)Germany in the European Union on the globe (Europe centered).svg
















==============Norddeutscher Bund===============

Norddeutscher Bund

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Norddeutscher Bund
1867–1871
Flagge des Norddeutschen Bundes: Schwarz-Weiß-RotGroßes Wappen des Norddeutschen Bundes
FlaggeWappen
 Wappen Deutscher Bund.svgNavigationFlag of the German Empire.svg 
VerfassungVerfassung des Norddeutschen Bundes vom 16. April 1867[1]
AmtsspracheDeutsch
HauptstadtBerlin
Bundespräsidium
– ab 1. Juli 1867
König von Preußen
Wilhelm I.
Regierungschef
– 14. Juli 1867 bis 4. Mai 1871
Bundeskanzler
Otto von Bismarck
Währungkeine Einheitswährung
Gründung
– 18. August 1866
– 1. Juli 1867

Augustbündnis
Norddeutsche Bundesverfassung
Zeitzonekeine einheitliche Zeitzone
Karte
Der Norddeutsche Bund (1866–1871)
Der Norddeutsche Bund war ein Bundesstaat. Er vereinte alle deutschen Staaten nördlich der Mainlinie unter preußischer Führung. Er war die geschichtliche Vorstufe der mit der Reichsgründung verwirklichten kleindeutschen, preußisch dominierten Lösung der deutschen Frage unter Ausschluss Österreichs. Gegründet als Militärbündnis im August 1866 kam dem Bund durch eine Verfassung vom 1. Juli 1867 Staatsqualität zu.
Die Bundesverfassung entsprach weitestgehend der Verfassung des Kaiserreichs von 1871: Die Gesetzgebung war Aufgabe eines Reichstags, der vom männlichen Volk gewählt wurde, sowie eines Bundesrates, der die Regierungen der Mitgliedsstaaten (meist Herzogtümer) vertrat. Zur Verabschiedung von Gesetzen mussten beide zustimmen. Oberhaupt des Bundes war der preußische König als Inhaber des BundespräsidiumsVerantwortlicher Minister war der Bundeskanzler. Der konservative preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck war der erste und einzige Kanzler in den wenigen Jahren des Norddeutschen Bundes.
Der Reichstag bereitete mit seinen zahlreichen modernisierenden Gesetzen zu Wirtschaft, Handel, Infrastruktur und Rechtswesen (darunter dem Vorläufer des heutigen Strafgesetzbuchs) wesentlich die spätere deutsche Einheit vor. Einige der Gesetze wirkten bereits vor 1871 über den deutschen Zollverein in den süddeutschen Staaten. Allerdings war die parlamentarische Kontrolle über den Militärhaushalt noch begrenzt, obgleich die Militärausgaben 95 Prozent des Gesamthaushalts ausmachten.
Die Hoffnung, bald die süddeutschen Staaten BadenBayernWürttemberg und Hessen-Darmstadt in den Bund aufnehmen zu können, erfüllte sich nicht. In jenen Ländern war der Widerstand gegen das protestantische Preußen bzw. gegen den Bund mit seiner liberalen Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik groß. Das zeigte sich bei der Wahl zum Zollparlament 1868; diese Zusammenarbeit von norddeutschen und süddeutschen Abgeordneten im Zollverein trug aber zur wirtschaftlichen Einheit Deutschlands bei.
Nach einer diplomatischen Niederlage im Spanischen Thronfolgestreit begann Frankreich im Juli 1870 den Krieg gegen Deutschland. Es wollte damit ein weiteres Erstarken Preußens und eine deutsche Vereinigung unter seiner Führung verhindern. Allerdings hatten die süddeutschen Staaten Baden, Bayern und Württemberg nach ihrer Niederlage im Deutschen Krieg von 1866 Verteidigungsbündnisse mit Preußen geschlossen. Daher und aufgrund ihrer besseren Organisation konnten die deutschen Heere den Krieg rasch nach Frankreich hinein tragen.
Durch die Novemberverträge von 1870 traten die süddeutschen Staaten dem Norddeutschen Bund bei. Mit der sogenannten Reichsgründung und dem Inkrafttreten der neuen Verfassung am 1. Januar 1871 ging der Bund im deutschen Kaiserreich auf.

Entstehung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vorgeschichte bis 1866[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit dem 18. Jahrhundert gab es neben der österreichischen Habsburgermonarchie eine weitere Macht in Deutschland, die eine Führungsrolle beanspruchte: Preußen, das im Jahr 1701 zum Königreich aufgestiegen war und unter anderem das an Bodenschätzen reiche Schlesien von Österreich erobert hatte. Das Verhältnis dieser beiden mitteleuropäischen Großmächte bezeichnete man als deutschen Dualismus, der von Rivalität, oft aber auch von Zusammenarbeit zu Ungunsten Dritter geprägt war.[2]

Deutschland im Herbst 1850: Staaten der Erfurter Union (gelb) und jene des Rumpfbundestages (dunkelrot)
Der von vielen Deutschen erwünschte Ausbau des Bundes oder gar der Übergang zum Bundesstaat wurde von Österreich und Preußen verhindert: Das Kaisertum Österreich sah wegen seiner eigenen Nationalitätenkonflikte einen deutschen Bundesstaat als Existenzbedrohung an, und Preußen wollte keine Weiterentwicklung des Deutschen Bundes, solange allein Österreich als „Präsidialmacht“ galt.[3] Schon 1849 bemühte Preußen sich mit der „Erfurter Union“ erst um ein Kleindeutschland ohne Österreich und Böhmen, ohne die Habsburger und ohne den Deutschen Bund, dann zumindest um einen norddeutschen Bundesstaat unter preußischer Führung.[4] Aufgrund des Druckes Österreichs, der Mittelstaaten und Russlands musste Preußen diesen Versuch in der Herbstkrise 1850 allerdings aufgeben.
In der Folge kam es wieder zu einer Zusammenarbeit der Großmächte, die aber deutlich stärker von Rivalität überschattet war als in den Jahren 1815–1848. Nach 1859 machten beide Großmächte erfolglose Vorschläge zu einer Bundesreform. Eine Teilung Deutschlands in Nord und Süd gehörte auch dazu.[5] Obwohl sie um 1864 im Krieg gegen Dänemark wieder gemeinsam gegen die deutschen Staaten agierten, waren sie alsbald in der Schleswig-Holstein-Frage zerstritten und trugen auch diesen Streit militärisch aus.[6]
Der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck bemühte sich mehrmals um einen Ausgleich mit Österreich, schließlich aber steuerte er Preußen auf die Konfrontation mit Österreich und notfalls den übrigen Staaten zu.[7] Der österreichische Kaiser Franz Joseph I. wiederum war unbeeindruckt, hielt die Position Bismarcks in Preußen für schwach und schätzte seine eigene militärische Macht als unüberwindbar ein.[8] So erwirkte Österreich am 14. Juni 1866 einen Bundesbeschluss des Bundestags über die Mobilmachung des Bundesheeres gegen Preußen.

Deutscher Krieg und Kriegsfolgen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Georg Bleibtreu: Schlacht bei Königgrätz, Gemälde von 1868. Diese Schlacht in Böhmen war der entscheidende preußische Sieg gegen Österreich.
Im Deutschen Krieg von 1866 siegte Preußen mit seinen Verbündeten jedoch gegen Österreich und dessen Alliierte (die Königreiche BayernWürttembergSachsen und Hannover, die Großherzogtümer Baden und Hessen, das Kurfürstentum Hessen und weitere Kleinstaaten). Im Vorfrieden mit Österreich (26. Juli) setzte Preußen durch, die Verhältnisse im Norden Deutschlands bis zur Mainlinie neu zu ordnen. Hier taucht auch zuerst der Ausdruck Norddeutscher Bund auf. Dieses Arrangement hatte Preußen zuvor bereits mit dem französischen Kaiser Napoleon III. abgestimmt.
Am 1. Oktober 1866 annektierte Preußen vier seiner Kriegsgegner nördlich des Mains: HannoverKurhessenNassau und Frankfurt. Die übrigen Staaten durften ihre Gebiete fast ohne Änderungen behalten. Durch die Einverleibungen stieg die Bevölkerungsanzahl Preußens von etwa 19 Millionen auf fast 24 Millionen.
Drei weitere Kriegsgegner nördlich des Mains, nämlich Sachsen, Sachsen-Meiningen und Reuß älterer Linie, wurden in den Friedensschlüssen dazu verpflichtet, sich dem Norddeutschen Bund anzuschließen. Das Großherzogtum Hessen musste mit seiner Provinz Oberhessen sowie den rechtsrheinischen (rheinhessischen) Gemeinden Kastel und Kostheim dem Bund beitreten, die alle nördlich des Mains lagen.[9][10]

Augustverträge und Konstituierender Reichstag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Feierliche Eröffnung des Norddeutschen Konstituierenden Reichstages im königlichen Schloss, Berlin am 24. Februar 1867
Am 18. August 1866 schloss Preußen mit 15 nord- und mitteldeutschen Staaten einen Bündnisvertrag mit doppeltem Zweck, der schließlich als „Augustbündnis“ bekannt wurde. Später traten weitere Staaten wie die beiden Mecklenburgs (Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz) dem Vertragswerk bei (daher „Augustverträge“). Zum einen bildeten sie ein Verteidigungsbündnis, das auf ein Jahr begrenzt war. Zum anderen war das Augustbündnis ein Vorvertrag zur Gründung eines Bundesstaats.[11]
Grundlage sollte der Bundesreformplan vom 10. Juni 1866 sein,[12] den Preußen damals den übrigen deutschen Staaten zugesandt hatte. Dieser Plan war aber noch sehr allgemein gehalten und bezog damals noch Bayern und das übrige Kleindeutschland ein. Dem Augustbündnis lag also noch kein eigentlicher Verfassungsentwurf vor, anders als dem Dreikönigsbündnis von 1849 für die Erfurter Union.[13]
Im Augustbündnis war auch die Wahl eines gemeinsamen Parlaments vereinbart. Dieses würde bei der Verfassungsvereinbarung das norddeutsche Volk repräsentieren. Grundlage für die Wahl waren Gesetze der Einzelstaaten. Diese Gesetze übernahmen, absprachegemäß, das Frankfurter Reichswahlgesetz von 1849 fast wörtlich. Der Norddeutsche Konstituierende Reichstag wurde am 12. Februar 1867 gewählt[14] und am 24. Februar in Berlin von König Wilhelm I. von Preußen eröffnet. Nach langen Verhandlungen nahm der im Berliner Palais Hardenberg tagende Reichstag bereits am 16. April den abgeänderten Verfassungsentwurf an und hatte tags darauf seine feierliche Schlusssitzung.[15]

Politisches System[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bundesverfassung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Preußische Landtag und der konstituierende Reichstag waren von einer nationalliberalfreikonservativen Mehrheit beherrscht. Gerade die Nationalliberalen wollten ursprünglich eine möglichst radikale Lösung: Deutschland sollte ein Einheitsstaat unter preußischer Führung werden. Beispielsweise hätten die übrigen Staaten Norddeutschlands einfach Preußen beitreten sollen. Preußen mit seiner Militärmacht hätte sie dazu zwingen können. Bismarck hingegen suchte nach einer föderativen Lösung. Einerseits wollte er die süddeutschen Staaten und deren Fürsten nicht davor abschrecken, später ebenfalls beizutreten. Andererseits ging es ihm um seine eigene vermittelnde Rolle und damit um seine Machtstellung zwischen König, Landtag und verbündeten Staaten.

Verfassungsdiagramm für den Norddeutschen Bund, mit der Entwicklung zum Deutschen Reich
Als Folge dieser Überlegungen strebte Bismarck eine norddeutsche Bundesverfassung an, die ihre unitarischen Züge und auch die Macht des preußischen Königs verbarg. So weit wie möglich sollte der neue Bund äußerlich einem Staatenbund ähneln. Beispielsweise war die Militärmacht in der Verfassung einem Bundesfeldherrn unterstellt. Diese Bezeichnung stammte aus der Zeit des Deutschen Bundes; der preußische König hatte damals versucht, dauerhafter Bundesfeldherr des Bundesheeres oder zumindest der norddeutschen Bundestruppen zu werden. Die Verfassung machte allerdings an anderer Stelle deutlich, dass der Bundesfeldherr niemand anders als der preußische König war.
Geheimrat Maximilian Duncker hatte im Auftrag Bismarcks einen ersten Verfassungsentwurf ausgearbeitet. Nach mehreren Überarbeitungen durch Gesandte und Ministerialbeamte legte Bismarck selbst Hand an, und schließlich lag am 15. Dezember 1866 den Bevollmächtigten der Regierungen ein preußischer Entwurf vor.[16] Die Bevollmächtigten hatten zum Teil erhebliche Bedenken, mal wünschten sie sich mehr Föderalismus, mal einen stärkeren Einheitsstaat. Bismarck nahm 18 Änderungsanträge an, die die Grundstruktur nicht anrührten, und die Bevollmächtigten stimmten am 7. Februar 1867 zu. Dieser Entwurf war dann ein gemeinsames Verfassungsangebot der verbündeten Regierungen.[17]
Der Entwurf ging am 4. März dem konstituierenden Reichstag zu. Bei seinen Beratungen stimmte sich der konstituierende Reichstag eng mit den Bevollmächtigten der Einzelstaaten ab. Auf diese Weise kam es zu Kompromissen, auf die sich beide Seiten verständigen konnten. Am 16. April 1867 verabschiedete nicht nur eine Reichstagsmehrheit den abgeänderten Entwurf, sondern ihn billigten sogleich auch die Bevollmächtigten. Die Einzelstaaten ließen danach ihre Landesparlamente abstimmen und publizierten die Bundesverfassung. Dieser Prozess dauerte bis zum 27. Juni. Am 1. Juli konnte die Verfassung vereinbarungsgemäß in Kraft treten.[18] Die Verfassung des Norddeutschen Bundes ist, von einigen Bezeichnungen und Details abgesehen, bereits identisch mit der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871, die bis 1918 angewandt wurde.
In den heftigen Beratungen des Reichstags war Bismarcks Entwurf beträchtlich abgeändert worden. Der Reichstag verstärkte die Bundeskompetenz und seine eigene Position. Dem nationalliberalen Abgeordneten Rudolf von Bennigsen gelang es, die sogenannte Lex Bennigsen durchzubringen: Der Bundeskanzler musste die Anordnungen des Bundespräsidiums (des preußischen Königs) gegenzeichnen, um sie wirksam zu machen, und übernahm dadurch die (ministerielle) Verantwortung. Er wurde so zum selbstständigen Bundesorgan.[19] Bismarck selbst wollte ursprünglich den Bundeskanzler nur als ausführenden Beamten sehen; nun war dieser die Schlüsselfigur im komplizierten Entscheidungsgefüge (Michael Stürmer).[20]

Bundesorgane[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


„Es spukt im Reichstage“: Karikatur auf Kanzler Otto von Bismarck, der die Einrichtung von Bundesministerien ablehnt.
Dem König von Preußen stand das Präsidium des Bundes zu, auf einen Titel wie „Kaiser“ verzichtete man.[21] Nicht dem Namen, aber der Sache nach war er das Bundesoberhaupt. Er setzte einen Bundeskanzler ein, der die Handlungen des Präsidiums gegenzeichnete. Damit war der Bundeskanzler der einzige verantwortliche Minister, also die Bundesregierung (Exekutive) in einer Person. Die Verantwortlichkeit ist nicht parlamentarisch zu verstehen, aber politisch.[22]
Der Bundeskanzler erhielt zur Unterstützung seiner Arbeit eine oberste Bundesbehörde, das Bundeskanzleramt (es wurde später in Reichskanzleramt umbenannt und ist nicht mit der Reichskanzlei von 1878 zu verwechseln). In der Zeit des Norddeutschen Bundes wurde nur noch eine weitere oberste Bundesbehörde eingerichtet, das von Preußen übernommene Auswärtige Amt. Der Chef des Bundeskanzleramts und der Leiter des Auswärtigen Amtes waren keine Kollegen des Bundeskanzlers, sondern ihm als weisungsbefugte Beamte unterstellt. Bismarck widersetzte sich den Bestrebungen des Reichstags, regelrechte Bundesministerien einzurichten.[23] In der Praxis bediente sich Bismarck oftmals der Zuarbeit der Landesministerien, zumal der preußischen, allein schon aus Mangel an einer eigenen personellen Ausstattung auf Bundesebene.
Die Gliedstaaten entsandten Bevollmächtigte in den Bundesrat. Diese Vertretung der Gliedstaaten war ein Bundesorgan, das exekutive, legislative und judikative Befugnisse hatte. Der Bund hatte kein Verfassungsgericht, aber der Bundesrat entschied über bestimmte Streitfälle zwischen und in den Gliedstaaten.[24]
Der Bundesrat übte zusammen mit dem Reichstag das Gesetzgebungsrecht einschließlich der Haushaltsbewilligung aus. Diäten, also Abgeordnetenentschädigungen, waren laut Verfassung untersagt. Im Wahlrecht des Bundes war das allgemeine und gleiche Männerwahlrecht verankert. Jeder Norddeutsche hatte in dem Wahlkreis, in dem er wohnte, eine Stimme für einen Kandidaten. Jeder Wahlkreis entsandte einen Abgeordneten in den Norddeutschen Reichstag. Im Mai 1869 kam das Bundeswahlgesetz zustande, das die Bestimmungen der Einzelstaatsgesetze von 1866 im Grunde beibehielt.[25]
Vorsitzender des Bundesrats war der Bundeskanzler. An sich hatte er darin weder Sitz noch Stimme. Doch Bundeskanzler Bismarck war gleichzeitig preußischer Ministerpräsident. Auf diese Weise hatte er größten Einfluss auf die preußischen Stimmen im Bundesrat und damit auf den gesamten Bundesrat. Diese Ämterverbindung war in der Verfassung nicht vorgesehen, sie wurde aber fast in der gesamten Zeit des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches beibehalten.

Wahlen und Parteien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Ludwig Windthorst, der ehemalige Justizminister des Königreichs Hannover, schloss sich im Reichstag 1867 der Bundesstaatlich-konstitutionellen Vereinigung an, die die Antipreußen vereinte. Später wurde er der profilierteste Parlamentarier des Zentrums.
Die preußischen Landtagswahlen vom 13. Juli 1866 (die Urwahl fand noch vor Eintreffen der Siegesmeldung aus Königgrätz statt) kamen einem Erdrutsch gleich. Die Liberalen verloren etwa hundert Sitze, während die Konservativen ebenso viele hinzugewannen. Der preußische Liberalismus war im Wahlvolk also weniger stark verwurzelt als gedacht. Bismarck aber versuchte, so im Äußeren mit Österreich, so im Inneren mit den Liberalen zu einem Ausgleich zu kommen, um größeren Handlungsspielraum zu erlangen. Kurz nach dem Krieg kündigte er die sogenannte Indemnitätsvorlage an: Er ersuchte den Landtag, seine verfassungswidrigen Maßnahmen der Konfliktjahre nachträglich zu genehmigen.[26]
Bismarcks Haltung führte zu einer Spaltung sowohl der liberalen Fortschrittspartei als auch der Konservativen. Von der ersteren spaltete sich 1867 die Nationalliberale Partei ab, von den Konservativen die Freikonservative Partei. Beide wurden langfristig Bismarcks Stützen im Parlament. Die linkeren Liberalen hingegen trugen Bismarck die Konfliktzeit mit ihren Verfassungsbrüchen dauerhaft nach, und die rechteren Konservativen waren gegen Zugeständnisse an Liberale.
Die katholischen Abgeordneten waren im Reichstag des Norddeutschen Bundes eher schwach vertreten. Sie arbeiteten unter anderem in der Bundesstaatlich-Konstitutionellen Vereinigung zusammen. Noch vor der deutschen Reichsgründung vereinten sie sich zwischen Juni und Dezember 1870 zur Zentrumspartei, die die Rechte der katholischen Minderheit und den Rechtsstaat überhaupt verteidigen wollte.
Die Sächsische Volkspartei, ein antipreußisches Bündnis von Radikaldemokraten und Sozialisten, konnte bereits im Februar 1867 zwei Abgeordnete in den (konstituierenden) Reichstag entsenden, darunter August Bebel. Neben seinem eher liberalen Kollegen war Bebel der erste Marxist in einem deutschen Parlament. In dem im August gewählten ordentlichen Reichstag stellte die SVP drei, der Allgemeine Deutsche Arbeiterverein zwei Abgeordnete. Die Trennung von bürgerlichen Radikaldemokraten und Sozialisten, eine der tiefsten Zäsuren der deutschen Parteiengeschichte,[27] führte 1869 zur Gründung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei in Eisenach.
Damit gab es bereits im Reichstag des Norddeutschen Bundes die Parteien, die später das Kaiserreich prägen sollten: die beiden liberalen und die beiden konservativen, die katholische Zentrumspartei und die Sozialdemokraten.

Innenpolitik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Karikatur auf die Einführung gleicher Maße und Gewichte im Norddeutschen Bund. Nach langen Beratungen in Kommissionen des Deutschen Bundes hatte ein Entwurf vorgelegen. Der Norddeutsche Bund übernahm ihn fast wortgleich (Bundesgesetz vom 17. August 1868) und führte damit das metrische System ein.
Der Reichstag machte sich gemeinsam mit liberaleren preußischen Beamten an ein umfangreiches Reformprogramm. Hans-Ulrich Wehler konstatiert einen „Initiativenreichtum insbesondere der Nationalliberalen“, welcher „wie ein entschlossener Anlauf [wirkte], unverzüglich zu beweisen, wie modern, wie attraktiv für jeden Fortschrittsfreund der Norddeutsche Bund in kürzester Zeit ausgestaltet werden konnte – wie durchsetzungsfähig die Liberalen mit ihrer Politik gesellschaftlicher Modernisierung waren.“[28] Allerdings blieben Militär, Außenpolitik, Bürokratie und Hofgesellschaft autonom, außerhalb der Parlamentsherrschaft. Ansonsten konnte der Norddeutsche Reichstag „nach knapp drei Jahren eine erstaunliche Erfolgsbilanz nachweisen“, zu denen man noch die liberale Epoche im Kaiserreich bis 1877 hinzunehmen muss. 84 Nationalliberale, 30 Fortschrittsparteiler und 36 Freikonservative (von 297 Abgeordneten insgesamt) trieben die Entwicklung voran; aber viele wichtige Gesetze wurden auch fast einstimmig angenommen.[29]
Über achtzig Gesetze des Reichstags des Norddeutschen Bundes hoben zahlreiche Privilegien und Zwangsrechte auf; die Bürger erhielten mehr Möglichkeiten, ihr Leben freier zu gestalten. Der Rechtsstaat wurde gefestigt, Hemmnisse für Industrie und Handel beseitigt. „Noch einmal: Manche hochgespannte Reformerwartung wurde enttäuscht. Trotzdem zeigt ein Blick auf die zwanzig wichtigsten Gesetze, mit welcher Energie die Liberalen in Parlament und Verwaltung ihr großes Modernisierungsprojekt in verblüffend kurzer Zeit vorangetrieben haben.“[30]
Der Norddeutsche Reichstag übernahm häufig Entwürfe aus der Zeit des Deutschen Bundes. Zu den Neuerungen und Vereinheitlichungen, die meist nach 1870 fortgalten, gehören:[31]

Deutschland- und Außenpolitik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Karikatur im Kladderadatsch, 1867. Die Germania fordert den Schäfer Bismarck auf, die Herde (die deutschen Mittel- und Kleinstaaten) vor dem französischen Löwen (Napoleon III.) zu schützen. Bayern und Baden werden als Schäferhunde dargestellt, die den Löwen verbellen.

Der Norddeutsche Bund in Europa
Trotz anderer Erwartungen zeigte es sich bald, dass eine Vereinigung Deutschlands kein Selbstläufer war. Bismarck meinte im Jahr 1869 daher, dass man nicht mit Gewalt vorpreschen solle, da man auf diese Weise höchstens unreife Früchte ernten könne. Durch Vorstellen der Uhr könne man die Zeit nicht schneller laufen lassen.[32] In Süddeutschland mussten wegen der Heeresreform nach preußischem Vorbild die Steuern erhöht werden. In Baden konnte der Großherzog nur mit Notverordnungsrecht das Bündnis mit dem Norden durch das Parlament bringen. 1870 stürzte die Patriotenpartei des katholischen Landvolks den liberalen Ministerpräsidenten. In Hessen-Darmstadt hoffte der Ministerpräsident noch im Juli 1870 auf eine preußische Niederlage im Konflikt mit Frankreich.[33]
Bismarck initiierte von Mai bis Juli 1867 eine Reform des Zollvereins, um die süddeutschen Staaten mehr an den Norddeutschen Bund zu binden. Aus dem „Verein unabhängiger Staaten“ (völkerrechtliche Staatenverbindung) mit Vetorecht wurde eine Wirtschaftsunion mit Mehrheitsbeschlüssen. Ein Veto als einzelner Staat hatte nur noch das große Preußen. Der Zollbundesrat war ein dem Bundesrat vergleichbares Organ mit Regierungsvertretern der Mitgliedstaaten, daneben gab es ein Zollparlament. Es wurde nach dem Reichstagswahlrecht gewählt, wobei in der Realität der Reichstag um süddeutsche Abgeordnete erweitert wurde.[34]
Die Wahlen zum Zollparlament fanden 1868 in Süddeutschland statt. Dabei stellte sich heraus, dass die Preußengegner noch viele Wähler repräsentierten. Die Stimmen richteten sich gegen die Dominanz des protestantischen Preußens oder gegen liberale Freihandelspolitik; teilweise ging es auch um innere Konflikte der Staaten. In Württemberg waren alle 17 Abgeordneten antipreußisch, in Baden 6 gegenüber 8 Kleindeutschen, in Bayern 27 gegenüber 21. Die meisten waren dem konservativen Lager zuzuordnen. Bismarck verstand, dass die Erweiterung des Norddeutschen Bundes um den Süden noch längere Zeit auf sich warten lassen könnte;[35] gleichwohl hatte der Süden keine Alternative zur wirtschaftlichen Integration, denn 95 Prozent seines Handels verlief mit dem Norden.[36]
Die wirtschaftliche Zusammenarbeit bedeutete keine automatische politische Einheit. Die süddeutschen Staaten waren in diesem Punkt genau wie das zweite französische Kaiserreich in der Defensive, vor allem aber befand Napoleon III. sich innenpolitisch in einer schwierigen Lage, nachdem er 1869/1870 liberale Verfassungsänderungen hinnehmen musste. Daher suchte er nach außenpolitischen Erfolgen; nicht zuletzt wollte er für deutsche Vereinheitlichungsbestrebungen Gebietsabtretungen als Ausgleich. In Frankreich sprach man von der „Rache für Sadowa“ (d. h. die Schlacht von Königgrätz) und meinte damit die Enttäuschung, dass Preußen und Österreich 1866 so schnell Frieden geschlossen haben, dass Frankreich keine politischen Forderungen mehr stellen konnte. Das mögliche militärische Eingreifen Frankreichs veranlasste zunächst Bismarck zur Vorsicht, wenn auch der Erfolgszwang ihn selbst unter Druck setzte. Außerdem stand ihm bald wieder ein schwerer Konflikt um den Militärhaushalt vor Augen.[37]
Bismarck scheute allerdings davor zurück, die Nationalbewegung zu instrumentalisieren. Im Februar 1870 forderten die Nationalliberalen mit der „Interpellation Lasker“, das liberale Baden in den Bund aufzunehmen. Bismarck lehnte ungewöhnlich schroff ab: Dadurch würde der Beitritt der übrigen süddeutschen Staaten unwahrscheinlicher werden. Der Bismarck-Biograph Lothar Gall geht davon aus, dass dieser in erster Linie die bisherige Machtstruktur bewahren wollte und eine Aufwertung der Liberalen befürchtete. Dasselbe galt für eine nationale Volksbewegung.[38]
Anfang 1870 weihte Bismarck König Wilhelm von Preußen in einen Kaiserplan ein. Demnach sollte Wilhelm zum „Kaiser von Deutschland“ oder wenigstens des Norddeutschen Bundes ausgerufen werden. Das sei eine Stärkung für die Regierung und ihre Anhänger im Hinblick auf die kommenden Wahlen und Beratungen des Militäretats. Außerdem sei „Bundespräsidium“ im diplomatischen Verkehr ein unpraktischer Titel. Ein Gedanke war auch, dass den Süddeutschen ein deutscher Kaiser annehmbarer sein könnte als ein preußischer König. Bismarck stieß mit dem Ansinnen aber auf Widerstand bei den übrigen Fürsten in Nord- und Süddeutschland, wodurch der Plan aufgegeben wurde.[39][40]

Diplomatie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Diplomatie des Norddeutschen Bundes wurde in erster Linie von Preußen bestimmt. Die Bezeichnung „Auswärtiges Amt“ geht auf die entsprechende Titulierung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Norddeutschen Bundes durch allerhöchste Kabinettsorder vom 1. Januar 1870 zurück, ehe es am 4. Januar 1870 in Auswärtiges Amt des Norddeutschen Bundes umbenannt wurde.[41] Mit dieser Bezeichnung umging Bismarck die Frage, ob es sich um ein Ministerium handelte.
Von der Gründung 1867 bis zum Aufgehen in das größere Deutsche Reich am 1. Januar 1871 war vor allem das Verhältnis zu den süddeutschen Staaten und zu Frankreich bestimmend. Mit Frankreich gab es eine Art kalten Krieg, der von diplomatischen Krisen und Aufrüstung geprägt war. Die politischen Fronten, auch mit Süddeutschland, schienen 1870 erstarrt, schreibt Richard Dietrich.[42]
Die norddeutschen Gliedstaaten behielten das Recht, eigene Botschaften im Ausland zu unterhalten und Botschafter anderer Länder zu empfangen. Von großer Bedeutung war dies nicht, da die Gliedstaaten außer Preußen nur wenige Gesandtschaften unterhielten.

Militärpolitik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes mit Schwarz-Weiß-Rot
Die Liberalen hatten ursprünglich im preußischen Verfassungskonflikt Einfluss auf den Militärhaushalt nehmen wollen. Doch mussten sie mit dem Kompromiss leben, dass dieser Etat für mehrere Jahre (und nicht nur eines) zu entscheiden war. Die Ausgaben wurden vom Reichstag bis zum 31. Dezember 1871 festgelegt.[43] Da das Militär den Bund 95 Prozent aller seiner Bundesausgaben kostete, war die parlamentarische Kontrolle über den Staatshaushalt stark begrenzt.[44]
Mit der Marine des Norddeutschen Bundes wurden die früheren Pläne verwirklicht, eine deutsche Flotte aufzubauen. In der kurzen Zeit des Norddeutschen Bundes gelang es allerdings nicht, genügend in den Aufbau eigener Seestreitkräfte zu investieren. Im Seekrieg gegen Frankreich 1870/1871 spielte die Marine daher auch keine große Rolle.

Deutsch-Französischer Krieg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Conrad Freybergs Übergabe von Metz
Im September 1868 war in Spanien das Königshaus gestürzt worden, so dass das Übergangsregime einen neuen König suchte. Bismarck sorgte dafür, dass Leopold von Hohenzollern, ein Prinz aus dem süddeutschen Zweig der Hohenzollern, einer Kandidatur zustimmte. Als dies im Juli bekannt wurde, reagierte die öffentliche Meinung in Frankreich empört. Leopold zog seine Kandidatur zurück, und Frankreich hätte mit diesem diplomatischen Sieg zufrieden sein können. Napoleon III. beging aber den Fehler, vom Oberhaupt der Hohenzollerndynastie, dem preußischen König Wilhelm I., zu verlangen, eine solche Kandidatur für die Zukunft auszuschließen. Dies gab Bismarck in einer verkürzenden Darstellung, worin das französische Ansinnen und Wilhelms Ablehnung besonders schroff erschienen, an die Presse.[45] Am 19. Juli erklärte Frankreich Preußen den Krieg.
Es ist noch immer umstritten, welchen Anteil Bismarck an der Eskalation der diplomatischen Krise hatte. Christopher Clark schreibt, dass Bismarck die Ereignisse nicht kontrollierte und sich mit dem Rückzug der Kandidatur abgefunden hatte. Die französische Bereitschaft zum Krieg ging darauf zurück, dass Frankreich seine bevorrechtigte Position im System der europäischen Mächte nicht gefährdet sehen wollte.[45] Heinrich August Winkler hingegen meint, Bismarck habe den Krieg gewollt und durch seine verschärfende Darstellung bewusst unvermeidlich gemacht. Man könne aber dennoch nicht von einer alleinigen Kriegsschuld Bismarcks sprechen, denn Napoleon wollte den Deutschen das Recht der nationalen Selbstbestimmung nicht zugestehen. „Innere Unzufriedenheit nach außen abzulenken war von jeher ein bevorzugtes Herrschaftsmittel des Bonapartismus gewesen.“[46]
Frankreich war isoliert, da die übrigen Mächte seinen Krieg nicht als gerechtfertigt ansahen. Die süddeutschen Staaten unterstützten entgegen Napoleons Erwartungen wegen der Schutz- und Trutzbündnisse mit Preußen den Norddeutschen Bund. Nach Abwehr des französischen Angriffs verlagerte sich das Kriegsgeschehen nach Frankreich. Bereits am 2. September, in der Schlacht bei Sedan, wurde Napoleon gefangen genommen, und sein Regime kapitulierte. Eine neue Regierung der Nationalen Verteidigung führte den Krieg bis zum 26. Januar 1871 weiter. Im Mai erfolgte der Frieden von Frankfurt. Frankreich musste eine hohe Entschädigungssumme zahlen und Elsaß-Lothringen abtreten.

Übergang zum Deutschen Reich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Das Deutsche Reich 1871 nach Bevölkerung: Drei Viertel seiner Einwohner hatten bereits im Norddeutschen Bund gelebt.
Die süddeutschen Staaten Großherzogtum BadenKönigreich Bayern und Königreich Württemberg waren 1867 noch vollständig außerhalb des Norddeutschen Bundes, während Hessen-Darmstadt mit seiner nördlichen Provinz Oberhessen dazugehörte. Baden, Bayern und Württemberg schlossen im November 1870 Beitrittsverträge zum Norddeutschen Bundesstaat ab.[47] Der Abschluss dieser Novemberverträge ermöglichte den Beitritt der Großherzogtümer Baden und Hessen (Südhessen) am 15. November 1870, des Königreichs Bayern am 23. November und des Königreichs Württemberg am 25. November 1870; zugleich vereinbarten die Verträge die Gründung eines „Deutschen Bundes“. Durch Reichstagsbeschluss vom 10. Dezember 1870 erhielt dieser Bund den Namen Deutsches Reich.[48] Dabei übernahm das Reich im Wesentlichen die Bundesverfassung von 1867.[49] Somit entschied sich die deutsche Frage letztendlich unter Ausschluss Österreichs im Sinne der kleindeutschen Lösung.
Durch den Beitritt der Süddeutschen Staaten[50] zum Bund entstand im staats- und verfassungsrechtlichen Sinne kein neuer Staat: Der reformierte[47] Norddeutsche Bund existierte, nachdem seine Verfassung des Deutschen Bundes[51] – nicht zuletzt wegen zwei voneinander abweichender Fassungen – redigiert wurde,[52] durch Rechtskontinuität[53] unter der Bezeichnung „Deutsches Reich“ fort. Die Reichsgründung war folglich nichts anderes als der Eintritt der süddeutschen Staaten in den Norddeutschen Bund.[54] Das Deutsche Reich war nach herrschender Auffassung[53] nicht Rechtsnachfolger des Norddeutschen Bundes, sondern ist mit diesem als Völkerrechtssubjekt identisch; letzteres wurde reorganisiert und umbenannt.[55] Auch das Preußische Oberverwaltungsgericht war von einer Weitergeltung der völkerrechtlichen Verträge des Norddeutschen Bundes für das Deutsche Reich ausgegangen, ohne dass dies hinsichtlich einer möglichen Sukzession infrage gestellt worden wäre.[56]
Der Verfassungshistoriker Ernst Rudolf Huber gestand ein, dass die weitaus überwiegende Zahl der Staatsrechtler von der Identität ausgeht. Er selbst betonte jedoch, dass die Novemberverträge ausdrücklich von einer Neugründung sprechen. Dies sei auch der Wunsch der Süddeutschen gewesen.[57] Der Norddeutsche Bund wurde nach Hubers Ansicht zwar nicht ausdrücklich aufgelöst, wohl aber ipso iure als Konsequenz der Gründung des neuen Bundes durch die norddeutschen und süddeutschen Staaten. Huber sieht das Deutsche Reich in Rechtsnachfolge des Norddeutschen Bundes, die ebenfalls ipso iure eingetreten sei. Als Folge dessen galten die Gesetze des Norddeutschen Bundes im Reich fort.[58]
Michael Kotulla hingegen verweist darauf, dass der Beitritt der Südstaaten nur durch den verfassungsmäßigen Weg laut Norddeutscher Bundesverfassung vonstatten gehen konnte. Jedenfalls erstaune es, wie die theoretische Frage „Neugründung oder Beitritt“ zuweilen immer noch ausführlich behandelt werde. Die praktischen Folgen seien nämlich dieselben, da die Minderheit zumindest von der Rechtsnachfolge ausgeht.[59]

Bundesgebiet und Norddeutsche[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Gebiete des Norddeutschen Bundes; im Süden Deutschlands befinden sich die Hohenzollernschen Lande (seit 1850 Teil Preußens)
Die Gründung des Norddeutschen Bundes bewirkte, dass eine Reihe von Staaten aus dem Prozess der Bildung eines deutschen Nationalstaats herausfielen. Dies waren Österreich, LiechtensteinLuxemburg und Niederländisch-Limburg. Letzteres war überhaupt nur eine niederländische Provinz, die aus historisch-politischen Gründen dem Deutschen Bund angehört hatte. Luxemburgs Selbstständigkeit wurde im Zuge der Luxemburgkrise 1867 von den Großmächten bestätigt.
Der Norddeutsche Bund umfasste 22 Gliedstaaten, die in der Verfassung Bundesstaaten genannt wurden. Das Gesamtgebiet hatte 415.150 Quadratkilometer mit fast 30 Millionen Einwohnern. Von ihnen lebten 80 Prozent in Preußen. Dank Artikel 3 der Bundesverfassung[60] genossen die „Norddeutschen“ ein gemeinsames Indigenat, so dass sie sich im Bundesgebiet frei bewegen konnten. Norddeutscher als Staatsbürger war, wer Staatsangehöriger eines Gliedstaates war.
Lauenburg war mit Preußen in Personalunion verbunden, der preußische König war gleichzeitig Lauenburgs Herzog (Bismarck diente als verantwortlicher Minister Lauenburgs). In vielen Aufzählungen wird es nicht getrennt erwähnt, wenngleich es erst später (im Kaiserreich) in Preußen eingegliedert wurde. Die bedeutendste Exklave des Bundes waren die preußischen Hohenzollernschen Lande in Süddeutschland. Das Großherzogtum Hessen gehörte nur mit seinen nördlich des Mains gelegenen Landesteilen, also der Provinz Oberhessen sowie den damals zum Kreis Mainz gehörenden Orten Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim (also das heutige „AKK-Gebiet“), dem Bund an.
BundesstaatEinwohner (1866)[61]Fläche in km²[62]
Preußen, Königreich (Preußischer Staat)19.501.723 (mit den Annexionen von 1867: 23.971.462)348.607
Sachsen, Königreich2.382.80814.993
Hessen, Großherzogtum (Hessen-Darmstadt), nur Provinz Oberhessen118.950 (1858)[63]3.287
Mecklenburg-Schwerin, Großherzogtum560.27413.162
Oldenburg, Großherzogtum303.1006.427
Braunschweig, Herzogtum298.1003.672
Sachsen-Weimar-Eisenach, Großherzogtum281.2003.615
Hamburg, Freie Stadt280.950415
Anhalt, Herzogtum195.5002.299
Sachsen-Meiningen, Herzogtum179.7002.468
Sachsen-Coburg-Gotha, Herzogtum166.6001.958
Sachsen-Altenburg, Herzogtum141.6001.324
Lippe, Fürstentum (Detmold)112.2001.215
Bremen, Freie Stadt106.895256
Mecklenburg-Strelitz, Großherzogtum98.5722.930
Reuß jüngerer Linie, Fürstentum (Gera-Schleiz-Lobenstein-Ebersdorf)87.200827
Schwarzburg-Rudolstadt, Fürstentum74.600941
Schwarzburg-Sondershausen, Fürstentum67.200862
Waldeck, Fürstentum58.4001.121
Lübeck, Freie Stadt48.050299
Reuß älterer Linie, Fürstentum (Greiz)44.100317
Lauenburg, Herzogtum (mit dem preußischen König als Herzog)49.500 (ca. 1857)[64]1.182
Schaumburg-Lippe, Fürstentum31.700340

Bewertung und Einordnung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Karikatur auf Bismarcks Ämterhäufung im Kladderadatsch. Der Zeichner hat etwas übertrieben: Zollparlamentsvorsitzender, General und Deichhauptmann war Bismarck nicht. Vielmehr war er die überragende Person des Norddeutschen Bundes und diente als preußischer Außenminister und Ministerpräsident sowie norddeutscher Bundeskanzler, war also Chef der preußischen Exekutive und alleiniger Minister der Norddeutschen.
Richard Dietrich nannte den Bund allein schon deshalb besonders, weil er erstmals seit Jahrhunderten wenigstens Norddeutschland ein staatliches Band gab. Kritisch betrachtete er die preußischen Annexionen und beschrieb den norddeutschen Bundesstaat als eine „kaum verhüllte Hegemonie Preußen“. Allerdings war der Bund so ausgestaltet, dass er später den Beitritt Süddeutschlands zuließ. Im Bund kam es zu einigen Neuerungen im Parteiensystem, wie der Gründung des katholischen Zentrums, sowie einer Zusammenarbeit Bismarcks mit den Nationalliberalen und Freikonservativen.[65]
Im Vergleich zu anderen Staaten Europas, so Martin Kirsch, war die deutsche Verfassungsentwicklung nicht sehr andersartig. Um 1869/1870 hatten Frankreich, Preußen und Italien ein ähnliches Entwicklungsniveau. Alle drei Staaten standen noch vor der Einführung sozialer Gerechtigkeit, in keinem der drei Staaten „war zu diesem Zeitpunkt die Verknüpfung von Demokratie und Parlamentarismus im Verfassungsstaat gelungen.“ So sollte sich etwa zur Zeit der Pariser Kommune zeigen, dass die innere Nationsbildung in Frankreich noch brüchig war. Wehler habe an Deutschland die Herrschaft Bismarcks negativ gesehen, doch auch andere Länder waren für einen charismatischen Führer anfällig, wie etwa Frankreich.[66] Auch anderswo hatte der Monarch eine starke Stellung, nicht zuletzt im militärischen Bereich. Solche Rahmenbedingungen der deutschen Verfassung waren also sehr europäisch. Nur die föderale Struktur wich davon wesentlich ab. Diese hat, so Kirsch, die Parlamentarisierung in Deutschland sicherlich behindert. Allgemein, nicht nur auf Deutschland bezogen, belasteten die schwierigen Prozesse der Nationalstaatsbildung die parlamentarisch-demokratische Entwicklung. Ein früh eingeführtes allgemeines Männerwahlrecht (wie im Norddeutschen Bund) war der Stabilisierung der politischen Kultur abträglich.[67]
Der Norddeutsche Bund gilt weniger als eigenständige Epoche denn vielmehr als Vorstufe zur „Reichsgründung“, wie Hans-Ulrich Wehler feststellt. Dazu trägt bei, dass der Bund nur etwa drei Jahre lang existierte. Außerdem gibt es vom Bund zum Reich eine hohe Kontinuität, sowohl was die Verfassung als auch die wichtigsten Politiker wie Bismarck angeht.[68]
Für Bismarck war es typisch, mehrgleisig vorzugehen. Seiner Meinung nach, so Andreas Kaernbach, kann man als Politiker eine von mehreren Lösungen wählen, sie aber nicht selbst hervorbringen. Er sah die Sicherung der preußischen Stellung in Norddeutschland als Grundlage der preußischen Unabhängigkeit an. Diese „Auffangstellung“, der Norddeutsche Bund, galt ihm aber nur als ein Minimalziel. Das letztendliche war das preußisch geführte Kleindeutschland, das er durch eine Bundesreform und ohne Krieg mit Österreich hatte erreichen wollen. Dieses Ziel schien zunächst in weiter Ferne zu liegen. Dennoch beurteilte er den Norddeutschen Bund als Zwischenstufe von eigenem Wert, mit „eigener Zukunft“.[69]
Christoph Nonn hält es sogar für einen Mythos, dass Bismarck schon 1866 an die Reichseinigung gedacht habe. Damals habe Bismarck vielmehr wie früher die alte Mainlinie hervorgehoben und einem seiner Söhne geschrieben, man brauche Norddeutschland und wolle sich dort breit machen. Der Norddeutsche Bund sei nicht einfach eine Etappe gewesen, sondern ein langjähriges Ziel, das Bismarck nun erreicht habe. Die Annexionen von 1866, so Bismarck, müssten erst einmal verdaut werden. Die norddeutsche Einigung 1867 und die deutsche 1871 seien nicht das Ergebnis eines detaillierten Plans gewesen, sondern einer flexiblen Improvisation.[70]
Der konservative französische Politiker Adolphe Thiers äußerte, für Frankreich sei die Gründung des Norddeutschen Bundes „das größte Unglück seit vierhundert Jahren“ gewesen.[71] Birgit Aschmann deutet dies als „Dramatisierung […] aus dem Zusammenspiel von materiellen Veränderungen und mental-emotionalen Erlebniskomponenten“.[72] Der Norddeutsche Bund bedeutete keinen Umsturz der europäischen Ordnung von 1815, sondern eine Umgruppierung ihrer Mitte. Insgesamt blieb die Ordnung leicht verändert bestehen.[73]

Flagge[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Artikel 55 der Verfassung bestimmte die Flagge des Bundes: „Die Flagge der Kriegs- und Handelsmarine ist schwarz-weiß-roth“. Die Farbgebung wird Prinz Adalbert zugeschrieben, sie vereinigte Preußens Farben mit denen der Hansestädte und ihren Ansprüchen an den Seehandel. Am 1. Oktober 1867, drei Monate nach Verkündung des Norddeutschen Bundes, wurde auf allen preußischen Schiffen das Tuch mit dem Preußenadler eingeholt und die Schwarz-Weiß-Rote Flagge gehisst. Im Jahr 1871 wurde die Flagge dann für das gesamte Reich übernommen.[74]
Als Reaktion der Bevölkerung auf den Flaggenwechsel entstand an der Küste das hintersinnige und wenig respektvolle Gedicht:
„Wat steigt denn da für’n swatten Qualm am Horizont empor? Es ist des Kaisers Segelyacht, die stolze ‚Meteor‘! Der Kaiser steht am Steuerrad, Prinz Heinrich lehnt am Schlot, und hinten hißt Prinz Adalbert die Flagge ‚Schwarz-Weiß-Rot‘. Und achtern, tief in der Kombüse, brät Speck Viktoria Louise. Ein Volk, dem solche Fürsten stehn’, da hat es keine Not! Deutschland kann niemals untergehen, es lebe ‚Schwarz-Weiß-Rot‘! So stehn wir an des Thrones Stufen, und halten ihm in Treue fest, und sind bereit, hurra zu rufen, wo es sich irgend machen läßt.“
Das Gedicht wird Karl Rode, einem Oberleutnant zur See der kaiserlichen Marine, zugeschrieben.[75]

Philatelistisches[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gemäß Artikel 48 der Verfassung wurde 1868 ein einheitlicher Norddeutscher Postbezirk geschaffen, welcher 1871 von der Reichspost abgelöst wurde. Es erschienen 26 Briefmarken in drei Währungen.
Zur Erinnerung an den Gründungstag des Norddeutschen Bundes am 1. Juli 1867 gab die Deutsche Post AG ein Postwertzeichen im Nennwert von 320 Eurocent heraus. Ausgabetag war der 13. Juli 2017, der Entwurf stammt von den Grafikern Stefan Klein und Olaf Neumann.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Richard Dietrich (Hrsg.): Europa und der Norddeutsche Bund. Haude und Spenersche Verlagsbuchhandlung, Berlin 1968.
  • Eberhard Kolb (Hrsg.): Europa vor dem Krieg von 1870. Mächtekonstellation – Konfliktfelder – Kriegsausbruch. R. Oldenbourg, München 1987.
  • Ulrich Lappenküper, Ulf Morgenstern, Maik Ohnezeit (Hrsg.): Auftakt zum deutschen Nationalstaat: Der Norddeutsche Bund 1867–1871. Otto-von-Bismarck-Stiftung, Friedrichsruh 2017 (Friedrichsruher Ausstellungen, Bd. 6).
  • Werner OgrisDer Norddeutsche Bund. Zum hundertsten Jahrestag der Augustverträge von 1866. In: JuS 1966, S. 306–310.
  • Klaus Erich PollmannParlamentarismus im Norddeutschen Bund 1867–1870. Droste Verlag, Düsseldorf 1985, ISBN 3-7700-5130-0 (Handbuch der Geschichte des deutschen Parlamentarismus).

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Norddeutscher Bund – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1.  Die am 17. April 1867 angenommene Verfassung war weitgehend identisch mit der Bismarckschen Reichsverfassung.
  2.  Vgl. Hans-Christof KrausBismarck. Größe – Grenzen – Leistungen, 1. Aufl., Klett-Cotta, Stuttgart 2015; Klaus HildebrandNo Intervention. Die Pax Britannica und Preußen 1865/66–1869/70. Eine Untersuchung zur englischen Weltpolitik im 19. Jahrhundert, Oldenbourg, München 1997, S. 389.
  3.  Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band I: Reform und Restauration 1789 bis 1830. 2. Auflage, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1967, S. 131–133.
  4.  Vgl. Michael KotullaDeutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934). Springer, Berlin 2008, S. 439 f.
  5.  Jürgen Müller: Deutscher Bund und deutsche Nation 1848–1866. Habil. Frankfurt am Main 2003, Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 2005, S. 569 f.; Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band III: Bismarck und das Reich. 3. Auflage, W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1988, S. 400, 406 f.
  6.  Göttrik WewerZum Bedeutungswandel des Demokratiebegriffs im Laufe der Geschichte, in: Ders. (Hrsg.): Demokratie in Schleswig-Holstein. Historische Aspekte und aktuelle Fragen, Leske + Budrich, Opladen 1998, S. 33; ausführlich Kurt JürgensenDie „preußische Lösung“ in der Schleswig-Holstein-Frage. Herrschaft „von oben“ mit Partizipation „von unten“, ebenda, S. 131 ff.
  7.  Andreas Kaernbach: Bismarcks Konzepte zur Reform des Deutschen Bundes. Zur Kontinuität der Politik Bismarcks und Preußens in der deutschen Frage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1991, S. 213.
  8.  Andreas Kaernbach: Bismarcks Konzepte zur Reform des Deutschen Bundes. Zur Kontinuität der Politik Bismarcks und Preußens in der deutschen Frage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1991, S. 230 f.
  9.  Artikel XIV Abs. 2 des Friedensvertrags von 1866
  10.  Reglement zur Ausführung des Wahlgesetzes für den Norddeutschen Bund, Anlage C., III. Großherzogthum Hessen.
  11.  Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934). Springer, Berlin 2008, S. 490 f.
  12.  Klaus Erich Pollmann: Parlamentarismus im Norddeutschen Bund 1867–1870. Droste Verlag, Düsseldorf 1985, S. 42–44.
  13.  Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934). Springer, Berlin 2008, S. 491.
  14.  Klaus Erich Pollmann: Parlamentarismus im Norddeutschen Bund 1867–1870. Droste Verlag, Düsseldorf 1985, S. 138.
  15.  Reichstagsprotokolle, abgerufen am 6. Juni 2016.
  16.  Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band III: Bismarck und das Reich. Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1963, S. 649–651.
  17.  Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. III, Stuttgart 1963, S. 652 f.
  18.  Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band III: Bismarck und das Reich. 3. Auflage, W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1988, S. 665–667.
  19.  Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. III, Stuttgart 1963, S. 655–659.
  20.  Michael Stürmer: Die Reichsgründung. Deutscher Nationalstaat und europäisches Gleichgewicht im Zeitalter Bismarcks. München 1993, S. 61 f.
  21.  Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934). Springer, Berlin 2008, S. 501/502.
  22.  Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934). Springer, Berlin 2008, S. 502.
  23.  Heinz Günther Sasse: Die Gründung des Auswärtigen Amtes 1870/71. In: Auswärtiges Amt (Hrsg.): 100 Jahre Auswärtiges Amt 1870–1970, Bonn 1970, S. 9–22, hier S. 14–16.
  24.  Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band III: Bismarck und das Reich. 3. Auflage, W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1988, S. 860, 1065. Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934). Springer, Berlin 2008, S. 501.
  25.  Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934). Springer, Berlin 2008, S. 503.
  26.  Hans-Ulrich WehlerDeutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 3, München 1995, S. 299.
  27.  Heinrich August WinklerDer lange Weg nach Westen. Band 1: Deutsche Geschichte vom Ende des Alten Reiches bis zum Untergang der Weimarer Republik. C.H. Beck, München 2000, S. 197.
  28.  Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 3, München 1995, S. 307.
  29.  Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 3, München 1995, S. 308.
  30.  Zit. nach Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 3, München 1995, S. 309.
  31.  Nach Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 3, München 1995, S. 309–311.
  32.  Richard Dietrich: Der Norddeutsche Bund und Europa. In: Ders. (Hrsg.): Europa und der Norddeutsche Bund. Haude und Spenersche Verlagsbuchhandlung, Berlin 1968, S. 183–220, hier S. 226/227.
  33.  Michael Stürmer: Die Reichsgründung. Deutscher Nationalstaat und europäisches Gleichgewicht im Zeitalter Bismarcks. München 1993, S. 67.
  34.  Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 3, München 1995, S. 305.
  35.  Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 3, München 1995, S. 306/307.
  36.  Michael Stürmer: Die Reichsgründung. Deutscher Nationalstaat und europäisches Gleichgewicht im Zeitalter Bismarcks. München 1993, S. 61.
  37.  Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 3, München 1995, S. 313–315.
  38.  Lothar Gall: Bismarcks Süddeutschlandpolitik 1866–1870. In: Eberhard Kolb (Hrsg.): Europa vor dem Krieg von 1870. Mächtekonstellation – Konfliktfelder – Kriegsausbruch. R. Oldenbourg, München 1987, S. 23–32, hier S. 27–29.
  39.  Michael Stürmer: Die Reichsgründung. Deutscher Nationalstaat und europäisches Gleichgewicht im Zeitalter Bismarcks. München 1993, S. 68.
  40.  Otto PflanzeBismarck. Band 1: Der Reichsgründer. C.H. Beck, München 2008, S. 434–436.
  41.  Dazu Eckart ConzeDas Auswärtige Amt. Vom Kaiserreich bis zur Gegenwart. C.H. Beck, München 2013, S. 6.
  42.  Richard Dietrich: Der Norddeutsche Bund und Europa. In: Ders. (Hrsg.): Europa und der Norddeutsche Bund. Haude und Spenersche Verlagsbuchhandlung, Berlin 1968, S. 183–220, hier S. 241 f.
  43.  Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 3, München 1995, S. 303 f.
  44.  Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 3, München 1995, S. 315.
  45. ↑ Hochspringen nach:a b Christopher ClarkPreußen. Aufstieg und Niedergang. 1600–1947. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2007, S. 627–629.
  46.  Heinrich August Winkler: Der lange Weg nach Westen. Band 1: Deutsche Geschichte vom Ende des Alten Reiches bis zum Untergang der Weimarer Republik. C.H. Beck, München 2000, S. 203.
  47. ↑ Hochspringen nach:a b Michael Kotulla: Deutsches Verfassungsrecht 1806–1918. Eine Dokumentensammlung nebst Einführungen, 1. Band: Gesamtdeutschland, Anhaltische Staaten und Baden, Springer, Berlin/Heidelberg 2005, S. 246.
  48.  Vgl. Peter Schwacke/Guido Schmidt, Staatsrecht, 5. Aufl., W. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-555-01398-5S. 58 f. Rn. 164; dazu Zuschrift des Bundeskanzlers von Bismarck an den Präsidenten des Reichstags Simson (Beschluß des Norddeutschen Bundesrats betreffend die Einführung der Bezeichnungen „Deutsches Reich“ und „Deutscher Kaiser“) vom 9. Dezember 1870, in: documentArchiv.de (Hrsg.).
  49.  Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte: Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934), Springer, Berlin 2008, § 33 Rn. 1933.
  50.  Art. 79 DBV (= Art. 79 S. 2 NBV i. d. F. vom 16. April 1867): Der Eintritt der Süddeutschen Staaten oder eines derselben in den Bund erfolgt auf den Vorschlag des Bundespräsidiums im Wege der Bundesgesetzgebung.
  51.  Verfassung des Deutschen Bundes (wie durch das Protokoll vom 15. November 1870 vereinbart; mit den Änderungen durch die Verträge vom 23. und 25. November 1870 mit Bayern und Württemberg samt den Bestimmungen der Schlußprotokolle), in Kraft getreten am 1. Januar 1871.
  52.  Kotulla, DtVerfR I, 1. Teil, § 7 XII.1 Abs.-Nr. 451; ders., Deutsche Verfassungsgeschichte: Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934), Springer, Berlin 2008, § 34 Rn. 2052, 2054.
  53. ↑ Hochspringen nach:a b Kotulla, DtVerfR I, S. 245 f. m.w.N.
  54.  Karl KroeschellDeutsche Rechtsgeschichte, Bd. 3: Seit 1650. 5. Auflage, Böhlau-UTB, Köln/Weimar/Wien 2008, S. 235.
  55.  Kotulla, DtVerfR I, S. 245.
  56.  Vgl. dazu die Entscheidung des Preußischen OVG PrOVGE 14, S. 388 ff., wo das Gericht unproblematisch davon ausgegangen war, dass der zwischen dem Norddeutschen Bund und den USA am 22. Juni 1869 abgeschlossene sogenannte Bancroft-Vertrag für das Deutsche Reich fortgelte.
  57.  Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. III, Stuttgart 1963, S. 761 f.
  58.  Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. III, Stuttgart 1963, S. 763–765.
  59.  Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934). Springer, Berlin 2008, S. 526.
  60.  Jörg-Detlef Kühne: Die Reichsverfassung der Paulskirche. Vorbild und Verwirklichung im späteren deutschen Rechtsleben. Habil. Bonn 1983, 2. Auflage, Luchterhand, Neuwied 1998 (1985), S. 203–205.
  61.  Zahlen nach: Antje Kraus: Quellen zur Bevölkerungsstatistik Deutschlands 1815–1875. Hans Boldt Verlag, Boppard am Rhein 1980 (Wolfgang Köllmann (Hrsg.): Quellen zur Bevölkerungs-, Sozial- und Wirtschaftsstatistik Deutschlands 1815–1875. Band I).
  62.  Brockhaus, Kleines Konversations-Lexikon. Fünfte Auflage. 1911, abgerufen am 25. April 2017.
  63.  Pierer’s Universal-Lexikon. 1857–1865. Abgerufen am 25. April 2017.
  64.  Pierer’s Universallexikon. Abgerufen am 25. April 2017.
  65.  Richard Dietrich: Der Norddeutsche Bund und Europa. In: Ders. (Hrsg.): Europa und der Norddeutsche Bund. Haude und Spenersche Verlagsbuchhandlung, Berlin 1968, S. 183–220, hier S. 221–223.
  66.  Martin Kirsch: Monarch und Parlament im 19. Jahrhundert. Der monarchische Konstitutionalismus als europäischer Verfassungstyp – Frankreich im Vergleich. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1999, S. 395–397.
  67.  Martin Kirsch: Monarch und Parlament im 19. Jahrhundert. Der monarchische Konstitutionalismus als europäischer Verfassungstyp – Frankreich im Vergleich. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1999, S. 396, 400/401.
  68.  Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Band 3: Von der „Deutschen Doppelrevolution“ bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges 1849–1914. C.H. Beck, München 1995, S. 300.
  69.  Andreas Kaernbach: Bismarcks Konzepte zur Reform des Deutschen Bundes. Zur Kontinuität der Politik Bismarcks und Preußens in der deutschen Frage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1991, S. 239–241.
  70.  Christoph Nonn: Bismarck. Ein Preuße und sein Jahrhundert. Beck, München 2015, S. 175.
  71.  Otto Büsch (Hrsg.): Handbuch der preußischen Geschichte, Band II: Das 19. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens. de Gruyter, Berlin/New York 1992, ISBN 3-11-008322-1S. 347.
  72.  Birgit Aschmann: Preußens Ruhm und Deutschlands Ehre: Zum nationalen Ehrdiskurs im Vorfeld der preußisch-französischen Kriege des 19. Jahrhunderts. Oldenbourg, München 2013, ISBN 978-3-486-71296-4S. 341.
  73.  Andreas Kaernbach: Bismarcks Konzepte zur Reform des Deutschen Bundes. Zur Kontinuität der Politik Bismarcks und Preußens in der deutschen Frage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1991, S. 238, 239.
  74.  Bernhard Wördehoff: Flagge zeigenDie Zeit Nr. 03/1987.
  75.  Eike Christian Hirsch: Die feine ironische ArtStern 12/1981 (online).

Freiheit der Person- Habeus Corpus – by Fürst Erzbischof Dr. Uwe AE.Rosenkranz

Rosenkranz

Signs from heaven

US troops in Germany Habeas_Corpus_Suspension_Act_(1863)

Habeas Corpus Suspension Act (1863)

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Habeas Corpus Suspension Act
Great Seal of the United States
Long title An Act relating to Habeas Corpus, and regulating Judicial Proceedings in Certain Cases
Citations
Statutes at Large 12 Stat. 755
Legislative history
  • Introduced in the House of Representatives as H.R. 591, A bill to indemnify the President and other persons for suspending the privilege of the writ of habeas corpus, and acts done in pursuance thereof by Thaddeus Stevens on December 5, 1862
  • Committee consideration by House JudiciarySenate Judiciary
  • Passed the House of Representatives on December 8, 1862 (90–45)
  • Passed the Senate on January 28, 1863 (33–7)
  • Reported by the joint conference committee on February 27, 1863; agreed to by the House of Representatives on March 2, 1863 (99–44) and by the Senate on March 2, 1863 (voice vote)
  • Signed into law by President Abraham Lincoln on March 3, 1863
Major amendments
14 Stat. 46 (1866), 14 Stat. 385 (1867)
United States Supreme Court cases
ex parte Vallandigham68 U.S. (1 Wall.243 (1864) ex parte Milligan71 U.S. (4 Wall.2 (1866)
The Habeas Corpus Suspension, 12 Stat. 755 (1863), entitled An Act relating to Habeas Corpus, and regulating Judicial Proceedings in Certain Cases, was an Act of Congress that authorized the president of the United States to suspend the privilege of the writ of habeas corpus in response to the American Civil War and provided for the release of political prisoners. It began in the House of Representatives as an indemnity bill, introduced on December 5, 1862, releasing the president and his subordinates from any liability for having suspended habeas corpus without congressional approval.[1] The Senate amended the House’s bill,[2] and the compromise reported out of the conference committee altered it to qualify the indemnity and to suspend habeas corpus on Congress’s own authority.[3] Abraham Lincoln signed the bill into law on March 3, 1863, and suspended habeas corpus under the authority it granted him six months later. The suspension was partially lifted with the issuance of Proclamation 148 by Andrew Johnson,[4] and the Act became inoperative with the end of the Civil War. The exceptions to his Proclamation 148 were the States of Virginia, Kentucky, Tennessee, North Carolina, South Carolina, Georgia, Florida, Alabama, Mississippi, Louisiana, Arkansas, and Texas, the District of Columbia, and the Territories of New Mexico and Arizona.

Background[edit]

At the outbreak of the American Civil War in April 1861, Washington, D.C., was largely undefended, rioters in Baltimore, Maryland threatened to disrupt the reinforcement of the capital by rail, and Congress was not in session. The military situation made it dangerous to call Congress into session.[5] In that same month (April 1861), Abraham Lincoln, the president of the United States, therefore authorized his military commanders to suspend the writ of habeas corpus between Washington, D.C., and Philadelphia (and later up through New York City).[6][7] Numerous individuals were arrested, including John Merryman and a number of Baltimore police commissioners; the administration of justice in Baltimore was carried out through military officials. When Judge William Fell Giles of the United States District Court for the District of Maryland issued a writ of habeas corpus, the commander of Fort McHenry, Major W. W. Morris, wrote in reply, „At the date of issuing your writ, and for two weeks previous, the city in which you live, and where your court has been held, was entirely under the control of revolutionary authorities.“[8]
Merryman’s lawyers appealed, and in early June 1861, U.S. Supreme Court Chief Justice Roger Taney, writing as the United States Circuit Court for Maryland, ruled in ex parte Merryman that Article I, section 9 of the United States Constitution reserves to Congress the power to suspend habeas corpus and thus that the president’s suspension was invalid.[9] The rest of the Supreme Court had nothing to do with Merryman, and the other two Justices from the South, John Catron and James Moore Wayne acted as Unionists; for instance, Catron’s charge to a Saint Louis grand jury, saying that armed resistance to the federal government was treason, was quoted in the New York Tribune of July 14, 1861.[10] The President’s advisers said the circuit court’s ruling was invalid and it was ignored.[11]
When Congress was called into special session, July 4, 1861, President Lincoln issued a message to both houses defending his various actions, including the suspension of the writ of habeas corpus, arguing that it was both necessary and constitutional for him to have suspended it without Congress.[12][13] Early in the session, Senator Henry Wilson introduced a joint resolution „to approve and confirm certain acts of the President of the United States, for suppressing insurrection and rebellion“, including the suspension of habeas corpus (S. No. 1).[14] Senator Lyman Trumbull, the Republican chairman of the Senate Committee on the Judiciary, had reservations about its imprecise wording, so the resolution, also opposed by anti-war Democrats, was never brought to a vote. On July 17, 1861, Trumbull introduced a bill to suppress insurrection and sedition which included a suspension of the writ of habeas corpus upon Congress’s authority (S. 33). That bill was not brought to a vote before Congress ended its first session on August 6, 1861 due to obstruction by Democrats,[15][16][17] and on July 11, 1862, the Senate Committee on the Judiciary recommended that it not be passed during the second session, either,[18] but its proposed habeas corpus suspension section formed the basis of the Habeas Corpus Suspension Act.
In September 1861 the arrests continued, including a sitting member of Congress from Maryland, Henry May, along with one third of the Maryland General Assembly, and Lincoln expanded the zone within which the writ was suspended.[19] When Lincoln’s dismissal of Justice Taney’s ruling was criticized in an editorial that month by a prominent Baltimore newspaper editor Frank Key HowardFrancis Scott Key’s grandson and Justice Taney’s grand-nephew by marriage, he was himself arrested by federal troops without trial. He was imprisoned in Fort McHenry, which, as he noted, was the same fort where the Star Spangled Banner had been waving „o’er the land of the free“ in his grandfather’s song.[19][20]
In early 1862 Lincoln took a step back from the suspension of habeas corpus controversy. On February 14, he ordered all political prisoners released, with some exceptions (such as the aforementioned newspaper editor) and offered them amnesty for past treason or disloyalty, so long as they did not aid the Confederacy. In March 1862 Congressman Henry May, who had been released in December 1861, introduced a bill requiring the federal government to either indict by grand jury or release all other „political prisoners“ still held without habeas corpus.[21] May’s bill passed the House in summer 1862, and it would later be included in the Habeas Corpus Suspension Act, which would require actual indictments for suspected traitors.[22]
Seven months later, faced with opposition to his calling up of the militia, Lincoln again suspended habeas corpus, this time through the entire country, and made anyone charged with interfering with the draft, discouraging enlistments, or aiding the Confederacy subject to martial law.[23] In the interim, the controversy continued with several calls made for prosecution of those who acted under Lincoln’s suspension of habeas corpus; former Secretary of War Simon Cameron had even been arrested in connection with a suit for trespass vi et armis, assault and battery, and false imprisonment.[24] Senator Thomas Holliday Hicks, who had been governor of Maryland during the crisis, told the Senate, „I believe that arrests and arrests alone saved the State of Maryland not only from greater degradation than she suffered, but from everlasting destruction.“ He also said, „I approved them [the arrests] then, and I approve them now; and the only thing for which I condemn the Administration in regard to that matter is that they let some of these men out.“[25]

Legislative history[edit]

Representative Thaddeus Stevens of Pennsylvania introduced the bill.
When the Thirty-seventh Congress of the United States opened its third session in December 1862, Representative Thaddeus Stevens introduced a bill „to indemnify the President and other persons for suspending the writ of habeas corpus, and acts done in pursuance thereof“ (H.R. 591). This bill passed the House over relatively weak opposition on December 8, 1862.[24][26]
When it came time for the Senate to consider Stevens‘ indemnity bill, however, the Committee on the Judiciary’s amendment substituted an entirely new bill for it. The Senate version referred all suits and prosecutions regarding arrest and imprisonment to the regional federal circuit court with the stipulation that no one acting under the authority of the president could be faulted if „there was reasonable or probable cause“, or if they acted „in good faith“, until after the adjournment of the next session of Congress.[27] Unlike Stevens‘ bill, it did not suggest that the president’s suspension of habeas corpus upon his own authority had been legal.[24]
The Senate passed its version of the bill on January 28, 1863, and the House took it up in mid-February before voting to send the bill to a conference committee on February 19.[28] The House appointed Thaddeus Stevens, John Bingham, and George H. Pendleton to the conference committee.[29] The Senate agreed to a conference the following day and appointed Lyman Trumbull, Jacob Collamer, and Waitman T. Willey.[30] Stevens, Bingham, Trumbull, and Collamer were all Republicans; Willey was a Unionist; Pendleton was the only Democrat.
On February 27, the conference committee issued its report. The result was an entirely new bill authorizing the explicit suspension of habeas corpus.
Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of America in Congress assembled, That during the present rebellion, the President of the United States, whenever in his judgment the public safety may require it, is authorized to suspend the privilege of the writ of habeas corpus in any case throughout the United States or any part thereof. And whenever and wherever the said privilege shall be suspended, as aforesaid, no military or other officer shall be compelled, in answer to any writ of habeas corpus, to return the body of any person or persons detained by him by authority of the President; but upon a certificate, under oath, of the officer having charge of any one so detained, that such person is detained by him as a prisoner under the authority of the President, further proceedings under the writ of habeas corpus shall be suspended by the judge or court having issued the writ so long as said suspension by the President shall remain in force and said rebellion continue.[31]
In the House, several members left, depriving the chamber of a quorum. The Sergeant-at-Arms was dispatched to compel attendance and several representatives were fined for their absence.[32] The following Monday, March 2, the day before the Thirty-Seventh Congress had previously voted to adjourn, the House voted to accept the new bill, with 99 members voting in the affirmative and 44 against.[33]
Senator Lazarus W. Powell of Kentucky vehemently opposed the bill.
The Senate spent the evening of March 2 into the early morning of the next day debating the conference committee amendments.[24][34] There, several Democratic Senators attempted a filibusterCloture had not yet been adopted as a rule in the Senate, so there was no way to prevent a minuscule minority from holding up business by refusing to surrender the floor. First James Walter Wall of New Jersey spoke until midnight, when Willard Saulsbury, Sr., of Delaware gave Republicans an opportunity to surrender by moving to adjourn. That motion was defeated 5–31, after which Lazarus W. Powell of Kentucky began to speak, yielding for a motion to adjourn from William Alexander Richardson of Illinois forty minutes later, which was also defeated, 5–30. Powell continued to speak, entertaining some hostile questions from Edgar Cowan of Pennsylvania which provoked further discussion, but retaining control of the floor. At seven minutes past two in the morning, James A. Bayard, Jr., of Delaware motioned to adjourn, the motion again failing, 4–35, and Powell retained control of the floor. Powell yielded the floor to Bayard, who then began to speak. At some point later, Powell made a motion to adjourn, but Bayard apparently had not yielded to him for that motion. When this was pointed out, Powell told Bayard to sit down so he could make the motion, assuming that Bayard would retain control of the floor if the motion failed, as it did, 4–33. The presiding officer, Samuel C. Pomeroy of Kansas, immediately called the question of concurring in the report of the conference committee and declared that the ayes had it, and Trumbull immediately moved that the Senate move on to other business, which motion was agreed to. The Democrats objected that Bayard still had the floor, that he had merely yielded it for a motion to adjourn, but Pomeroy said he had no record of why Bayard had yielded the floor, meaning the floor was open once Powell’s motion to adjourn had failed, meaning that the presiding officer was free to call the question. In this way, the bill cleared the Senate.[34]
The next day, Senate Democrats protested the manner in which the bill had passed. During the ensuring discussion, the president pro tempore asked permission „to sign a large number of enrolled bills“, among which was the Habeas Corpus Suspension Act. The House had already been informed that the Senate had passed the bill, and the engrossed bills were sent to the president, who immediately signed the Habeas Corpus Suspension Act into law.[35]

Provisions[edit]

Scan of page in the Statutes at Large
Statutes at Large, Volume 12, Page 755, containing the opening text of the Habeas Corpus Suspension Act
The Act allowed the president to suspend the writ of habeas corpus so long as the Civil War was ongoing.[36] Normally, a judge would issue a writ of habeas corpus to compel a jailer to state the reason for holding a particular prisoner and, if the judge was not satisfied that the prisoner was being held lawfully, could release him. As a result of the Act, the jailer could now reply that a prisoner was held under the authority of the president and this response would suspend further proceedings in the case until the president lifted the suspension of habeas corpus or the Civil War ended.[36]
The Act also provided for the release of prisoners in a section originally authored by Maryland Congressman Henry May, who had been arrested without recourse to habeas in 1861, while serving in Congress.[22] It required the secretaries of State and War to provide the judges of the federal district and circuit courts with a list of every person who was held as a state or political prisoner and not as a prisoner of war wherever the federal courts were still operational.[37] If the secretaries did not include a prisoner on the list, the judge was ordered to free them.[38] If a grand jury failed to indict anyone on the list before the end of its session, that prisoner was to be released, so long as they took an oath of allegiance and swore that they would not aid the rebellion.[37] Judges could, if they concluded that the public safety required it, set bail before releasing such unindicted prisoners.[37] If the grand jury did indict a prisoner, that person could still be set free on bail if they were charged with a crime that in peacetime would ordinarily make them eligible for bail.[38] These provisions for those held as „political prisoners“, as Henry May felt he had been, were first proposed by Congressman May in a bill in March 1862.[21]
The Act further restricted how and why military and civilian officials could be sued. Anyone acting in an official capacity could not be convicted for false arrestfalse imprisonmenttrespassing, or any crime related to a search and seizure; this applied to actions done under Lincoln’s prior suspensions of habeas corpus as well as future ones.[39] If anyone brought a suit against a civilian or military official in any state court, or if state prosecutors went after them, the official could request that the trial instead take place in the (friendlier) federal court system.[40] Moreover, if the official won the case, they could collect double in damages from the plaintiff.[40] Any case could be appealed to the United States Supreme Court on a writ of error.[41] Any suits to be brought against civilian or military officials had to be brought within two years of the arrest or the passage of the Act, whichever was later.[42]

Aftermath[edit]

President Lincoln used the authority granted him under the Act on September 15, 1863, to suspend habeas corpus throughout the Union in any case involving prisoners of warspiestraitors, or any member of the military.[43] He subsequently both suspended habeas corpus and imposed martial law in Kentucky on July 5, 1864.[44] An objection was made to the Act that it did not itself suspend the writ of habeas corpus but instead conferred that authority upon the president, and that the Act therefore violated the nondelegation doctrine prohibiting Congress from transferring its legislative authority, but no court adopted that view.[45] Andrew Johnson restored civilian courts to Kentucky in October, 1865,[46] and revoked the suspension of habeas corpus in states and territories that had not joined the rebellion on December 1 later that year.[47] At least one court had already ruled that the authority of the president to suspend the privilege of the writ had expired with the end of the rebellion a year and a half earlier.[48]
Photograph of Lambdin P. Milligan
Lambdin P. Milligan, one of those arrested while habeas corpus was suspended and tried by military commission
One of those arrested while habeas corpus was suspended was Lambdin P. Milligan. Milligan was arrested in Indiana on October 5, 1864, for conspiring with four others to steal weapons and invade Union prisoner-of-war camps to release Confederate prisoners. They were tried before a military tribunal, found guilty, and sentenced to hang. In ex parte Milligan, the United States Supreme Court held that the Habeas Corpus Suspension Act did not authorize military tribunals, that as a matter of constitutional law the suspension of habeas corpus did not itself authorize trial by military tribunals, and that neither the Act nor the laws of war permitted the imposition of martial law where civilian courts were open and operating unimpeded.[49]
The Court had earlier avoided the questions arising in ex parte Milligan regarding the Habeas Corpus Suspension Act in a case concerning former Congressman and Ohio Copperhead politician Clement Vallandigham. General Ambrose E. Burnside had him arrested in May 1863 claiming his anti-Lincoln and anti-war speeches continued to give aid to the enemy after his having been warned to cease doing so. Vallandigham was tried by a military tribunal and sentenced to two years in a military prison. Lincoln quickly commuted his sentence to banishment to the Confederacy. Vallandigham appealed his sentence, arguing that the Enrollment Act did not authorize his trial by a military tribunal rather than in ordinary civilian courts, that he was not ordinarily subject to court martial, and that General Burnside could not expand the jurisdiction of military courts on his own authority. The Supreme Court did not address the substance of Vallandigham’s appeal, instead denying that it possessed the jurisdiction to review the proceedings of military tribunals upon a writ of habeas corpus without explicit congressional authorization.[50] Vallandigham was subsequently deported to the South where he turned himself in for arrest as a Union citizen behind enemy lines and was placed in a Confederate prison.[51]
Mary Elizabeth Jenkins Surratt (May 1823 – July 7, 1865) was an American boarding house owner who was convicted of taking part in the conspiracy to assassinate President Abraham Lincoln. She was sentenced to death but her lawyers Clampitt and Aiken had not finished trying to save their client. On the morning of July 7, they asked a District of Columbia court for a writ of habeas corpus, arguing that the military tribunal had no jurisdiction over their client. The court issued the writ at 3 A.M., and it was served on General Winfield Scott Hancock. Hancock was ordered to produce Surratt by 10 A.M. General Hancock sent an aide to General John F. Hartranft, who commanded the Old Capitol Prison, ordering him not to admit any United States marshal (as this would prevent the marshal from serving a similar writ on Hartranft). President Johnson was informed that the court had issued the writ, and promptly cancelled it at 11:30 A.M. under the authority granted to him by the Habeas Corpus Suspension Act of 1863. General Hancock and United States Attorney General James Speed personally appeared in court and informed the judge of the cancellation of the writ. Mary Surratt was hanged, becoming the first woman executed by the United States federal government.
Because all of the provisions of the Act referred to the Civil War, they were rendered inoperative with the conclusion of the war and no longer remain in effect. The Habeas Corpus Act of 1867 partially restored habeas corpus, extending federal habeas corpus protection to anyone „restrained of his or her liberty in violation of the constitution, or of any treaty or law of the United States“, while continuing to deny habeas relief to anyone who had already been arrested for a military offense or for aiding the Confederacy.[52][53] The provisions for the release of prisoners were incorporated into the Civil Rights Act of 1871, which authorized the suspension of habeas corpus in order to break the Ku Klux Klan. Congress strengthened the protections for officials sued for actions arising from the suspension of habeas corpus in 1866[54] and 1867.[55][56] Its provisions were omitted from the Revised Statutes of the United States, the codification of federal legislation in effect as of 1873.[57]

See also[edit]

absolutismus/ereignisse/england/habeas-corpus-akte/

Habeas-Corpus-Akte

1679

Was bedeutete de Habeas-Corpus-Akte?

 
Habeas-Corpus-Akte bedeutet übersetzt „Du mögest den Körper haben“. Was bedeutete das nun?Ursprünglich war es im Mittelalter so, dass der König gegen jede beliebige Person einen Haftbefehl erlassen konnte.

Willkürentscheidungen wurden verhindert

Dieses Gesetz, das „Habeas-Corpus-Akte“ genannt wurde, verhinderte in erster Linie willkürliche Entscheidungen des Königs. Die Durchsetzung dieses Gesetzes war dem Parlament zu verdanken. Karl II. hatte sich zu beugen und wurde gezwungen, die Akte unterzeichnen. Jetzt musste ein Verhafteter innerhalb von drei Tagen einem Haftrichter vorgeführt werden. Noch heute steht dieses Gesetz dafür, dass in einem Land ein Rechtsstaat besteht.
Habeas_Corpus_(Vereinigte_Staaten)

Habeas Corpus (Vereinigte Staaten)

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Habeas Corpus (heɪbiːəs ˈkɔːpəslateinisch „du sollst den Körper bringen“) bzw. writ of habeas corpus bezeichnet im Recht der Vereinigten Staaten ein Instrument, um die Freilassung einer Person aus rechtswidriger Haft zu erreichen.[1]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Rechtsinstitut stammt aus dem mittelalterlichen Recht EnglandsHabeas Corpus waren die einleitenden Worte von Haftprüfungsanweisungen im Mittelalter.[2] Durch den Habeas Corpus Act in England wurde aus den beiden Worten ein Begriff für das Recht Verhafteter auf unverzügliche Haftprüfung vor Gericht.[3] Lange nach der Magna Carta und kurz vor der Bill of Rights war dieses Gesetz im Jahr 1679 ein historischer Schritt zum Rechtsstaat.
Im mittelalterlichen und absolutistischen England galt es als Vorrecht des Königs, durch seine Justizbeamten, die in den Shires tätigen Sheriffs, Personen festnehmen zu lassen. Der Verhaftete konnte daraufhin beantragen, vor ein Gericht gebracht zu werden, damit dieses die Rechtmäßigkeit der Verhaftung prüfte. Die vom königlichen Gericht auf diesen Antrag hin an den Sheriff ergehenden Befehle, den Gefangenen zum Gericht zu bringen, begannen je nach Untersuchungsgrund mit den Worten:
  • habeas corpus ad subjiciendum – du sollst die Person bringen, um sie zum Gegenstand (einer Befragung, einer Anklage) zu machen
  • habeas corpus ad testificandum – du sollst die Person bringen, um ein Zeugnis zu erlangen
Habeas ist die 2. Person Singular Konjunktiv von habere (haben, in diesem Fall: bringen), corpus (Körper, in diesem Fall: Person) steht im Akkusativ Singular. Mit den Worten „Praecipimus tibi quod corpus X. in prisona nostra sub custodia tua detentum … habeas coram nobis“ („Wir befehlen Dir, dass Du die Person X., die in unserem Gefängnis unter Deiner Obhut festgehalten wird, vor uns bringen mögest“) weist das Gericht im Namen des Königs (=„Wir“) einen Vollzugsbeamten an, den Inhaftierten vor das Gericht zu bringen. Diese Anweisung nennt man im Englischen writ of habeas corpus”, der Antrag des Inhaftierten oder seines juristischen Vertreters auf Haftprüfung heißt dementsprechend “petition for a writ of habeas corpus”.
In England missbrauchte Karl I. Haftbefehle, indem er von wohlhabenden Bürgern Zahlungen erpresste mit der Androhung, sie bei Verweigerung der Zahlungen einsperren zu lassen. Trotz der 1628 durch das Parlament gegen diese Praxis erlassenen Petition of Right verfiel der König bald wieder darauf. 1641 musste Karl, der wegen eines Aufstands von Schotten und Iren in Geldnot war, einem neuerlichen Erlass des Parlaments zustimmen, der Verhaftungen nur noch mit angemessener Begründung zuließ. Nach dem englischen Bürgerkrieg (1642–1649), der in der Hinrichtung Karls I. gipfelte, und dem Commonwealth-Regime unter Oliver Cromwell (1649–1660) kam Karl II. an die Macht. Auch dieser König griff bald wieder die Praxis der willkürlichen Festnahmen auf, wobei er Gegner zumeist in Gebiete außerhalb Englands bringen ließ, in denen diese Einschränkungen nicht galten. Am 27. Mai 1679, während einer Schwächeperiode seiner Herrschaft, sah sich Karl II. gezwungen, den Habeas Corpus Amendment Act zu unterzeichnen, der eine Verschärfung der bisherigen Regelung bedeutete. Legte der Inhaftierte einen writ of habeas corpus vor, so konnte der König bzw. der Sheriff diesen Antrag nun nicht mehr durch die Ausstellung eines Haftbefehls niederschlagen oder die Haftprüfung verzögern. Der Inhaftierte musste innerhalb von drei Tagen (bzw. bei größerer Entfernung vom Gerichtsort zehn oder zwanzig Tagen) einem Richter vorgeführt werden und durfte unter keinen Umständen außer Landes gebracht werden.[4] Um dem Habeas Corpus Act größeres Gewicht zu verleihen, wurden Beamte für den Fall der Missachtung mit empfindlichen Geldstrafen bedroht.

Verfassung der Vereinigten Staaten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Verfassung der USA wurde 1789 festgeschrieben, dass das Recht auf richterliche Haftprüfung nur im Falle eines Aufstandes oder einer Invasion vorübergehend ausgesetzt werden kann, wenn die öffentliche Sicherheit dies erfordert. Abraham Lincoln machte während des Sezessionskrieges davon Gebrauch, um Südstaatensoldaten auch ohne den Nachweis konkreter Gewaltakte als Kriegsgefangene festhalten zu können. Im Jahre 2006 wurde dieses Recht für als „ungesetzliche Kombattanten“ eingestufte Nicht-US-Bürger durch den Kongress abgeschafft, wobei diese Einstufung im freien Ermessen der Regierungsbehörden lag und kein Einspruch dagegen möglich war.[5] Die Abschaffung erfolgte vor dem Hintergrund, den Häftlingen von Guantánamo eine gerichtliche Rechtsprüfung ihrer Inhaftierung zu verweigern, betraf allerdings potentiell sämtliche Ausländer. Nachdem der Versuch einer Wiedereinführung 2007 bereits im Senat scheiterte, wurde die Regelung am 12. Juni 2008 vom Supreme Court in der Entscheidung Boumediene v. Bush für verfassungswidrig erklärt, so dass auch terrorverdächtigen Ausländern das Recht zusteht, vor zivilen Gerichten die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung prüfen zu lassen.[6]
Am 31. Dezember 2011 unterzeichnete Präsident Barack Obama das Nationale Verteidigungsbevollmächtigungsgesetz für das Fiskaljahr 2012 (NDAA) „mit ernsthaften Bedenken“.[7] Es erlaubt die Festnahme von Personen unter Terrorverdacht durch das Militär und eine Haft unbegrenzter Dauer in Militärgefängnissen ohne Gerichtsverfahren, Rechtsbeistand oder Berufungsmöglichkeit. Eine Verbringung ins Ausland oder die Übergabe an ausländische Rechtsträger ist möglich. Festnahmen auf dem Boden der USA sowie von US-amerikanischen Bürgern sollen durch nicht-militärische Kräfte erfolgen. Neben zahlreichen nationalen und internationalen Medien[8][9][10][11][12][13][14] kritisieren unter anderem die Amerikanische Bürgerrechtsunion[15] sowie die US-amerikanische Sektion von Amnesty International[16] das Gesetz scharf.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1.  Karen L. Schultz: Habeas Corpus. In: American Jurisprudence. 2. Auflage. Band 39.
  2.  Habeas Corpus Act 1679 (PDF; 428 KB) The National Archives. Abgerufen am 4. Oktober 2013: „… after Service of Habeas Corpus, with the Exception of …“
  3.  A brief history of habeas corpusBritish Broadcasting Corporation. 9. März 2005. Abgerufen am 4. Oktober 2013.
  4.  „… dass, wann immer irgendeine Person oder irgendwelche Personen einen an irgendeinen Sheriff gerichteten „habeas corpus“ vorbringen, dass dann der besagte Beamte innerhalb von drei Tagen den Körper der festgehaltenen Partei vor den Lordkanzler oder die Richter oder Barone des besagten Gerichtes, von dem dieser „writ“ ausgegangen ist, bringe oder bringen lasse, es sei denn die Inhaftierung der besagten Partei sei über 20 Meilen entfernt von dem Ort an dem dieses Gericht … sitzt oder sitzen wird, und wenn jenseits der Entfernung von 20 Meilen und nicht über 100 Meilen, dann innerhalb von 10 Tagen von der Vorlage (des „writs“) und nicht länger…“ – „… that whensoever any person or persons shall bring any habeas corpus directed to any sheriff … that the said officer … shall within three days … bring or cause to be brung the body of the party so committed … before the lord chancellor … or the judges or barons of the said court from whence the said writ shall issue, unless the commitment of the said party be in any place beyond the distance of twenty miles from the place … where such court … is or shall be residing, and if beyond the distance of twenty miles and not above one hundred miles then within the space of ten days of such delivery and not longer …“, Habeas Corpus Act 1679 (zitiert nach The Founders‘ Constitution, University of Chicago)
  5.  Einige Gerichtsentscheidungen zum Thema sind in dem Artikel Habeas Corpus der Lectric Law Library’s Lexicon aufgeführt.
  6.  Grundsatzentscheidung – Bush rüffelt Richter für Guantanamo-Urteil in Spiegel Online vom 12. Juni 2008
  7.  Obama signs defense bill, pledges to maintain legal rights of terror suspects. Washington Post. Abgerufen am 31. Dezember 2011.
  8.  Commentary: trampling the bill of rights in defense’s name. (Memento des Originals vom 6. Januar 2012 im Internet Archive Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., The Kansas City Star, 14. Dezember 2011.
  9.  C. McGreal: Military given go-ahead to detain US terrorist suspects without trial, The Guardian, 14. Dezember 2011.
  10.  D. Parvaz: US lawmakers legalise indefinite detention, Al Jazeera, 16. Dezember 2011.
  11.  Ilya Kramnik: New US Defense Act curtails liberties not military spending (Memento des Originals vom 15. November 2017 im Internet Archive Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., Voice of Russia, 28. Dezember 2011.
  12.  A. Rosenthal: President Obama: Veto the Defense Authorization Act, The New York Times, 30. November 2011.
  13.  B. Grey und T. Carter: The Nation and the National Defense Authorization Act, World Socialist Web Site, 27. Dezember 2011.
  14.  E. D. Kain: The National Defense Authorization Act is the Greatest Threat to Civil Liberties Americans Face. In: Forbes. 5. Dezember 2011
  15.  Obama Signs NDAA. ACLU. 31. Dezember 2011. Abgerufen am 31. Dezember 2011.
  16.  „Trust me“ is not enough of a safeguard, says Amnesty International, as President Obama signs the NDAA into law. 1. Januar 2012. Abgerufen am 1. Januar 2012.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wikisource: Habeas Corpus Act – Quellen und Volltexte (englisch)
habeas-corpus-akte/

Habeas-Corpus-Akte

 
„Du habest einen Körper.“ Diese eher kryptische Formulierung ist der Name eines 1679 erlassenen Gesetzes, das noch heute als ein Mei-lenstein in der Geschichte der Menschen- und Freiheitsrechte gilt und häufig zu?sam?men mit der „Magna Charta Liber?ta?tum“ von 1215 und der „Vir?ginia Bill of Rights“ von 1776 zitiert wird. Erlassen wurde die Habeas-Corpus-Akte am 12. Juli 1679 vom englischen König Karl II., der dem neuen Gesetz auf Druck des Parlaments zugestimmt hatte. Kein Untertan der englischen Krone darf diesem Gesetz zufolge ohne gerichtliches Verfahren in Haft gehalten werden. Es fordert, einen Beschuldigten innerhalb kurzer Zeit einem Richter vorzuführen, und verbietet die wiederholte Verhaftung wegen desselben Delikts. Damit konnte der König nicht länger Verhaftungen per Sonderbefehl durch?setzen. Nur zehn Jahre später, im Jahr 1689, wurde die Akte durch die „Bill of Rights“ komplettiert, die unter anderem das Petitionsrecht enthält. Die Habeas-Corpus-Akte fand als grundlegendes Gesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit Eingang in die amerikanische Verfassung; ihre Prinzipien sind bis heute Bestandteil jeder demokratischen Verfassung und in Deutschland in Artikel 104 des Grundgesetzes verankert.
 

Freiheit_der_PersonFreiheit der Person

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Gefangener
Die Freiheit der Person ist in Deutschland ein Grundrecht gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und Art. 104 Grundgesetz und bezeichnet die körperliche Bewegungsfreiheit. Die Freiheit der Person ist ein eigenes Grundrecht und grenzt sich zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG ab. Inhalt und Schutzbereich sind das Recht jedes Menschen, jeden zulässigen Ort seiner Wahl zu betreten, dort zu verbleiben und diesen zu verlassen, ohne durch die Staatsgewalt hieran behindert zu werden (körperliche Bewegungsfreiheit). Dieses Abwehrrecht des Menschen steht in der Tradition des aus England stammenden „Habeas Corpus“ und hat den Sinn, vor willkürlichen Freiheitseingriffen durch die Staatsgewalt geschützt zu sein. Siehe hierzu Petition of Right.
Die Freiheit gilt für alle sich in Deutschland aufhaltenden Personen, es sei denn, für sie gilt ausländisches Recht und diese Freiheit wird durch zuständige ausländische Behörden beschränkt oder entzogen (z. B. NATO-Truppenstatut).
Sie kann unter anderem durch Freiheitsbeschränkung und Freiheitsentzug entzogen werden, im Eingriffsrecht beispielsweise durch die Festnahme gem. § 127 Abs. 2 StPO.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ablass-Zertifikate nach Corona-Dekret und GESARA/SHAEF Maßnahmen , von LAD ROSARY/PSPSII

Rosenkranz



 Folgende SzenARIEN. 1. Letzte Märzwoche:

– Verhängung der bundesweit-optimalen Ausgangssperre

– Weitgehende Einschränkung des Onlinehandels (außer Nahrung, Tiernahrung, Medikamente)

– Limitierung und Zuteilung sämtlicher Treibstoffe an Privatpersonen und Firmen- Fahrzeuge (außer aller Notdienste)

– Diverse Optionen …

2. Erste Aprilwoche:

– Komplette Einstellung des Onlinehandels

– Verbot des öffentlichen Tragens von (Schuss-)Waffen auch für WBK- und Waffenscheininhaber (außer Bundeswehr und MP)

– Weitgehende Schließung von Tankstellen zuerst nachts und (später) tagsüber und Treibstoffzuteilung nur an Notdienste (Bewaffnete Bewachung der Tanken)

– Komplette Einstellung der allgemeinen Postdienste, Paket- und Warenverkehre (außer Geburten, Notfall- und Sterbenotdienste)

– Optionen …

3. Karwoche (Kar = „Schmerz“) vor Ostern:

– Komplettschließung aller Finanzinstitute

– Komplettabschaltung der Bankomaten, Bankterminals, Paycards, NFC und des Onlinebankings

– Schließung aller (!) Geschäfte und Apotheken außer Notdienste mit militärischer Bewachung

– Absolutes Betretungsverbot und vollständige militärische Bewachung sämtlicher neuralgischer Orte und infrastrukturarischen Objekte (Airports, Bahnhöfe, E-Werke, Gas-Werke, Wasserwerke, Waffen- und Sprengstoffdepots, Tunnel, Brücken, Schleusen, AKW’s etc., Beschlagnahmung sämtlich relevanter KfZ-Fuhrparks

– Komplette Ausgangssperre für Personen und Tiere (außer Notdienste)

– Ausrufung des militärischen Ausnahmezustandes

– Abschaltung des mobilen Telefon- und Datenverkehrs (außer Notdienste)

– Partielle Stillegung des Internets am Hauptknoten Frankfurt)Main

– Öffentlicher Rücktritt sämtlicher Landesregierungen und Parlamente

– Rücktritt der Bundesregierung/Auflösung des Bundestages

– Partieller Stromblackout ist möglich

– Ratifizierung des Inkraftsetzens des weltweiten Goldstandards im GESARA- SYSTEM durch die Unterschrift des POTUS

– Information der Weltbevölkerung über alle Verbrechen gegen den Humanismus durch die Kabale über TV, Radio, Internet und die (SHAEF/SMAD-PRESSE)

Decret CORONA


Orden, Wappen, Embleme- wieso der Rosenkranz so bedeutungsvoll ist

Link-Liste und Bilder, unkommentiert:

sowie Rosenkranz-Familie Royalty in Italien

Rosenkranz-Orden und Verbreitung
ERIK II, EMUNE, Erbrecht der Familie Rosenkranz

Rosenkranz von der Kanzel

Rosenkranz-Verkündigung und Wappen

Rosenkranz-Orden

Schlösser und Kirchen im Großherzogthum Schleswig- von Lord Archbishop Dr. Uwe A.E.Rosenkranz, PSPS II.

Liste der Klöster in Schleswig-Holstein und Hamburg

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Die Liste der Klöster enthält bestehende und ehemalige Klöster und Stifte in Schleswig-Holstein und Hamburg.

Bestehende Ordensgemeinschaften und Stifte

Römisch-katholisch

Benediktiner
Dienerinnen vom heiligen Blut
  • Magdalenenhof Flensburg
Dominikaner
Franziskanerinnen zu Münster St. Mauritz
  • Haus Damiano Kiel
Jesuiten
  • Niederlassung Hamburg
Unbeschuhte Karmelitinnen (OCD)
  • Karmelzelle von der Menschwerdung Hamburg-Finkenwerder
Schwestern von der heiligen Elisabeth
  • Stift St. Adolf Reinbek
Steyler Missionare
  • Kommunität St. Ansgar Hamburg
Steyler Missionsschwestern
  • Konvent List auf Sylt

Evangelisch

Ehemalige Klöster und Stifte

Domstifte
Antoniter
Augustiner-Chorherren
Augustiner-Eremitinnen
Benediktiner
Benediktinerinnen
Brigitten
Dominikaner
  • Kloster Hadersleben, 1249–1253
  • Dominikanerkloster Hamburg, um 1236–1529
  • Dominikanerkloster Husum, kurz vor 1466–nach 1506
  • Burgkloster Lübeck, 1229–1531
  • Kloster Meldorf, vor 1319
  • Dominikanerkloster Schleswig, 1235–1528/29
Franziskaner
Kartäuser
Wilhelmiten
Zisterzienser
Zisterzienserinnen

Weblinks

Siehe auch

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Priorat St. Ansgar (Nütschau)

(Weitergeleitet von Kloster Nütschau)

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Blick auf das Herrenhaus Nütschau, 2008

Das Castrum Nutzkcow auf einem Holzschnitt von 1591

Das Priorat St. Ansgar (auch Kloster Nütschau genannt) in Travenbrück bei Bad Oldesloe ist ein selbständiges BenediktinerPriorat im Erzbistum Hamburg und gehört der Beuroner Kongregation an.

Geschichtlicher Überblick

Um 830 wurde an der Trave eine Fliehburg errichtet, mit einem Erdwall umgeben und gesichert, die Nütschauer Schanze. Sie sollte als Teil der karolingischen Grenzbefestigungen den Limes Saxoniae zwischen Elbe und Kieler Förde schützen. Dieser Sachsenwall trennte den westlichen, germanischen Teil vom slavischen Ostteil des Landes.
Nütschau wurde 1249 erstmals als Nutzikowe genannt. 1271 dann als Nucekowe und 1274 als Nutzekowe. 1343 ging die Nütschauer Mühle als Geschenk an das Zisterzienserkloster Reinfeld. In der Nähe des geschichtlich bedeutenden Punktes des Sachsenwalls entstand ein Herrensitz, der Jahrhunderte später vom Grafen Heinrich Rantzau erworben wurde. Er war Humanist, Vorkämpfer der Reformation und Bahnbrecher der Renaissance in Schleswig-Holstein. Im Jahr 1577 begann er mit dem Bau des kleinen Wasserschlosses, dem Castrum Nutzkow, dass in seiner äußeren Bausubstanz weitgehend unverändert geblieben ist. Der auf einem zeitgenössischen Holzschnitt gezeigte innere Schlossgraben mit Zugbrücke und Vorwerk ist nicht mehr vorhanden.[1] Bis zum Übergang in Kirchenbesitz hatte das Gut mit dem Herrenhaus in den Jahrhunderten 28 Besitzer.

Gründung St. Ansgar

Während der Ansgarfeier zum 1100. Jahrestag der Gründung des Bistums Hamburg bekundeten 1931 der Abt und die Mönche von Gerleve, im Norden Deutschlands eine weitere benediktinische Niederlassung anzusiedeln.[2] Doch erst 20 Jahre später kam diesem Wunsch der Umstand zu Hilfe, dass in Holstein nahe Bad Oldesloe das Gut Nütschau zum Verkauf angeboten wurde. Abt Pius Buddenborg entsprach den dringlichen Bitten des Erzbischofs Wilhelm Berning von Osnabrück und des Abtprimas des Benediktinerordens Bernard Kälin zu Rom, Gerlever Mönche zur Gründung einer Cella nach Nütschau zu entsenden. In Begleitung von P. Cellerar Augustin Hessing überprüfte er am 17. November 1950 das angebotene Objekt und stellte fest: Nütschau sei wegen seiner Lage, des abgerundeten Besitzes und der baulichen Gegebenheiten für ein Benediktinerkloster wohl geeignet.[3] Am 3. Februar 1951 erwarb der Stifter Nütschaus, Erzbischof Wilhelm Berning, Bischof von Osnabrück, für die Mönche der Abtei St. Joseph in Gerleve das Herrenhaus und Restgut in Nütschau. Als ersten Mönch seines Klosters entsandte der Gründungsabt Pius Buddenborg am 1. März 1951 P. Michael Bürgers, dem bald P. Plazidus Schornstein als Dekan der kleinen Kommunität und zwei weitere Mönche folgten.[4] Die Eröffnung des Hauses St. Ansgar in Nütschau, zunächst als Exerzitienhaus, der Abtei Gerleve wurde am 6. Mai 1951 durch den Gründerabt Pius Buddenborg vollzogen. Ziel war aber von Anfang an die Errichtung eines Klosters nach der Regel des heiligen Benedikt.
Am 11. November 1960 erhob Abt Pius Buddenborg Nütschau als Priorat St. Ansgar zum von Gerleve abhängigen Prioratus simplex. Als ersten Prior führte er P. Amandus Eilermann ein und zur Kommunität gehörten acht aus Gerleve kommende Mönche. Das Kloster des hl. Ansgar zu Nütschau wurde am 16. Oktober 1975 zum Konventualpriorat erhoben und erhielt damit seine Selbständigkeit. Am 1. Januar 1979 bestand der Konvent dieser jüngsten Klostergründung der Beuroner Benediktinerkongregation aus acht Priester- und drei Brüdermönchen sowie einem Postulanten.
Der Beginn des benediktinischen Ora et labora im holsteinischen Nütschau stand unter dem Patronat des Mönchsbischofs Ansgar.[5]

Das Herrenhaus

Der Renaissancebau ist eines der ältesten Herrenhäuser des Kreises Stormarn. Vom Bauherren Heinrich Rantzau zeugt heute noch eine Steinplatte von 1577 am früheren Treppenaufgang. Das Dreigiebelhaus mit seinen einfachen Proportionen ist eine, für Schleswig-Holstein typische, Anlage des Mehrfachhauses mit je einem großen Satteldach. Ursprünglich als wehrhafter Bau errichtet, wurden der Schlossgraben verfüllt und die Zugbrücke ist nicht mehr vorhanden. Auch das Innere des Hauses hat sich über die Jahrhunderte völlig verändert. Der mittlere Giebel der drei aneinandergebauten Häuser trägt einen schlanken Turm mit zwei Glocken. Auf dem Zifferblatt der Turmuhr steht die Jahreszahl 1792. Das Dreigiebelhaus ist heute das Wahrzeichen Nütschaus.[6]
Nach dem Einzug der ersten Mönche im März 1951 hatte Abt Pius Buddenborg von Gerleve schon am 6. Mai 1951 die kleine St. Angar-Kapelle als Mittelpunkt im Schloss benediziert. Die Ewig-Licht-Ampel über dem Tabernakel stammt aus der Torretta St. Benedikts des im Zweiten Weltkrieg zerstörten Montecassino. Diese Bronzeleuchte mit der Inschrift Emitte lucem tuam et veritatem tuam ist ein Werk um 1880 aus der Beuroner Kunstschule der Erzabtei Beuron.
Noch 1951 wurde mit der denkmalgerechten Sanierung des zum Herrenhaus umgebauten ehemaligen Wasserschlosses begonnen, die 1953 endete. Die weiteren Restaurierungen folgten von 1964 bis 1967 und von 1975 bis 1977.
Ab 1996 wurde das Herrenhaus nach einem Entwurf der Architekten Gisberth Hülsmann und Elmar Paul Sommer aus Bonn-Monschau in die Neuordnung der Klosteranlage einbezogen. Im ersten Bauabschnitt wurden die Mönchzellen abgebrochen und 1999 durch einen kräftigen Neubau neben dem Herrenhaus ersetzt. Das neue Konventgebäude wurde am 19. Mai 1999 eingeweiht. Im zweiten Bauabschnitt hatte man das Herrenhaus entkernt und bis 2006 komplett saniert. Dort befinden sich nun die gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten, wie die Bibliothek, der Kapitelsaal, das Noviziat und Cellerariat, das Musikzimmer, ein Gastzimmer und eine Kapelle im Herrenhaus. Ein Eingangsbauwerk, zwischen Alt- und Neubau errichtet, verbindet die beiden Bauteile Herrenhaus und Konventgebäude auf zwei Ebenen miteinander. Die markanteste und wichtigste Änderung im Bereich des Herrenhauses war die Entfernung der im 20. Jahrhundert errichteten Freitreppe sowie der im Innern anschließenden Treppenanlage in der Halle des Hauses. Der neue Eingang zwischen beiden Gebäuden für die heutige Nutzung erinnert an den seitlichen versetzten ursprünglichen Eingang. Eine neue Wendeltreppe erschließt nun die Geschosse in Verbindung einer großen Galerie im Luftraum der Halle. Kontrastreich dazu sind die bemalten Eichenholzdielen aus der Erbauungszeit in der neuen Deckenkonstruktion.
Die beiden Häuser stehen nunmehr als zwei Pole des neuen Klosters beisammen, ohne dabei die jeweilige architektonische und historische Eigenständigkeit zu verlieren. Auch die Freianlagen vor und der hinter dem Herrenhaus befindliche Park nehmen direkten Bezug auf die durch die Architektur vorgegebene neue Ordnung. Das sanierte Herrenhaus wurde 2007 mit dem BDA-Preis Schleswig-Holstein ausgezeichnet.

Wirtschaftliche Verhältnisse

Von den Ländereien des Adeligen Gutes Nütschau früherer Jahrhunderte wurden am 3. Februar 1951 nur 84 Hektar des Restgutes für die Benediktiner erworben. Davon waren etwa ein Viertel Ackerfläche, ein weiteres Viertel Wald und die restlichen Flächen wurde als Wiesen und Weiden genutzt. Die Mönche führten die Landwirtschaft, der Schwerpunkt lag dabei auf der Rinderhaltung und der Milchwirtschaft. Da die Stallungen und Scheunen nicht ausreichten, errichtete man 1962 einen geräumigen Wirtschaftsbau. Zwanzig Jahre lang haben hier die Mönche die Felder bestellt, ausgesät und geerntet, Viehhaltung betrieben und die Weideflächen und Wiesen trockengelegt und melioriert. Im Winter wurde der Wald durchforstet und Sturmschäden beseitigt. Seit 1971 ist das Ackerland verpachtet, dem Kloster obliegt nur noch die Bewirtschaftung des Waldes. Das Gut diente 1958 als Kulisse für den Film Das Mädchen vom Moorhof.

Die Entwicklung des Hauses St. Ansgar

Mit dem 1954 begonnenen Erweiterungsbau, der heutigen Bildungsstätte Haus St. Ansgar, standen seit 1959 den Mönchen in Nütschau ein Exerzitienhaus mit 30 Betten, Vortrags- und Speiseräume und eine Kapelle zur Verfügung.
Die Gesamtplanung von Kloster, Kirche und Erwachsenen- und Jugendausbildungsstätte Haus St. Ansgar ist 1973 und 1974 nach Entwürfen des Hamburger Architekten Eduard Frieling ausgeführt worden. Die Grundsteinlegung der Erweiterungsbauten fand durch Abt Clemens Schmeing von Gerleve am 1. April 1974 im Beisein des Bischofs von Osnabrück Helmut Hermann Wittler. Beim Kloster, das seinen Schwerpunkt im alten Herrenhaus behalten hat und 1981 mit einem ebenerdigen Wohnbereich mit Krankenzimmer erweitert werden konnte, ist ein Bereich der Stille entstanden. Er umfasst die zentrale Kapelle, die Kirche St. Ansgar. Den Grundriss der Kirche bildet ein Quadrat von siebzehn mal siebzehn Metern mit einem um 45 Zentimeter abgesenkten engeren Kreis. Die künstlerische Gestaltung hatte der Glasmaler Siegfried Assmann aus Hamburg übernommen. Nach seinen Entwürfen entstanden die dreiseitige farbige Bleiverglasung, die die Firma Oidtmann aus Linnich ausführte. Ebenso der Altar, das Lesepult und Retabel mit Tabernakel. Das Thema der Retabel ist der Apokalypse entnommen: Der wiederkommende Christus inmitten der neuen Stadt Jerusalem. Die Bleiverglasung nimmt die Farben der umgebenden ostholsteinischen Landschaft auf. Das Blau des Wassers der Trave und des Himmels, das Dunkel der Moorerde, die hellen Töne von Sand, Mergel und Lehm, der Moränen und Feldsteine. Die Farben verdichten sich hin zu Regenbogentönen Westseite und lösen sich bei der Retabel in Transparenz des Lichtes auf. Der stille Bereich für die Menschen.[7]
Das ehemalige Inspektorenhaus hatte man von 1976 bis 1977 zum Jugendhaus St. Benedikt umgebaut und am 21. März 1977 eingeweiht. 1990 erfolgte eine Erweiterung des Jugendhauses. In der Osterwoche 1978 hielt die Salzburger Äbtekonferenz ihre Jahresversammlung im Kloster Nütschau ab. Neben dem Abtprimas Viktor Josef Dammertz aus Rom nahmen 52 Äbte aus der Schweiz, Österreich, Südtirol, Ungarn und Deutschland teil.

Prior

Jahreszahlen und Namen bezeichnen die nachweisbare Erwähnung als Prior:
  • 11. November 1960: P. Amandus Eilermann, OSB
  • 1. Oktober 1971: P. Gaudentius Sauermann, OSB
  • 1994: P. Antonius Terstiege, OSB, verstarb kurz darauf
  • 5. September 1994: P. Leo Overmeyer, OSB
  • 27. Januar 2015: P. Johannes Tebbe, OSB

Literatur

  • Johannes von Schröder: Darstellungen von Schlössern und Herrenhäusern der Herzogthümer Schleswig-Holstein-Lauenburg vorzugsweise aus dem 15. und 16. Jahrhundert. Hamburg 1862, S. 100f.
  • P. Hirschfeld: Herrenhäuser und Schlösser in Schleswig-Holstein. München 1973, S. 56f.
  • Abtei Gerleve: Ein Überblick über Werden, Wachsen und Wirken 1904–1974. Lunen 1974 (auch als Sonderdruck: Kloster Nütschau. Benediktiner-Priorat St. Ansgar)
  • Die Benediktinerabtei Gerleve: Ihr Werden. Wachsen und Wirken. Die Gründung von Sankt Angar in Nütschau/Holstein. Münster 1998, ISBN 3-402-05377-2, S. 123–134.
  • Amandus Eilermann: Nütschau. In: Die Benediktinerklöster in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen. Germania Bendictina, Band VI. Norddeutschland. St. Ottilien 1979, ISBN 3-88096-606-0, S. 386–388.
  • Gaudentius Sauermann: Kirchweihe in Nütschau. BM 51, 1975, S. 148–150.
  • Gaudentius Sauermann: Die Errichtung des Konventualpriorats St. Ansgar in Nütschauam 14. bis 16. Oktober 1975. BM 52, 1976, S. 139–141.

Weblinks

 Commons: Herrenhaus Nütschau – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Literatur

  • Deert Lafrenz: Gutshöfe und Herrenhäuser in Schleswig-Holstein. Herausgegeben vom Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein, 2015, Michael Imhof Verlag Petersberg, 2. Auflage, ISBN 978-3-86568-971-9, S. 407.

Einzelnachweise

  1.  Lindberg P.: Hypotyposis arcium, palatiorum, libroum, pyramiddum, … ab Henrico Ranzovio … conditorum etc., Hamburg 1591, 47f. und Frankfurt 1592, 66f., (Holzschnitt vom Schloß).
  2.  Die Gründung von Sankt Ansgar in Nütschau. In: Die Benediktinerabtei Gerleve. 1998 S. 124.
  3.  Kloster Nütschau: Nütschaus Gründung. In: Benediktinerpriorat St. Ansgar 1983, S. 4–5.
  4.  Amandus Eilermann: Nütschau Germania Benedictina, Bd. VI. Norddeutschland 1979, S. 386.
  5.  „Klosterkirche“ auf kloster-nuetschau.de
  6.  Amandus Eilermann: Nütschau. Bau- und Kunstgeschichte. In: Germania Benedictina Bd. VI. Norddeutschland. 1979, S. 387.
  7.  Kloster Nütschau: Der Stille Bereich, die Stätte der Besinnung, Bildung und Begegnung und die Kirche. In: Benediktinerpriorat St. Ansgar. 1983, S. 17–19.
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Dominikanerkloster St. Johannis (Hamburg)

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Innenhof des Klosters, im Hintergrund der Chor von St. Sophien

Das Dominikanerkloster St. Johannis befindet sich in Hamburg-Barmbek-Süd auf dem Gelände an der Ecke Weidestraße / Elsastraße unmittelbar neben der Kirche St. Sophien. Es ist wie sein Vorgänger den beiden Heiligen Johannes der Täufer und Johannes dem Evangelisten geweiht.

Vorgänger

Der mittelalterliche Vorgänger des Klosters wurde um 1236 gegründet und auf dem Gelände des heutigen Rathausmarktes erbaut. Nach einem Brand 1314 musste er vollständig neu errichtet werden. Für das 16. Jahrhundert sind 41 Mönche und 13 Novizen belegt. Nach dem Beginn der Reformation wurden alle katholischen Klöster in Hamburg 1529 durch Ratsbeschluss aufgehoben. Das Klostergebäude nutzten danach zunächst die Gelehrtenschule des Johanneums und Nonnen des ehemaligen Klosters Herwardeshude, ab 1613 zusätzlich das neugegründete Akademische Gymnasium. Lediglich die Klosterkirche mit dem Thomas-Altar von Meister Francke aus dem 15. Jahrhundert diente auch nach der Aufhebung des Klosters noch bis zur Hamburger Franzosenzeit als evangelisches Gotteshaus. Danach würde es zeitweise als Lagerraum und Exerzierplatz des Hamburger Bürgermilitärs genutzt und 1829 abgerissen.

Geschichte

Seit 1962 ist der Dominikanerorden wieder in Hamburg vertreten. Durch die Lage Hamburgs in der katholischen Diaspora suchte die katholische Kirche für das geplante Kloster den Anschluss an eine bestehende Pfarrei. Die Wahl fiel auf St. Sophien in Barmbek, da hier ein ausreichend großes Grundstück in recht zentraler Lage vorhanden war.
1966 weihte Bischof Johannes von Rudloff das Kloster mit einem Pontifikalamt ein und übergab es an die ersten sechs Dominikaner.[1]
Die Mönche des Klosters betreiben die Pfarrarbeit der Gemeinde St. Sophien[2] und übernehmen auch Predigten an anderen katholischen Gemeinden in Hamburg. Ein wichtiger Schwerpunkt ist theologische Bildungsarbeit und Lebensberatung.

Gebäude

Das Kloster ist baulich mit dem Chor der Kirche verbunden. Der polygonale, ringförmige Bau mit seinen Backsteinfassaden und brutalistisch beeinflussten Traufkanten wurde 1964 bis 1966 durch die Architekten RauBunsmann und Scharf errichtet. Hier gelang eine gute Verbindung zwischen traditioneller und moderner Architektur. Der Bau gestaltete sich schwieriger als erwartet, da ein am Rande des Grundstückes liegender Tiefbunker nicht verändert oder beschädigt werden durfte.
Das maximal dreigeschossige Gebäude wirkt von außen eher schlicht. Da der nahezu fensterlose Kreuzgang im Inneren entlang der Außenseite das Gebäude umläuft, orientieren sich fast alle Räume zum Innenhof. Dieser ist zur Apsis der Kirche hin geöffnet und nimmt auch die Funktion eines Klostergartens wahr. Nur der Eingangsbereich und der über zwei Ebenen reichende Veranstaltungssaal zeigen nach außen größere Fensterflächen.
Erdgeschoss und Tiefparterre umfassen die verschiedenen Räume für die Arbeit des Klosters wie Gastzimmer, Gemeinschaftsräume, Speiseräume, Sprechzimmer, Räume der Pfarrei und Bibliothek. Im oberen Stockwerk befinden sich die von der Öffentlichkeit abgetrennten Wohnräume für 13 Ordensbrüder. Die Klosterkapelle bildet einen fünfeckigen nach Nordosten ausgerichteten Anbau und ist über das Treppenhaus mit den anderen Räumen verbunden.

Künstlerische Ausgestaltung

Das Kloster verfügt über zwei Stücke von Hermann Stehr, er gestaltete die Aluminiumverzierung der Eingangstür sowie die Plastik Große Predigt I im Innenhof als Verweis auf die zentrale Aufgabe von Konvent und Gemeinde. Im Vorraum des Refektoriums und in den Gemeinschaftsräumen gibt es mehrere Bilder, bemerkenswert ist eine Kreuzigungsdarstellung des Malers Karl Goris, eine Darstellung des Dominikus von Gerd Winner, ein Bild der Kirche St. Sophien von Albert Reck und ein Ölgemälde der alten Johanniskirche von Jes Bundsen.
Die durch ein Dachfenster beleuchtete Kapelle wird beherrscht durch den von Rudolf Krüger modern gestalteten Altar, der Motive aus der Offenbarung des Johannes verarbeitet. In der Kapelle selber hängt ein Gemälde aus dem 18. Jahrhundert von Johann Christoph Achert, das Dominikus und Katharina von Siena zeigt. In der Nähe des Eingangs zur Kapelle hängt eine modern mexikanisch beeinflusste Darstellung der Madonna mit Kind der indianischen Künstlerin Nan Cuz.
An zentraler Stelle im Treppenhaus vor der Kapelle findet sich ein Wandgemälde mit einem Auszug aus der Konstitution des Dominikanerordens. Der Text in pace continui, in studio assidui, in praedicatione ferventes soll die Brüder an die Aufforderung erinnern, sie sollen „beständig im Frieden, mit Geduld beim Studium und mit Begeisterung bei der Predigt“ sein.

Organisation

wird und den gesamten nördlichen Teil Deutschlands umfasst. Den Prior bestimmen alle Ordensbrüder des Konventes per Wahl für jeweils drei Jahre.

Die Ordensbrüder sind tätig in der Morgenmesse, Seelsorge, Jugendarbeit, Glaubenskursen und betreuen die Ghanaische Gemeinde. Der Tagesablauf beginnt um sieben Uhr mit der Morgenmesse und dem Morgengebet. Danach individuelle Tagesaufgaben, gemeinsames Mittag- und Abendessen und um 18 Uhr die Heilige Messe.[3]

Fotografien und Karte

Karte: Hamburg

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St. Johannis Barmbek
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Hamburg

Literatur

  • Ralf Lange: Architektur in HamburgJunius Verlag, Hamburg 2008, ISBN 978-3-88506-586-9S. 182.
  • Dominikanerkonvent Hamburg (Hrsg.): Kleiner Führer durch das Dominikanerkloster St. Johannis in Hamburg-Barmbek (Flyer). Eigenverlag, Hamburg 2014.
  • Franklin Kopitzsch, Daniel Tilgner (Hrsg.): Hamburg Lexikon. 4., aktualisierte und erweiterte Sonderausgabe. Ellert & Richter, Hamburg 2010, ISBN 978-3-8319-0373-3, S. 372 (Stichwort: „Johannis-Kloster“).
  • Donate Reimer u. a.: 100 Jahre St. Sophien, Hamburg-Barmbek : Festschrift; 1900–2000. Katholische Kirchengemeinde St. Sophien, Hamburg 2000, S. 36–38.
  • Matthias GretzschelHamburgs Kirchen: Geschichte, Architektur, AngeboteAxel Springer Verlag, Hamburg 2013, ISBN 978-3-86370-116-1S. 132.
  • Friedhelm Grundmann, Thomas Helms: Wenn Steine predigen. Medien Verlag Schubert, Hamburg 1993, ISBN 3-929229-14-5S. 97, 103.
  • Ordensprovinz Teutonia (Hrsg.): Die Dominikaner (Flyer). Eigenverlag, Köln 2013.

Einzelnachweise

  1.  Bischof übergibt den Dominikanern das neue Kloster. In: Hamburger Abendblatt vom 17./18. September 1966, S. 5.
  2.  Liste der Seelsorger an St. Sophien. Abgerufen am 9. Juli 2014.
  3.  Stefan Dombert: Die Brüder von Barmbek. In: Hamburger Wochenblatt vom 14. Januar 2015, S. 1.

Weblinks

 Commons: Dominikanerkloster St. Johannis (Hamburg) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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Kloster St. Johannis (Hamburg)

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Das Johanniskloster am rechten Ufer des Alsterkanals

Gedenktafel für das Kloster im Eichenpark, Hamburg-Harvestehude

Das Kloster St. Johannis in Hamburg ist heute als Evangelisches Damenstift eine Wohnanlage in der Heilwigstraße 162 im Stadtteil Eppendorf. Diese wurde zwischen 1912 und 1914 durch die Architekten Richard Kahl und Ludwig Endresen errichtet und liegt in einem großzügigen Garten an der Alster. Für alleinstehende Frauen im Alter über 60 Jahren stehen 69 abgeschlossene Wohnungen zur Verfügung. Geleitet wird das Kloster durch einen vom Senat genehmigten Vorstand im Ehrenamt. Der Große Konvent wird gebildet aus den beiden Patronen, das sind der jeweilige Erste und Zweite Bürgermeister der Stadt, den drei Vorständen und der Domina genannten Vorsteherin. Diese Struktur besteht seit der Reformation.
Hervorgegangen ist das Kloster aus dem 1246 durch Heilwig von der Lippe gegründeten Zisterzienserinnen-Kloster Herwardeshude, das zunächst am Pepermölenbek vor dem späteren Altona lag und 1295 in die Gegend des heutigen Stadtteils Harvestehude verlegt wurde. Nach der Reformation wurden die Nonnen 1530 in den Gebäuden des zuvor aufgehobenen Dominikanerklosters St. Johannis in der Hamburger Innenstadt untergebracht und gründeten 1536 das Evangelische Conventualinnenstift für unverheiratete Hamburger Patrizier- und Bürgertöchter. 1837 wurde das Kloster an den Schützenwall, dem späteren Klosterwall verlegt, 1914 erfolgte der weitere Umzug zu dem heutigen Standort an der Heilwigstraße. Diese Straße wurde bereits 1870 nach der Klostergründerin benannt.

Gründungsgeschichte

Säulenkapitell aus dem Klostergebäude des 14. Jahrhunderts im Museum für hamburgische Geschichte.

Die Gründung des Klosters geht auf den Grafen Adolph IV. von Schauenburg und Holstein zurück. Dieser hatte vor seiner Teilnahme an der Schlacht bei Bornhöved gegen die Dänen am 22. Juli, dem Namenstag der heiligen Maria Magdalena im Jahr 1227 das Gelübde abgelegt, für den Fall seines Sieges ein Kloster zu gründen und dort fortan zu leben. In Erfüllung dieses Gelübdes gründete er 1231 das franziskanische Maria-Magdalenen-Kloster am heutigen Adolphsplatz in Hamburg[1][2] und 1236 das St.-Johannis-Kloster der Dominikaner am heutigen Rathausplatz, sowie 1242 in Kiel ein weiteres Franziskanerkloster, in dem er seine letzten Lebensjahre verbrachte. Adolfs Ehefrau, Gräfin Heilwig von der Lippe, tat es ihrem Mann gleich und gründete am 24. Februar 1246 ein Zisterzienserinnenkloster in Herwardeshude. Dies war ein Flecken auf einer Anhöhe oberhalb der Elbe, an dem Pepermölenbek, der später die Grenze zwischen St. Pauli und Altona markierte. Durch Schenkung konnte Heilwig für die Anlage des Klosters in den Besitz eines Hofes und einer Mühle sowie einiger Äcker und zwei weiterer Häuser gelangen. Die Einnahmen aus Hof und Mühle reichten für die Lebensgrundlagen des kleinen Konvents.[3] 1247 wurde das Kloster von Papst Innozenz IV. bestätigt.
1293 kauften die Nonnen vom Schauenburger Grafen Heinrich I. von Holstein-Rendsburg Ländereien bei den Dörfern Oderfelde und Heimichhude an der Alster, „mit Gebüsch, Mooren, Wiesen, Weiden, Gewässern und allen Freiheiten, von allen Abgaben befreit“, und verlegten 1295 ihr Kloster an diesen Ort.[4] Als Gründe für den Umzug wurden zum einen die Interessen Hamburgs genannt, das vor den Toren der Stadt ein freies Glacis zur Verteidigung wollte, wie auch, dass der Mühlbach Ende des 13. Jahrhunderts versiegte und so die Versorgung des Klosters nicht länger gewährleistet blieb.

Kloster Herwardeshude

Die Lage des Klosters, Zeichnung von C.F. Gaedechens auf einen Plan des 19. Jahrhunderts

Name und Lage

Die Nonnen nannten ihr neues Kloster In valle virginum – Jungfrauenthal. Doch der Name setzte sich nicht durch. Stattdessen wurde das Kloster volkstümlich weiterhin nach dem ursprünglichen Standort Herwardeshude genannt. Aus diesem Namen entwickelte sich schließlich Harvestehude, die Bezeichnung für den umliegenden Stadtteil. Der Hamburger Geschichten- und Sagenschreiber Otto Beneke führte dazu aus: „In der Zeiten Lauf verschwand das alte Dorf Herwerdeshude an der Elbe, oder mindestens der Name desselben ging unter, der dafür von den Leuten aus alter Gewohnheit dem Kloster Frauenthal an der Alster übertragen wurde, das man zuletzt gar nicht anders als Herwerdeshude nannte, woraus endlich unser Harvestehude entstanden ist, was manche gute Hamburger, da ein Winterhude gegenüber liegt, auch wohl Herbstehude nennen und zwar gar nicht so irrig, denn ‚Harvest‘ ist das plattdeutsche Wort für Herbst.“[5] Die neuen Klostergebäude wurden an der Feldmark von Oderfelde errichtet, dem heute westlichen Teil des Eichenparks. Bei einer Neubebauung des Grundstücks im 19. Jahrhundert konnte die genaue Lage festgestellt und von Cipriano Francisco Gaedechens auf einer Skizze festgehalten werden. Demnach lagen die Klostergebäude an der heutigen Straße Klostergarten und am Harvestehuder Weg östlich der Einmündung des Mittelwegs und nördlich des Licentiatenbergs bis zur Alster hin. Die heutige Straße Frauenthal führt durch den westlichen Teil der Gebäude, der nach dem Plan als Waisenhaus genutzt wurde, hindurch.
Zahlreiche Straßennamen in der Umgebung weisen heute noch auf das Kloster an diesem Ort hin. Neben Klosterstern, Klosterstieg und Klostergarten sind auch die Bezeichnungen Frauenthal, Jungfrauenthal und Nonnenstieg, St. Benedictstraße, in Ehrung des Heiligen Benedicts als Schutzpatron des Klosters, und Heilwigstraße, in Erinnerung an die Gründerin des Klosters, auf diesen Ursprung zurückzuführen.

Verhältnis zur Stadt Hamburg

Das Kloster stand seit seiner Gründung sowohl unter Schutz wie in wirtschaftlichen Beziehungen zu den Schauenburger Grafen und darüber in Kontakt mit der Verwaltung Hamburgs. 1305 wurden aus dem Rat der Stadt Klostervögte eingesetzt, die zum Beispiel für die Auszahlungen der Kornrenten an das Kloster sorgten. Aus dieser Tradition sind noch heute die Bürgermeister der Stadt Hamburg Geborene Patrone des Klosters.
Im Jahr 1310 kam es zum Vertrag zwischen der Stadt Hamburg, die den Schutz des Klosters übernahm, und den Nonnen, die sich verpflichteten, die stadtnahen Ländereien von Gebäuden zu räumen. In einem weiteren Vertrag wurde die Hundebek, die im Grindelwald beim heutigen Universitätsgelände entsprang und etwa 200 Meter südlich des heutigen Anlegers Alte Rabenstraße in die Alster mündete, als Grenze zwischen Kloster- und Stadtgebiet festgelegt. Die Dörfer Oderfelde und Heimichhude wurden niedergelegt. Die Interessen Hamburgs waren dabei militärische, aus Verteidigungsgründen sollte das Gelände vor der Stadtfestung unbebaut bleiben. Es wurde fortan landwirtschaftlich genutzt.[6]
Ab dem 14. Jahrhundert entwickelte sich die Funktion des Klosters, junge Frauen aus der Oberschicht zu erziehen und zu unterrichten. Für die Zahlung einer gewissen Rente sollte den Töchtern „mores und virtutes“ gelehrt werden. Es entstand so eine persönliche Nähe zahlreicher Hamburger Bürger zu dem Kloster in Herwardeshude. Aber auch der Lebensstil der Frauen im Kloster passte sich weitgehend dem der Frauen aus der Stadt an, was im 15. Jahrhundert zu Problemen mit der Kirchenobrigkeit führte.[7]

Landerwerb

Die Einnahmen des Nonnenklosters bestanden, im Gegensatz zu Mönchsklöstern, allerdings nicht aus eigener Bewirtschaftung ihrer zahlreichen Güter, sondern aus der Einziehung von Zehnten, Zinsen und Renten aus dem Grundbesitz. Bereits um 1250 hatte das noch junge Kloster Land auf dem Gorieswerder gekauft und um 1275 dreizehn Hufen Land in neun stormarnschen Dörfern und eine Fischgerechtigkeit an der Bille. „Das Kloster Harvestehude besaß schon in dieser ersten Phase seiner Entwicklung genügend Kapital und Kontakte für einen langsamen aber stetigen Besitzaufbau.“[8] Das 1293 gekaufte Gebiet umfasste den Grindelwald, den Schlump und den Schäferkamp und streckte sich im Norden bis zur Isebek. Im 14. Jahrhundert wurden der aktive Erwerb von Landbesitz und Rechtsgütern fortgesetzt. So erwarb das Kloster unter anderem einen Wirtschaftshof in Ottensen und die an der Alster gelegenen Dörfer AlsterdorfEimsbüttelEppendorf und Winterhude, zudem das Tarpenbeker Moor und den Alsterzoll bei Eppendorf. Auch in weiterer Entfernung kamen Besitzungen hinzu: vierundzwanzig Morgen Land in den Stader Elbmarschen, ein Krug in Bramfeld, Land in der Haseldorfer Marsch und weiteres auf den Elbwerdern. 1385 kam noch das Dorf Bilsen mit sämtlichen Gütern und Rechten vor allem an wertvollen Holzungen hinzu. 1400 wurde die Eppendorfer St. Johanniskirche dem Kloster inkorporiert. Damit waren die Landerwerbungen des Klosters weitgehend abgeschlossen, es besaß eine um ein Vielfaches größere Landfläche als die Stadt Hamburg selbst.[9]

Gemeinschaftsgrab der Conventualinnen des Klosters St. JohannisFriedhof Ohlsdorf

Auflösung

Ab 1525 setzte sich die Reformation in Hamburg zunehmend durch, Johannes Bugenhagen wurde in die Stadt berufen und erarbeitete eine neue Kirchenordnung. Die Zisterzienserinnen widersetzten sich einer Reform, 1530 kam es zum Eklat. Die Nonnen, von Bugenhagen Lügenbräute Gottes genannt, wurden aus Harvestehude vertrieben, die Gebäude auf Weisung des Hamburger Rats und der Bürgerschaft zerstört und abgebrochen. Auch die Dominikaner im Stadtkloster St. Johannis beim heutigen Rathausmarkt waren 1528 vertrieben worden. Das nun leerstehende Gebäude wurde den heimatlos gewordenen Frauen von der Stadt angeboten, unter der Bedingung, dass sie zum evangelischen Glauben übertreten und sich nicht mehr als Nonnen bezeichneten. So wurde das Haus kurze Zeit später von neunzehn konvertierten Nonnen unter der Äbtissin Caecilia von Oldessem bezogen, die fortan Jungfrau Domina genannt wurde. 1536 wurde so das Evangelische Conventualinnenstift für unverheiratete Hamburger Patrizier- und Bürgertöchter gegründet. Zudem wurde in einem Rezess bestimmt, den großen Güterbesitz des ehemaligen Klosters Herwardeshude zu erhalten und unter der Klosterstiftung zu verwalten. Damit war das alte Kloster Herwardeshude in ein evangelisches Damenwohnstift übergegangen, die Verwendung der Klostereinkünfte hatten fortan den Zweck, Unterbringung und Unterhalt lediger Hamburger Bürgertöchter zu bestreiten.

Kloster St. Johannis

Die Klosterverwaltung hat sich seit dem Rezess von 1536 kaum verändert. Vertreten wurde die Stiftung durch die ehrenamtlich tätigen Patrone und Vorsteher. Die Patrone wurden vom Bürgermeister aus den Mitgliedern des Senats ernannt oder aber selbst durch die Bürgermeister gestellt. Die Vorsteher ernannte der große Konvent, der sich aus den Patronen, Vorstehern und der Domina zusammensetzte. Die Geschäftsführung hatte der Klosterschreiber inne, der den Weisungen der Vorsteher unterlag. Die innere Klosterordnung war und ist Aufgabe der Domina.

St. Johannis Kloster um 1590, Ausschnitt aus einem Kupferstich

Erster Standort Rathausmarkt

Das Gebäude, das den Frauen 1530 nach der Vertreibung aus Harvestehude zugewiesen wurde, ging auf die Klostergründung des Grafen Adolf IV. von etwa 1235 zurück. Es lag am Dreckwall, an der Stelle des heutigen Rathauses und seines Vorplatzes, zum Bestand gehörte auch die Klosterkirche St. Johannis, die als evangelische Kirche weiter genutzt werden konnte. Sie teilten sich dieses Haus mit der 1529 von Bugenhagen gegründeten Schule, der Gelehrtenschule des Johanneums.

Blick durch Hinter dem Breiten Giebel auf den breiten Ostgiebel der Klosterkirche St. Johannis und angrenzende Klosterbauten, Lithographie um 1825 von Peter Suhr

Die Umwandlung in das evangelische Konventualinnenstift, das unverheirateten Hamburger Bürgertöchtern Wohnung und Rente gewährte, wurde hanseatischen Gepflogenheiten entsprechend organisiert, die Jungfrauen mussten von ihren Verwandten eingekauft werden: „Bei der Eintragung ins Expektantinnenbuch war eine erste Rate fällig, bei der ‚Hebung‘ zur Konventualin die zweite Zahlung. Oft wurde der ‚Klosterbrief‘ als Patengeschenk schon in die Wiege gelegt. Bei der Heirat fiel das eingezahlte Vermögen dem Kloster zu.“[10]
Die Besetzung durch die Franzosen von 1806 bis 1814 brachte die Klosterstiftung in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten, da viele ihrer Dörfer und Höfe vor der Stadtmauer niedergebrannt worden waren. Napoleonische Truppen nutzten die Klosterkirche als Magazin. 1829 wurde sie wegen Baufälligkeit abgerissen. Da auch das alte Klostergebäude zunehmend verfiel, erwarb das Stift 1836 ein neues Gebäude am Schützenwall, dem späteren Klosterwall.

Zweiter Standort Klosterwall

Das von Carl Ludwig Wimmel erbaute neue Gebäude, in das 1837 zwanzig Konventualinnen und achtzehn Witwen aus dem alten Johanniskloster umzogen, war erheblich geräumiger. Es bot Platz für 60 Konventualinnen und verfügte zudem über ein eigenes Witwenhaus an der Steinstraße mit zehn Wohnungen. Finanziert wurde der Neubau und der Umzug durch zahlreiche Verkäufe aus dem Grundbesitz der Stiftung. Auch an diesem Standort weisen die Straßenbenennungen auf die Lage des ehemaligen Klosters hin, neben dem Klosterwall und dem Johanniswall, erinnert die Straße Klostertor an das von 1853 bis 1861 bestehende Tor in direkter Nähe des Klosters.
Nachdem 1866 das Vorwerk Harvestehude, das Gebiet zwischen Rothenbaumchaussee, Isebek und Hallerstraße, für vier Millionen Mark an ein Konsortium verkauft worden war, gründete das Stift 1872 mit diesem Geld die Unterrichtsanstalten des Klosters St. Johannis am Holzdamm. Sie beinhalteten eine höhere Mädchenschule, einen Kindergarten und ein Lehrerinnenseminar, später kamen weitere Ausbildungsgänge hinzu. Ende 1881 wurde die Klosterschule von 742 Schülerinnen und 92 Seminaristinnen besucht. 1923 wurde die Institution aufgrund der geänderten politischen Verhältnisse sowie der wirtschaftlichen Lage des Klosters der Oberschulbehörde übereignet und in einem von Fritz Schumacher entworfenen Neubau beim Berliner Tor untergebracht. Das Gebäude Holzdamm 5 im Ensemble mit der Rautenbergstraße 1 – unmittelbar neben dem Hotel Atlantic gelegen – steht unter Denkmalschutz und beherbergt heute die Staatliche Handelsschule.

Dritter Standort Heilwigstraße

Das Gebiet am Klosterwall wurde ab 1900 durch den Bau des Hamburger Hauptbahnhofs zu innerstädtischem Interessengebiet. 1911 verkaufte der Konvent sein dortiges Gelände für 2,5 Millionen Goldmark an die Finanzdeputation und ließ an der Eppendorfer Heilwigstraße einen neuen Gebäudekomplex errichten. Er wurde von den Architekten Kahl und Endresen im englischen Landhausstil geplant und lehnt sich an klösterliche Vorbilder an. Am augenfälligsten ist darin der Uhrturm am Eingangsbereich und die Anlage nach Art mittelalterlicher Kreuzgänge, alle Korridore haben direktes Licht, die Eingangshalle ist mit weißem Marmor ausgelegt und die Treppenhäuser bestehen aus Eichenholz. Die Wohnanlage liegt auf einem 11.000 Quadratmeter großen Grundstück mit abgeschirmtem Garten und Uferbefestigung zur Alster hin. Am 11. Juli 1914 weihte es der damalige Patron, Bürgermeister William Henry O’Swald, als Evangelisches Damenstift Kloster St. Johannis ein. Es hat bis heute Bestand:
„Je nach Leerstand werden neue Bewohnerinnen aufgenommen und zahlen eine angemessene Miete. Jede Dame verfügt über eine abgeschlossene Wohnung (verschiedene Größen) und versorgt sich selbst. Die Nachbarschaftshilfe ist vorbildlich. Wir fühlen uns einer christlich humanistischen Lebensordnung verpflichtet. […] Eingedenk der klösterlichen Wurzeln, bemühen wir uns, um eine in die Zukunft weisende lebendige Orientierung in der Gegenwart.“
– Homepage des Klosters St. Johannis[11]

Benachbarte St.-Johannis-Kirche

Etwa 250 Meter nordwestlich des heutigen Klostergebäudes befindet sich die St.-Johannis-Kirche, die von 1400 bis 1832 durch das Kloster bzw. die Klosterstiftung verwaltet wurde.

Übersicht über den Grundbesitz

Das einst so große Grundvermögen des Klosters, das 1530 vom Kloster Herwardeshude in die Stiftung St. Johannis überging, ist im Laufe der Zeit wesentlich zusammengeschrumpft. Einige der städtischen und ländlichen Grundstücke wurden bereits im 17. und 18. Jahrhundert veräußert. Nach der Franzosenzeit und mit dem Umzug in das neue Gebäude am Klosterwall, ging die Stiftung dazu über, weitere Grundstücke zu verkaufen. Da für die Stadt Hamburg die Gebiete für die geplanten Stadterweiterungen von großem Interesse waren, beschloss der Senat 1826 die Übernahme der obrigkeitlichen Rechte, 1830 wurden die meisten der Klosterländereien in die neugegründeten Landherrenschaften der Geest- und Marschlande eingegliedert. 1866 wurde der Grundbesitz der Stadt übereignet, die sich dafür zu einer immerwährenden Jahresrente an die Kirche verpflichtete, und vielfach an private Investoren weiterverkauft.
Besitz Erwerb / Besitznahme Verkauf / Verlust Anmerkung
Alsterdorf 1803 nach Verhandlungen mit Dänemark im Tausch gegen Bilsen erworben; ab 1831 unter Verwaltung der Landherrenschaft der Geestlande
Alt-Herwardeshude 1246 vor 1530 von der Grafschaft Holstein-Pinneberg vor 1530 zurückgekauft
Bahrenfeld vor 1350 vor 1530 von der Grafschaft Holstein-Pinneberg vor 1530 zurückgekauft
Barmbek vor 1300 einzelne Güter, eine Hufe von den Gebrüdern Heynrich und Meynrich von Heynbroke gekauft
Bassenfleth vor 1350 einzelne Güter; gingen 1530 in den Besitz der Stiftung St. Johannis über
Bilsen 1385 1803 ging 1530 in den Besitz der Stiftung St. Johannis über
Bramfeld vor 1300 einzelne Güter, viereinhalb Hufe von den Gebrüdern Heynrich und Meynrich von Heynbroke gekauft
Duvenstedt vor 1300 einzelne Güter von den Gebrüdern Heynrich und Meynrich von Heynbroke gekauft
Eimsbüttel 1339 bereits 1275 wurde eine Hufe von den Gebrüdern Heynrich und Meynrich von Heynbroke gekauft; ging 1530 in den Besitz der Stiftung St. Johannis über
Eppendorf 1343 ging 1530 in den Besitz der Stiftung St. Johannis über
Gorieswerder 1250 einzelne Güter, erste Erwerbung des Klosters; nach Sturmfluten im 13. und 14. Jahrhundert war der Gorieswerder in mehrere Elbinseln geteilt; gingen 1530 in den Besitz der Stiftung St. Johannis über
Grindel 1293 ging 1530 in den Besitz der Stiftung St. Johannis über
Groß Borstel vor 1350 1836 ging 1530 in den Besitz der Stiftung St. Johannis über; 1836 Verkauf an den Jäger Wehling
Halstenfleth vor 1350 ging 1530 in den Besitz der Stiftung St. Johannis über
Harvestehude 1293 1866 ging 1530 in den Besitz der Stiftung St. Johannis über; ab 1831 unter Verwaltung der Landherrenschaft der Geestlande; 1866 an ein privates Klosterkonsortium verkauft
Kirchsteinbek vor 1300 einzelne Güter von den Gebrüdern Heynrich und Meynrich von Heynbroke gekauft
Lemsahl vor 1300 einzelne Güter, zweieinhalb von den Gebrüdern Heynrich und Meynrich von Heynbroke gekauft
Lokstedt 1383 vor 1530 von der Grafschaft Holstein-Pinneberg vor 1530 zurückgekauft
Mellingstedt vor 1300 einzelne Güter, eine Hufe von den Gebrüdern Heynrich und Meynrich von Heynbroke gekauft
Niendorf 1383 vor 1530 von der Grafschaft Holstein-Pinneberg vor 1530 zurückgekauft
Ohlsdorf 1366 ging 1530 in den Besitz der Stiftung St. Johannis über
Osdorf vor 1300 einzelne Güter, zwei Hufe von den Gebrüdern Heynrich und Meynrich von Heynbroke gekauft
Othmarschen vor 1400 vor 1530 einzelne Güter; von der Grafschaft Holstein-Pinneberg vor 1530 zurückgekauft
Ottensen vor 1400 vor 1530 einzelne Güter; von der Grafschaft Holstein-Pinneberg vor 1530 zurückgekauft
Schäferkamp 1293 ging 1530 in den Besitz der Stiftung St. Johannis über
Schiffbek vor 1300 einzelne Güter von den Gebrüdern Heynrich und Meynrich von Heynbroke gekauft, einschließlich Fischrechte an der Bille
Schlump 1293 ging 1530 in den Besitz der Stiftung St. Johannis über
Tinsdal 1348 vor 1530 einzelne Güter; von der Grafschaft Holstein-Pinneberg vor 1530 zurückgekauft
Twielenfleth vor 1350 einzelne Güter; gingen 1530 in den Besitz der Stiftung St. Johannis über
Wellingsbüttel vor 1450 1484 Besitz des Bistums Bremen, 1430–1484 Pfandbesitz des Klosters,
Winterhude 1365 1831 ging 1530 in den Besitz der Stiftung St. Johannis über; ab 1831 unter Verwaltung der Landherrenschaft der Geestlande
Hamburg,
Bergstraße
1478 Innerstädtisches Grundstück, geschenkt von Johann Schreye
Hamburg,
Katharinenstraße
vor 1530 Innerstädtisches Grundstück mit einem Brauhaus, durch Vererbung
Hamburg,
Kattrepelstaven
vor 1530 Innerstädtisches Grundstück mit einem Brauhaus, durch Vererbung
Hamburg,
Knochenhauerstraße
vor 1500 Innerstädtisches Grundstück mit einem Brauhaus, durch Vererbung
Hamburg,
Neue Burg
vor 1500 Innerstädtisches Grundstück mit einem Brauhaus, durch Vererbung
Hamburg,
Rosenstraße
vor 1500 Innerstädtisches Grundstück mit einem Brauhaus, durch Vererbung
Hamburg,
Stekelhörn
vor 1500 Innerstädtisches Grundstück mit einem Brauhaus, durch Vererbung

Literatur

  • Christian Hanke, Reinhard Hentschel: Harvestehude – Rotherbaum im Wandel. Hamburg 1993, ISBN 3-929229-09-9.
  • Felix Rexhausen: In Harvestehude. Aufzeichnungen eines Hamburger Stadtteilschreibers. Hamburg 1979, ISBN 3-920610-26-1.
  • Wilhelm Schwarz: But’n Dammdoor. Aus der Vergangenheit des hamburgischen Stadtteiles Harvestehude-Rotherbaum. Hamburg (um 1930).
  • Silke UrbanskiGeschichte des Klosters Harvestehude „In valle virginum“. Wirtschaftliche, soziale und politische Entwicklung eines Nonnenklosters bei Hamburg 1245-1530. (Dissertationsschrift), Münster 1996, ISBN 3-8258-2758-5S. 1 ff. in der Google-Buchsuche
  • Jonas Ludwig von HeßHamburg topographisch, politisch und historisch beschrieben, Band 3, Verlag (der Verfasser), 1811, Harvestehude ab S.55 Volltext bei InternetArchive.

Weblinks

 Commons: Kloster St. Johannis (Hamburg) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1.  Heike Angermann: Diedrich Becker, Musikus. Annäherung an einen Musiker und seine Zeit. 2013 (online) (PDF; 2,3 MB) S. 80
  2.  Handelskammer Hamburg (pdf; 30,95kb)
  3.  Silke Urbanski: Geschichte des Klosters Harvestehude „In valle virginum“. Wirtschaftliche, soziale und politische Entwicklung eines Nonnenklosters bei Hamburg 1245-1530, Münster 1996, S. 19
  4.  Wilhelm Schwarz: But’n Dammdoor. Aus der Vergangenheit des hamburgischen Stadtteiles Harvestehude-Rotherbaum, Hamburg (ohne Datum, um 1930), S. 5
  5.  Otto Beneke, Hamburgische Geschichten und Sagen, Hamburg 1886. Nr. 27 Digitale Volltext-Ausgabe in wikisource, abgerufen am 1. Oktober 2010
  6.  Silke Urbanski: Geschichte des Klosters Harvestehude „In valle virginum“. Wirtschaftliche, soziale und politische Entwicklung eines Nonnenklosters bei Hamburg 1245-1530, Münster 1996, S. 21
  7.  Silke Urbanski: Geschichte des Klosters Harvestehude „In valle virginum“. Wirtschaftliche, soziale und politische Entwicklung eines Nonnenklosters bei Hamburg 1245-1530, Münster 1996, S. 35
  8.  Silke Urbanski: Geschichte des Klosters Harvestehude „In valle virginum“. Wirtschaftliche, soziale und politische Entwicklung eines Nonnenklosters bei Hamburg 1245-1530, Münster 1996, S. 20
  9.  Silke Urbanski: Geschichte des Klosters Harvestehude „In valle virginum“. Wirtschaftliche, soziale und politische Entwicklung eines Nonnenklosters bei Hamburg 1245-1530, Münster 1996, S. 25 f.
  10.  Die Welt: Damengesellschaft mit Domina, Artikel vom 3. Januar 2001, abgerufen am 2. Oktober 2010
  11.  Homepage Kloster St. Johannis, abgerufen am 2. Oktober 2010
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Domkloster Lübeck

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Das Domkloster an der Südseite des Lübecker Doms war bis 1803 Lebensmittelpunkt des Lübecker Domkapitels. Im 19. Jahrhundert wurden große Teile des Gebäudes abgerissen.

Geschichte

Das Domkloster Lübeck als Institution wurde bereits 1160 von Heinrich dem Löwen zusammen mit dem Bistum Lübeck als Ort des gemeinsamen Lebens des Domkapitels gegründet. Dabei ist unklar, ob die Domherren einer Regel folgten; es wird angenommen, dass dies die Augustinusregel war.[1] Die Verpflichtung zum gemeinsamen Leben bestand bis gegen Ende des 13. Jahrhunderts. Die Statuten von 1263 erwähnen keine Regel; seitdem lebten die Domherren in ihren Kurien und kamen nur zu Kapitelssitzungen und im Refektorium des Domklosters zusammen.[2] Das Kloster, dessen Gebäude im Zeitraum vom 13. bis zum 15. Jahrhundert errichtet wurden, blieb jedoch bis zur Durchführung der Reformation 1571 unter Eberhard von Holle Lebensmittelpunkt der Domgeistlichen und beherbergte auch noch später die Domschule und die Dombibliothek.
Mit Auflösung des Hochstifts Lübeck als Körperschaft infolge des Reichsdeputationshauptschlusses 1803 fiel das Domkloster an die Freie Hansestadt Lübeck als Staat. Es bestand als überliefertes Bauwerk bis zum Abriss des baufälligen Südflügels 1816; der Ostflügel und das den Westflügel bildende Predigthaus blieben bis zum Bau des Museums am Dom 1889/1893 erhalten. Einzelne Bauteile wurden in den Museumsneubau integriert. Sie bestehen nach Zerstörung des Dommuseums durch den Luftangriff auf Lübeck 1942 teilweise fort und sind in die Wiederaufbausubstanz einbezogen.

Zustand vor Abbruch

Der Kreuzgang und das gewölbte Erdgeschoss des 1816 abgebrochenen Südflügels wurden ab 1413 für die Domschule Lübeck genutzt, deren Schulgebäude zuvor abgebrannt war. Die Domschule bezog 1850 die Gebäude des ehemaligen Lübecker Bischofshofs. Im Obergeschoss befanden sich nach einem Bericht des Dompastors Johann Friedrich Petersen die Wohnungen der zwei Lehrer der Schule, die alten Versammlungszimmer des Domkapitels und die Wohnung des Nachtwächters.[3]
Der 1889 bis auf fünf Joche des Kreuzgangs abgebrochene, ursprünglich spätromanische Ostflügel beherbergte im Erdgeschoss die choralia, also die Räume der Chorknaben. Im Obergeschoss befanden sich das Refektorium und das Dormitorium, also die Schlafkammern der Priester. Der Bau brannte 1412 bis auf die Gewölbe des Erdgeschosses ab und wurde im gotischen Stil wieder aufgebaut.
Den Westflügel bildete das um 1466 errichtete Predigthaus. Es wird in einer Urkunde, mit der Bischof Albert II. Krummendiek und der Lübecker Rat sich 1466 über die Neuverwendung von Geldern eines Opferstockes einigten, als im Bau befindlich erwähnt. Auch in einer Übereinkunft der Testamentsvollstrecker des 1469 in Lübeck verstorbenen Schweriner Bischofs Nicolaus Böddeker und dem Lübecker Domherrn Magister Johann Lange und den weiteren Erben des Lüneburger Bürgermeisters Heinrich Lange wird das Predigthaus begünstigt.[4] Das Predigthaus war im Erdgeschoss zweischiffig mit acht Jochen. Beim Museumsneubau 1889/1893 wurden die beiden nördlichen Joche entfernt. Die Schauwand zum Innenhof blieb erhalten. Im Obergeschoss befanden sich Schlafräume und die Dombibliothek, deren Bestand mit Auflösung des Kapitels an die Stadtbibliothek gelangte und zu diesem Zeitpunkt noch aus 130 Handschriften und 500 Drucken bestand.

Erhaltene Baubestandteile

Schauwand des Predigthauses

Innenhof des Domklosters Lübeck mit Resten der Schauwand

An der westlichen Innenhofseite hat sich die Schauwand des Predigthauses aus der Spätgotik um 1460 erhalten. Sie ist zweigeschossig und in den Neubau des Archivs der Hansestadt Lübeck als Wiederaufbausubstanz der Jahre 1959–1963 einbezogen.

Kreuzgang

Der spätromanische östliche Flügel des Kreuzgangs vor dem Giebel des Süderquerschiffs (ca. 1250) mit fünf kreuzgewölbten Jochen ist der Rest des den Innenhof vermutlich umschließenden Kreuzganges. Während beim 1816 abgebrochenen Südflügel der Kreuzgang sicher vorhanden war, wird dies für die Westseite vor dem Predigthaus nur vermutet.

Giebel der Südervorhalle des Querschiffs

Giebel des Süderquerschiffs

Durch den Kriegsverlust des Zweiten Weltkrieges ergab sich die Möglichkeit, den Giebel des Süderquerschiffs wieder freizustellen. Er ist heute bis auf den spätromanischen Kreuzgangflügel unverbaut. Auch die Rochuskapelle östlich wurde als Seitenkapelle nach 1945 nicht wieder errichtet. Am Mauerwerk lassen sich die früheren Anbauten (auch die Gewölbeansätze der Rochuskapelle) noch gut erkennen.

Innenhof

Der Innenhof des ehemaligen Klosters wird heute vom Museum für Natur und Umwelt Lübeck und der Domgemeinde gemeinsam genutzt. Er ist durch ein Zufahrtstor im Ostflügel von der Musterbahn erschlossen.

Literatur

  • Johannes Baltzer und Friedrich BrunsDie Bau- und Kunstdenkmäler der Freien und Hansestadt Lübeck. Herausgegeben von der Baubehörde. Band III: Kirche zu Alt-Lübeck. Dom. Jakobikirche. Ägidienkirche. Verlag von Bernhard Nöhring: Lübeck 1920, S. 102–107
  • Hartwig Beseler (Hrsg.): Kunst-Topographie Schleswig-Holstein. Wachholtz, Neumünster 1974, S. 56
  • Dieter-Jürgen Mehlhorn: Klöster und Stifte in Schleswig-Holstein: 1200 Jahre Geschichte, Architektur und Kunst, Ludwig, 2007, S. 178

Weblinks

 Commons: Domkloster Lübeck – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1.  Klosterprojekt Schleswig-Holstein Augustinerchorherren
  2.  Adolf Friederici: Das Lübecker Domkapitel im Mittelalter 1160–1400. Neumünster: Wachholtz 1998 (Quellen und Forschungen zur Geschichte Schleswig-Holsteins 91) ISBN 3-529-02191-1, S. 77
  3.  Diarium ecclesiasticum des Doms I, S. 313.
  4.  Heinrich Langes Sohn Gottfried Lange war Nachfolger Böddekers als Bischof von Schwerin aufgrund einer mit der Familie Lange getroffenen Versorgungsvereinbarung.
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Ratzeburger Dom

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Ratzeburger Dom

Der Ratzeburger Dom im Winter

Blick aus dem Kreuzgang

Der Ratzeburger Dom ist ein herausragendes Zeugnis romanischer Backsteinarchitektur in Norddeutschland.

Geschichte

Das ab 1160 unter Bischof Evermod erbaute Gotteshaus befindet sich auf dem höchsten Punkt der Nordspitze der Altstadtinsel von Ratzeburg. Es beherbergt die Gebeine des 1066 im Wendenaufstand getöteten hl. Ansverus. Gestiftet wurde der Dom von Heinrich dem Löwen als Bischofskirche des Bistums Ratzeburg. Daher ist er einer der vier sogenannten Löwendome, zu denen auch der Schweriner Dom, der Lübecker Dom und der Braunschweiger Dom gehören. Eine Replik des Braunschweiger Löwen steht auf dem Domhof.

Innenansicht nach Osten

Am 11. August 1154 fand die Grundsteinlegung statt; nach 1160 begannen die Bauarbeiten am Chor. Mit der Südvorhalle wurde der Kirchenbau um 1220 vollendet. In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts wurden der Kreuzgang und das Kapitelhaus der Prämonstratenser-Chorherren angebaut, 1380 die sogenannte „Lauenburger Kapelle“.
Nach dem Tod des Bischofs Georg von Blumenthal 1550 versuchte Herzog Franz I. von Sachsen-Lauenburg vergeblich, seinen neunjährigen Sohn Magnus zum Bischof wählen zu lassen, gewählt wurde jedoch Christoph von der Schulenburg. Darauf hin rief der Herzog den Söldnerführer Vollrad von Mansfeld mit seinen Truppen ins Land, die am 23. Mai 1552 den Dom plünderten. Mansfeld blieb zwei Monate; gegen eine Zahlung von 4.000 Talern brannte er den Dom nicht nieder.
1554 veräußerte der zum Protestantismus konvertierte Bischof Christoph von der Schulenburg das Bistum für 10.000 Taler an Herzog Christoph von Mecklenburg. 1566 wurde mit Georg Usler der erste protestantische Prediger an den Dom berufen. Nach seinem Tod wurde die Pfarrstelle am Dom zunächst von den Superintendenten des Hochstifts wahrgenommen, darunter Konrad SchlüsselburgNicolaus Peträus und Hector Mithobius.
Seit der Säkularisation des Bistums im Westfälischen Frieden (1648) gehörten Hochstift und Domhof territorial zum Fürstentum Ratzeburg, das nach 1701 an Mecklenburg-Strelitz fiel, während die Stadt Ratzeburg zum Herzogtum Sachsen-Lauenburg gehörte. Für die Mecklenburger Herzöge wurde in direkter Nachbarschaft zum Dom das Herrenhaus der Herzöge von Mecklenburg errichtet. Der Domhof kam erst 1937 aufgrund eines Gebietstausches durch das Groß-Hamburg-Gesetz zur damals noch preußischen Provinz Schleswig-Holstein.
Der Dom und seine Gemeinde, zu der auch die Bäk gehört, blieb Teil der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs, die jedoch nach Gründung der DDR an der Verwaltung gehindert war und deshalb 1954 per Kirchengesetz den Verwaltungsbezirk Ratzeburg, der auch die Kirchengemeinde Ziethen umfasste, schuf. Die Verwaltungsstelle wurde durch den Landessuperintendenten in Ratzeburg errichtet, stand aber unter der Aufsicht des Schweriner Oberkirchenrats. 1972 ermächtigte der Oberkirchenrat das Lutherische Kirchenamt der VELKD in Hannover, seine Rechte wahrzunehmen und Schutz- Fürsorge- und Verwaltungshilfsmassnahemen zu gewähren. 1978 übertrug der Oberkirchenrat seine Aufgaben und Rechte an die Nordelbische Kirche.[1] Am 23. September 1980 wurde ein Vertrag zwischen den beiden Kirchen geschlossen, der die Domgemeinde und die Gemeinde Ziethen der Nordelbischen Kirche zuordnet, ohne ihren Rechtsstatus zu ändern.[2]
Nach der Wiedervereinigung blieb diese Zuordnung mit ihren finanziellen Vorteilen erhalten; nach jahrelangen Diskussionen[3] wurde zwar die Kirchengemeinde Ziethen 1998 kirchenrechtlich vollständig aus Mecklenburg aus- und der Nordelbischen Kirche angegliedert;[4] beim Dom und seiner Gemeinde hingegen ist es bis 2012 beim status quo geblieben, der als Ausdruck der Verbundenheit und Zusammenarbeit beider Landeskirchen angesehen wurde, die in diesem Dom ihren gemeinsamen Angelpunkt gefunden hatten.[5]
Bei der Vereinigung der drei norddeutschen Landeskirchen zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland 2012 blieb der Status des Doms ohne Zugehörigkeit zu einem Kirchenkreis bis auf weiteres bestehen.[6] Die Synode der Nordkirche beschloss im September 2016 ein Kirchengesetz, nach dem die Ratzeburger Domkirchgemeinde ab 2017 zum Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg gehört.[7]
Wegen der „Brückenfunktion“ des Doms fand hier am Pfingstsonntag, dem 27. Mai 2012 der Festgottesdienst zur Gründung der Nordkirche statt. Anwesend war dabei auch Bundespräsident Joachim Gauck.
Das dingliche Kirchenpatronat mit der Verantwortung für die Baulast von Dom und zugehörigen Gebäuden liegt beim Land Schleswig-Holstein;[8] die Liegenschaften werden vom Gebäudemanagement Schleswig-Holstein betreut.

Architektur

Der Dom von der Südseite gesehen

Ratzeburger Dom von Bäk über den Ratzeburger See

Vor und nach dem Brand am 19. August 1893

Das eindrucksvolle Bauwerk ist eine dreischiffige romanische Basilika im gebundenen System mit Querhausgotischem Kreuzgang des angegliederten Prämonstratenser-Klosters (1251) auf der Nordseite und wuchtigem Westturm. Komplettiert wird das Westwerk des Doms von zwei querhausartigen Anbauten, die zu beiden Seiten dem Turm angefügt sind; ursprünglich war die Anlage von Doppeltürmen geplant. Auf der Südseite gliedert sich hier ebenfalls noch eine niedrigere Vorhalle, die Südervorhalle von 1220, an, die über eine prächtige Fassade mit verziertem Giebel verfügt.
Über der Vierung des Bauwerks erhebt sich ein hoher Dachreiter.
Einige Elemente des ursprünglichen romanischen Baus wurden während der Gotik entsprechend angepasst, sodass mitunter Spitzbögen bei den Fenstern auftreten (z. B. am Turmschaft). Auch das Gewölbe des Mittelschiffes wurde gotisch umgestaltet, wobei die Arkaden zu den Seitenschiffen den romanischen Rundbogen behalten haben.
1693 wurde der Dom bei der Beschießung der Stadt Ratzeburg durch die dänischen Truppen König Christians des V. nur beschädigt, während die Stadt Ratzeburg in Schutt und Asche sank. 1876 bis 1881 erfolgte eine umfassende Restaurierung des Doms unter Leitung von Georg Daniel, bei der auch die gotischen Kapellenanbauten bis auf die Lauenburger Kapelle beseitigt wurden. Am 19. August 1893 wurden Teile des Baus durch einen Brand zerstört. Die nachfolgenden Restaurierungen wurden bis 1899 durch Georg Daniel und Friedrich Wilhelm J. Rickmann durchgeführt. Bei den letzten größeren Restaurierungen (1953–1966) wurde der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt. Heute ist der mittelalterliche Dom eines der ältesten Kirchengebäude im Land Schleswig-Holstein. Die Gesamtanlage mit Dom, Kreuzgang und Klosterbauten ist eines der am vollständigsten erhaltenen Ensembles der Spätromanik in Europa.

Ausstattung

Der Dom besitzt eine reichhaltige Innenausstattung. So beherbergt er unter anderem das älteste Chorgestühl Norddeutschlands. Auch der im frühbarocken Knorpelstil gehaltene Hochaltar von Gebhard Jürgen Titge (1629, heute im südlichen Querschiff) sowie das 1649 ebenfalls von Titge im gleichen Stil geschaffene herzogliche Epitaph von August von Sachsen-Lauenburg und seiner Ehefrau Gräfin Catharina zu Oldenburg und Delmenhorst, der geschnitzte Flügelaltar aus der Spätgotik mit Flügeln aus der Lübecker Werkstatt des Hermen Rode (~1490), die Rückseiten der Tafeln bemalt von Hinrich van Kroghe (1483), die prächtige Renaissancekanzel von 1576 und eine Triumphkreuzgruppe aus dem 13. Jahrhundert sind nur einige Beispiele.
In der Lauenburger Kapelle am südlichen Seitenschiff befindet sich das Grabmal von Herzog Johann von Sachsen-Lauenburg und seiner Ehefrau samt dem herzoglichen Kirchengestühl. Das nicht zugängliche Erbbegräbnis der Lauenburger Herzöge befindet sich unterhalb der Vierung. Auch die Gebeine des heiligen Ansverus sind im Ratzeburger Dom bestattet.
Im Innenhof des Kreuzgangs befindet sich seit 1978 ein Nachguss der Plastik des Bettlers von Ernst Barlach, einer der Skulpturen aus der Gemeinschaft der Heiligen am Westwerk der Lübecker Katharinenkirche.

Orgeln

Die Geschichte der Orgeln im Ratzeburger Dom lässt sich bis in das Jahr 1230 zurückverfolgen; der Dom hatte damals eines der ersten Instrumente in Norddeutschland. Im Jahre 1563 baute der Orgelbauer Jacob Scherer ein neues Instrument; im Jahr 1619 errichtete der Orgelbauer Albrecht Lewin eine Schwalbennestorgel, die insgesamt 38 Register hatte.[9]
Nach der Renovierung des Domes Ende des 19. Jahrhunderts baute der Orgelbaumeister Friedrich Albert Mehmel (Stralsund) auf der Westempore eine große Domorgel. Das Instrument hatte 41 Register auf drei Manualen und Pedal.[10] 1902 wurde dieses Instrument von dem Orgelbauer Barnim Grüneberg (Stettin) umgebaut; dieses wiederum wurde 1954 durch die Orgelbaufirma Kemper und Sohn (Lübeck) erneut umgebaut. Bereits im Jahre 1966 baute die Orgelbaufirma Kemper ein neues Instrument für den zwischenzeitlich restaurierten Dom.

Rieger-Orgel von 1978

Heute verfügt der Dom über drei Orgeln, die allesamt neueren Datums sind.[11]

Große Domorgel

Die große Orgel vor der Westwand des Domes wurde 1978 von der Orgelbaufirma Rieger (Vorarlberg) mit 60 Registern auf vier Manualen und Pedal erbaut. Sie besitzt zwei Horizontalzungen, ein Zimbelstern und ein Glockenspiel. 1994 wurde im Schwellwerk ein Carillon hinzugefügt und das ganze Instrument 2013 klanglich überarbeitet. Die Spiel- und Registertrakturen sind mechanisch.[12]
I Rückpositiv C–g3


1. Principal 8′
2. Rohrflöte 8′
3. Quintade 8′
4. Octav 4′
5. Koppelflöte 4′
6. Sesquialter II 223
Quinte (aus 6.)  223
7. Prinzipal 2′
8. Quinte 113
9. Scharff IV 1′
10. Rankett 16′
11. Krummhorn 8′
Tremulant
II Hauptwerk C–g3


12. Principal 16′
13. Principal 8′
14. Spitzflöte 8′
15. Metallgedeckt 8′
16. Octav 4′
17. Quinte 223
18. Super Octav 2′
19. Cornett V 8′
20. Mixtur major VI 223
21. Mixtur minor IV  2′
22. Fagott 16′
23. Trompete 8′
24. Span. Trompete 8′
25. Span. Trompete 4′
III Schwellwerk C–g3


26. Bordun 16′
27. Holzprincipal 8′
28. Bleigedackt 8′
29. Gamba 8′
30. Schwebung 8′
31. Octav 4′
32. Blockflöte 4′
33. Viola 4′
34. Nasat 223
35. Waldflöte 2′
36. Terz 135
37. Sifflet 1′
38. Mixtur VI 223
39. Dulzian 16′
40. Oboe 8′
41. Franz. Trompete  8′
Tremulant
IV Brustwerk C–g3


42. Holzgedackt 8′
43. Holzrohrflöte  4′
44. Gemshorn 2′
45. Terzsept IV 135
46. Zimbel II 13
47. Regal 16′
48. Vox humana 8′
Tremulant
Pedal C–f1


49. Principal 32′
50. Principal 16′
51. Subbaß * 16′
52. Octav 8′
53. Gedackt * 8′
54. Octav 4′
55. Rohrpfeife * 4′
56. Rauschpfeife IV  223
57. Kontrafagott 32′
58. Bombarde 16′
59. Posaune 8′
60. Schalmei * 4′
  • Koppeln: III/I, I/II, III/II, IV/II, I/P, II/P, III/P, IV/P
  • Nebenregister: Zimbelstern V in G (Rückpositiv), Glockenspiel V in C (Hauptwerk), Carillon (37 Bronze-Glocken, Schwellwerk)
  • Kollektivzüge für Prinzipale, Mixturen und Zungen (wirken nur auf Hauptwerk- und Pedalregister)
  • Sperrventil für Großpedal, es bleiben die mit * gekennzeichneten Register
In einem Abwägungsprozess, angeregt durch den Domorganisten Christian Skobowsky, wurde entschieden, die Disposition 2013 geringfügig zu verändern:
  • Die wenig charakteristische Flöte 4’ des Hauptwerks wurde zum (15.) Metallgedeckt 8’ umgearbeitet, um ein (wirklich) leises Begleitregister zu gewinnen.
  • Der (6.) Sesquialter 223 des Rückpositivs wurde getrennt und die Quinte 223 mittels eines Vorabzuges einzeln registrierbar gemacht, um die Farbvielfalt zu erhöhen.
  • Das (44.) Gemshorn 2’ des Rückpositivs und (7.) Principal 2’ des Brustwerks haben die Plätze getauscht.
  • Die (41.) Franz. Trompete 8’ des Schwellwerks wurde mit einer neuen großen Oktave versehen und von 4′ auf 8′ umgerückt.
  • Die alte Oboe 8’ des Schwellwerks wurde durch eine neue (40.) Oboe 8’ französischer Art ersetzt.

Chororgel

Rieger-Orgel von 1972

Die Chororgel wurde im Jahre 1972 von der Orgelbaufirma Rieger (Vorarlberg, Österreich) erbaut und am südlichen Rand des Chorraumes aufgestellt. Das Instrument wurde 1977 und 1997 erweitert. Es hat heute 13 Register (mit teilweise recht amüsanten Registernamen) auf zwei Manualen und Pedal.
I Hauptwerk C–g3


1. Peters Panflöte 8′
2. Gambenschwebung (ab F)  8′
3. Bischofsprinzipal 4′
4. Buchholzer Waldflöte 2′
5. Anden-Terz (ab c) 135
6. Ulrichs-Oktave 1′
7. Mixtur „Uwe und Hille“ II
Tremulant
II Schwellwerk C–g3


8. Cocopula 8′
9. Foweline 4′
10. Chilenischer Prinzipal 2′
11. Guillermos Quintessenz 113
12. Frz. Bibelregal „Du Maire“  8′
Tremulant
Pedal C–f1


13. Römnitzer Grunzbaß 16′
14. Souffleur „Ludwig Diehn“

Paradies-Orgel

Becker-Orgel von 1985

Die kleine Orgel in der Vorhalle des Domes, dem „Paradies“, wurde 1985 von dem Orgelbauer Michael Becker erbaut. Das Schleifladen-Instrument hat 10 Register auf zwei Manualen und Pedal.
I Hauptwerk C–


1. Rohrflöte 8′
2. Prinzipal 4′
3. Pommer 4′
4. Waldflöte 2′
5. Mixtur III
II Brustwerk C–


6. Gedackt 4′
7. Prinzipal 2′
8. Sesquialter II 
9. Regal 8′
Tremulant
Pedal C–


10. Subbass 16′
  • Koppeln: II/I, I/P, II/P
Zu den namhaften Organisten des Doms gehörte der Kirchenmusikdirektor Neithard Bethke. Sein Nachfolger seit 2007 und derzeitiger Kirchenmusiker am Dom ist Christian Skobowsky, der vorher am Freiberger Dom tätig war.

Glocken

Beim Brand des Doms 1893 wurden die vier historischen Glocken des Doms zerstört. Sie waren alle in Lübeck gegossen worden, und zwar 1678 von Albert Benningk, 1727 von Lorenz Strahlborn und 1752 von Johann Hinrich Armowitz. Die anschließend neu gegossenen Glocken wurden im Ersten Weltkrieg 1917 zu Rüstungszwecken eingezogen. 1927 erhielt der Dom als Ersatz Eisenglocken, die 2001 durch ein sechsstimmiges Geläut aus Bronzeglocken der Glocken- und Kunstgießerei Rincker ersetzt wurden.[13]
Nr. Name Gussjahr Gießer, Gussort Masse
(kg)
Durchmesser
(mm)
Schlagton
(HT1/16)
1 Sterbeglocke 2001 Glocken- und Kunstgießerei Rincker, Sinn 2947 1677 ais0
2 Betglocke 1886 1431 cis1
3 Abendmahlsglocke 1292 1267 dis1
4 Taufglocke 857 857 fis1 –3
5 Gottesdienstglocke 648 995 gis1
6 Friedensglocke 443 860 h1

Geistliche

Für die Bischöfe, siehe die Liste der Bischöfe von Ratzeburg.
Die folgenden Personen waren als Geistliche mit wechselnder Amtsbezeichnung[14] am Ratzeburger Dom nach Einführung der Reformation tätig:[15]
  • 1566–1597: Georg Usler, Pastor
  • 1589–1593: Henricus Berndes, Diaconus[16]
  • 1593–1624: Josau Huxterus (Hückstedt), Diaconus[17]
  • 1625–1639: Jeremias Schrey, Diaconus
  • 1639–1645: Zacharias Vogel, Diaconus
  • 1646–1654: Johann Daniel von Engeln, Diaconus
  • 1654–1660: Johannes Beverinus, Diaconus
  • 1660–1663: Gottlieb Schwarz (Theophilus Nigrinus), Diaconus
Vakanz

Literatur

  • W. Schulz-Demmin: Das bemalte Kreuzigungsrelief im Dom zu Ratzeburg. In: Der Wagen, 1963, S. 31–33.
  • Karl Heinz Göttert und Eckard Isenberg: Orgelführer Deutschland Band 1 Bärenreiter-Verlag, ISBN 3-7618-1347-3, S. 29–32.
  • Heinz-Dietrich Gross: Dom und Domhof Ratzeburg. Aufnahmen von Hans-Jürgen Wohlfahrt. 5. Auflage. Langewiesche, Königstein im Taunus 1996, ISBN 3-7845-3183-0 (Die blauen Bücher).
  • Carl Jacob: Die Restaurierung des Ratzeburger Domes. In: Der Wagen, 1965, S. 55–59.
  • Georg Krüger: Die Pastoren im Fürstentum Ratzeburg seit der Reformation, Schönberg 1899 (Digitalisat)
  • Georg Krüger (Bearb.): Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Freistaats Mecklenburg-Strelitz. Band II: Das Land Ratzeburg, Neubrandenburg 1934; Nachdruck Stock & Stein, Schwerin 1994, ISBN 3-910179-28-2, S. 41–180.
  • Hans-Jürgen Müller: Der Dom zu Ratzeburg. Aufnahmen: Jutta Brüdern. 4. völlig neu bearb. Auflage. Dt. Kunstverlag, München–Berlin 2002, (DKV-Kunstführer. Nr. 283).
  • Horst Otto Müller: Ratzeburger Dom. Fotografische Facetten. 1. Auflage. Buchhandlung Weber, Ratzeburg 2016, ISBN 978-3-00-054102-5.
  • Th. G.: Der Dom von Ratzeburg. In: Die Gartenlaube. Heft 39, 1893, S. 668 (Volltext [Wikisource]).

Weblinks

 Commons: Ratzeburger Dom – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1.  Siehe die Dokumentation von Klaus Blaschke: Dokumentation: Zuordnung der Domkirchgemeinde Ratzeburg und der Kirchgemeinde Ziethen zur Nordelbischen Kirche. Zuordnung der Kirchengemeinde Lassahn zur Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs. In: Kurt Jürgensen (Hrsg.): Die Kirche im Herzogtum Lauenburg: Beiträge zu ihrer Geschichte und Gegenwart. (Lauenburgische Akademie für Wissenschaft und Kultur: Kolloquium 5), Neumünster: Wachholtz 1994, ISBN 978-3-529-02005-6, S. 152–164
  2.  Vertrag über die Zuordnung der zur Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs gehörenden Domkirchgemeinde Ratzeburg und der Kirchgemeinde Ziethen zur Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche (Memento des Originals vom 19. August 2014 im Internet Archivei Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. und Kirchengesetz über die Zustimmung zu dem Vertrag betreffend die Zuordnung der Domkirchgemeinde Ratzeburg und der Kirchgemeinde Ziethen zur Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche (Memento des Originals vom 9. Mai 2014 im Internet Archivei Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. vom 29. November 1980.
  3.  Dom-Wirrwarr. In: Die Zeit, Nr. 11/1996
  4.  Zuordnungsgesetzaufhebungsverordnung (Memento des Originals vom 23. Mai 2015 im Internet Archivei Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  5.  Siehe Nach dem Bistum (Website des Ratzeburger Doms, abgerufen am 10. Februar 2009)
  6.  Das Einführungesetz zur Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland sagte dazu in § 8: „Domkirchgemeinde Ratzeburg. Bis zu einer anderweitigen kirchengesetzlichen Regelung wird die Praxis entsprechend den bisherigen Rechtsverhältnissen fortgeführt.“ Einführungsgesetz zur Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Memento des Originals vom 22. März 2014 im Internet Archivei Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 949 kB), 3. Tagung der Verfassunggebenden Synode 7. Januar 2012, Beschluss – Drucksache 5/III, abgerufen am 5. März 2012
  7.  Dombote 3 (PDF, S. 4), 2016; Beschlussvorlage Kirchengesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Ev.-Luth. Domkirchgemeinde Ratzeburg und die Rechtsbereinigung betreffend die Rechtsverhältnisse der Ev.-Luth. Kirchengemeinden Ziethen und Lassahn (PDF); Domkirchgemeinde Ratzeburg ab 2017 im Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg.
  8.  Oskar EphaDer Ratzeburger Dom und das Kirchenpatronat des Landes Schleswig-Holstein. In: Schriften des Vereins für schleswig-holsteinische Kirchengeschichte 39-40 (1983-84), S. 89–108.
  9.  Informationen zur Geschichte der Orgeln (PDF) in der Festschrift von 2013
  10.  Disposition siehe Urania: Musik-Zeitschrift für Orgelbau, Orgel- und Harmoniumspiel. 39 (1881), S. 66 f (books.google.com Digitalisat).
  11.  Nähere Informationen zu den Orgeln auf der Website des Ratzeburger Doms
  12.  Nähere Informationen zu den Orgeln im Ratzeburger Dom
  13.  Die folgende Übersicht nach einer Informationstafel im Dom. Nach anderen Angaben ist die Schlagtonfolge ais0–cis1–dis1–fis1–gis1–h1
  14.  In den historischen Quellen wird sowohl Propst als auch Probst gebraucht; die heutige Amtsbezeichnung ist Domprobst (Vertrag über die Zuordnung der zur Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs gehörenden Domkirchgemeinde Ratzeburg und der Kirchgemeinde Ziethen zur Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche (Memento des Originals vom 19. August 2014 im Internet Archivei Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Artikel 4: Der Pfarrstelleninhaber führt weiterhin die Dienstbezeichnung „Domprobst“.) – mit b zur Unterscheidung von Propst (mit p) als Vorsteher einer Propstei bzw. eines Kirchenkreis-Bezirkes.
  15.  Bis 1899 nach Georg KrügerDie Pastoren im Fürstentum Ratzeburg. 1899
  16.  Eintrag im Rostocker Matrikelportal
  17.  Eintrag im Rostocker Matrikelportal
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Kloster Bordesholm

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Die Klosterkirche von Osten aus gesehen mit südlichem Gruftanbau

Das Kloster Bordesholm war ein Augustiner-Chorherren-Stift in der Gemeinde Bordesholm im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein.

Geschichte des Klosters

Das 1125 in Neumünster von Vicelin gegründete Chorherrenstift siedelte 1330 nach Bordesholm um. Die Chorherren machten eine Insel im Bordesholmer See durch drei Dämme landfest und bauten darauf Kirche und Klostergebäude. Für den 1309 begonnenen Bau stiftete Otto Pogwisch aus Bistenkesse (Bissee, später Bothkamp), in seinem Testament 1327 300 Mk, davon ausdrücklich 100 Mk. für Glasfenster.[1] Als erster seiner Familie wurde er im damals noch nicht fertiggestellten Chor der Klosterkirche beigesetzt.
Im Laufe der Zeit entwickelte sich das Kloster zu einem bedeutenden kulturellen und religiösen Zentrum. Die Einnahmen durch Wallfahrer erlaubten, die Kirche zweimal zu erweitern. Eine Filiale befand sich in Jasenitz bei Stettin. Dort beendete Propst Reborch 1476 die im folgenden Jahr in Bordesholm erstmals aufgeführte Bordesholmer Marienklage. Dem Kloster inkorporiert war u. a. die Pfarrkirche St. Nikolai in Kiel. 1490 schloss sich das Chorherrenstift der Windesheimer Kongregation an. Ein letzter wirtschaftlicher Aufschwung ermöglichte es noch im selben Jahr, die Erweiterung der Klosterkirche in Angriff zu nehmen.
1528 schrieb der Kieler Pfarrer, der Chorherr Wilhelm Prävest, an Martin Luther, um sich über den Laienprediger Melchior Hofmann zu beschweren. Als sich jedoch herausstellte, dass er gleichzeitig gegen Luther polemisierte, musste er sich nach Bordesholm zurückziehen. Predigt und Seelsorge in Kiel wurden daraufhin von evangelischen Predigern übernommen. Obwohl die Reformation in Schleswig-Holstein bereits 1547 offiziell eingeführt wurde, bestand das Kloster bis 1566, als es von Herzog Hans dem Älterensäkularisiert wurde. Die älteren Chorherren durften bleiben, die jüngeren wurden verpflichtet, am Unterricht der nun evangelischen Fürstenschule teilzunehmen, die in die Gebäude einzog. Stattdessen flohen die Mönche ins Kloster Windesheim in Zwolle und prozessierten elf Jahre lang – letztlich vergeblich – um die Herausgabe ihres Besitzes. Die Gelehrtenschule wurde im Dreißigjährigen Krieg zerstört und erst 1662 wieder eröffnet. Aber schon 1665 wurde sie nach Kiel verlegt und bildete den Grundstock der dort neu gegründeten Universität. Die Klostergebäude wurden danach abgerissen. Das letzte aus der Bordesholmer Klosterzeit heute noch erhaltene Bauwerk ist die Klosterkirche.

Klosterkirche

Das Innere der Kirche; im Vordergrund das Grabmal der Herzogin Anna († 1514)

Rankenwerkmalerei im Gurtbogen (ursprünglich 1490, erneuert)

Bau und Baugeschichte

Die Klosterkirche Bordesholm ist ein langgestreckter Backsteinbau. Es handelt sich um eine dreischiffige, sechs Joch lange Hallenkirche mit Fünfachtelschluss im Osten. Stützpfeiler sind tief in den Bau eingezogen und außen nur als Wandstreifen sichtbar. Die Kirche ist turmlos, das hohe Satteldach trägt einen Dachreiter. In ihren einheitlich gotischen Formen gilt die Kirche als eine der schönsten Bauten des Landes.
Die Bauzeit für den ersten Bauabschnitt begann 1309. 1332 wurde die Kirche geweiht. Sie hatte anfangs ein dreijochiges Mittelschiff mit begleitenden Seitenräumen.
Zwischen 1450 und 1462 wurde im Westen ein Verlängerungsjoch mit schmalen Seitenschiffen angebaut. Es folgte 1490 bis 1509 ein diesmal zweijochiger Verlängerungsabschnitt, sodass der gesamte Bau jetzt aus sechs Jochen bestand. In der Barockzeit wurde schließlich ein Gruftanbau an der Südseite angefügt. In dieser Form ist die Kirche bis heute erhalten.

Innerer Raum

Die Seitenwände im Ostteil des Mittelschiffs (erster Bauabschnitt) sind spitzbogig aufgeschnitten. Nach oben wird der Raum durch ein spätgotisches Kreuzrippengewölbe auf Rundstabdiensten abgeschlossen. Auch die Verlängerungsjoche haben Kreuzrippengewölbe. Im ersten weiträumigen Verlängerungsjoch befinden sich kreuzförmige Pfeiler. Die Pfeiler im zweijochigen zweiten Verlängerungsteil sind achteckig und steigen im Mittelschiff höher auf.

Ausstattung

Chorgestühl (1509)

Ausmalung

Der Mittelschiffgurtbogen zwischen dem 1. und 2. Verlängerungsteil ist mit Rankenwerk bemalt. Die spätgotische Bemalung, ursprünglich aus der Zeit um 1490, wurde aber stark erneuert.

Chorgestühl

Das Chorgestühl von 1509 besteht aus 30 Klappsitzen. Die Rückwand ist in Felder aufgeteilt, darüber liegt ein Baldachin mit Maßwerkstirn.

Triumphkreuz

Das spätgotische 2,20 m hohe Triumphkreuz wurde in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts geschaffen.

Fotoprojektion des Brüggemann-Altar an seinem ursprünglichen Standort

Hauptaltar

Herzog Friedrich stiftete der Klosterkirche nach dem Tod seiner Frau einen Schnitzaltar, den der Künstler Hans Brüggemann 1521 fertigstellte. Dieser Brüggemann-Altar, auch als Bordesholmer Altar berühmte Schnitzaltar wurde 1666 von Bordesholm in den Schleswiger Dom überführt. 1672 überließ die St. Johanniskirche in Brügge eine ebenfalls Brüggemann oder seiner Werkstatt zugeschriebenen geschnitzte Darstellung der Kreuzigung der Bordesholmer Kirche. Diese befindet sich heute auf Schloss Gottorf.[2]
Der heutige Altar mit großem, spätbarockem Aufbau stammt von 1727. Im Sockelbild zeigt er das Abendmahl, im Hauptbild die Taufe Christi. Bekrönt ist er mit Wolken und Strahlenkranz. Der Altar wurde von Herzog Carl-Friedrich von Schleswig-Holstein-Gottorf gestiftet, als die Kirche nach jahrzehntelangem Leerstand eine neue Nutzung als Gemeindekirche erhielt.

Augustinus-Altar

Im ersten südlichen Seitenraum befindet sich ein spätgotischer Schnitzaltar aus der Zeit um 1500. Er zeigt im Mittelschrein die Figur des heiligen Augustin, von Astwerk umrankt.

Kirchenväter-Altar

Im ersten nördlichen Seitenraum steht ein spätgotischer dreiflügeliger Bildaltar mit den Kirchenvätern. Im Mittelfeld sind Augustinus und Ambrosius abgebildet, in den Flügeln Gregorius und Hieronymus. Alle vier Figuren sind vor Brokatvorhängen in Kirchenräumen dargestellt. Der Altar stammt aus der Zeit um 1510 und zeigt niederländische Machart.

Taufe

Die pokalartige Taufe ist aus Kupfer getrieben und stammt von 1737. Der Deckel mit Buckelrand wird durch eine Taube bekrönt, dem Symbol der Heiligen Geistes.
Später im 18. Jahrhundert wurden vier mittelalterlichen Bronzelöwen als Stützen für das Taufbecken benutzt.[3] Sie hatten als Träger der heute noch in der Kirche befindlichen steinernen Grabplatte von Wolfgang Pogwischs und seiner Ehefrau Christina Munk gedient. Wolfgang (Wulf) Pogwisch, ein enger Vertrauter von Herzog und König Friedrich I., erhob auch nach der Reformation noch Anspruch auf das 200 Jahre zuvor von seinem Vorfahren gegründete Stift.[4] Er wurde 1554 als letzter seiner Familie in der Bordesholmer Kirche beigesetzt. Die Löwen wurden aber vermutlich früher angefertigt. Sie tragen in den Tatzen die Wappen der Familien Pogwisch, Munk, Ahlefeld und Rosenkranz nach den Eltern von Wulf Pogwisch und seiner Ehefrau.[5] Die Bronzelöwen wurden in 1864 im Zuge einer Klosterkirchenrestaurierung an Hamburger Händler verkauft und galten seitdem als verschollen. 2015 tauchten sie wieder auf und wurden identifiziert. Die mittelalterlichen Kunstwerke befinden sich im Rijksmuseum Amsterdam und der Eremitage in Sankt Petersburg.[6] In Bordesholm soll eine Replik aufgestellt werden.[7]

Grabmal der Herzogin Anna von Brandenburg († 1514)

Im Mittelgang zwischen dem ersten und dem zweiten Erweiterungsteil steht auf einem Sandsteinsockel die Bronzetumba mit den liegenden Figuren des Herzogpaares Anna von Brandenburg und Friedrich I. von Schleswig-Holstein-Gottorp. Es ist das bedeutendste spätgotische Grabmal im Land. Die Wandungen zeigen Reliefs der Wappen der beiden Toten, der Verkündigung und die Figuren der 12 Apostel. Vor den Ecken stehen als Freifiguren vier leuchtertragende Engel.
Der Sarkophag ist allerdings leer. Die Herzogin ist unterhalb des Kenotaphs im Grabgewölbe des Kirchenschiffs beigesetzt, der Herzog hat sein Grab im Schleswiger Dom.

Russische Kapelle

Die ehemalige Sakristei gehört zu den wenigen erhaltenen überirdischen Bauresten des Augustiner-Chorherren-Stifts außerhalb der Kirche. Sie ist die Grabkapelle des 1739 verstorbenen Herzogs Carl Friedrich. Der Herzog war mit Anna Petrowna, der Tochter Peter des Großen, verheiratet und Vater des späteren Zaren Peter III., daher der heutige Name der Kapelle.
1999 wurde bei Sanierungsarbeiten eine spätmittelalterliche Wandmalerei, die die Geißelung Christi darstellt, wiederentdeckt und freigelegt.

Orgel

Blick auf die Orgel

Die Orgel wurde 1969 von dem Orgelbauer Paschen erbaut.[8]
I Hauptwerk C–g3


Prinzipal 8′
Spitzflöte 8′
Oktave 4′
Koppelflöte 4′
Nassat 223
Oktave 2′
Blockflöte 2′
Mixtur V
Cymbal III
Dulzian 16′
Trompete 8′
II Schwellwerk C–g3


Holzflöte 8′
Salicional 8′
Schwebung 8′
Traversflöte 4′
Quinte 223
Oktave 2′
Terz 135
Cornettino III
Oboe 8′
Vox Humana 8′
Tremulant
III Brust-Schwellwerk C–g3


Gedackt 8′
Prinzipal 4′
Rohrflöte 4′
Oktave 2′
Oktave 1′
Sesquialtera II
Scharff IV–VI
Krummhorn 8′
Tremulant
Pedalwerk C–f1


Prinzipal 16′
Subbass 16′
Oktave 8′
Gedackt 8′
Oktave 4′
Nachthorn 2′
Hintersatz IV
Posaune 16′
Trompete 8′
  • Koppeln: II/I, II/II (Suboktavkoppel), III/I, IIII/II, I/P, II/P, III/P

Muhlius-Kapelle

Die Muhlius-Kapelle liegt in der westlichen Hälfte des nördlichen Seitenschiffes. Dieser Gebäudeteil gehört zum ältesten Bauabschnitt der Kirche (ca. 1327 bis 1460). Das Kreuzrippengewölbe war bereits in vorreformatorischen Zeit eingerichtet. Die Rechte als Erbbegräbnisstätte erwarb Heinrich Muhlius (1666–1733) schon zu Lebzeiten. Heute steht in der Kapelle nur noch der Sarkophag des Sohnes Friedrich Gabriel Muhlius.[9]

Saldern-Gruft

1768 erwarb der Diplomat Caspar von Saldern einen Teil des später abgebrochenen Kreuzgangs und ließ dort eine zweigeschossige Grabkapelle für seine Familie errichten. 1861 wurde die Kapelle vermauert und erst 2011 wieder eröffnet und renoviert.[10] In der Gruft befinden sich heute noch die steinernen Sarkophage von Saldern, seiner Mutter Anna Maria Saldern, geb. Kamphövener (1691–1775), seiner bereits 1742 verstorbenen Ehefrau Catharina Lucia Thieden und der 1774 verstorbenen Tochter Anna Maria. Die in hölzernen Särge auf einem Eisengestell darüber später Bestatteten wurden auf den Friedhof umgebettet.[11]

Bibliothek

Das Chorherrenstift verfügte über eine umfangreiche Bibliothek, die bei der Auflösung des Stiftes 1566 über 650 Handschriften und Drucken umfasste. Die Bibliothek diente dann der Gelehrtenschule und wurde 1665 bei Gründung der Christian-Albrechts-Universität als Grundbestand in die Universitätsbibliothek Kiel übernommen. In Kiel sind heute 139 Handschriften und 163 Druckschriftenbände erhalten. Hierbei handelt es sich nicht nur um den wichtigsten mittelalterlichen Handschriftenbestand in Schleswig-Holstein, sondern auch um einen überregional im Hinblick auf Umfang und Geschlossenheit seltenen Überrest einer vorreformatorischen Klosterbibliothek.[12]

Kirchengemeinde

Zur Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde in Bordesholm gehört neben der Klosterkirche auch noch die Christuskirche im Ortszentrum.[13]

Pastoren

Siehe auch

Literatur

  • Kunst-Topographie Schleswig-Holstein. Neumünster 1982, ISBN 3-529-02627-1.
  • Johannes Hugo Koch: Schleswig-Holstein. Köln 1989, ISBN 3-7701-0936-8.
  • Hilke Elisabeth Saggau, Nils Claussen: Klosterkirche Bordesholm. Faltblatt zur Kirche.
  • Enno Bünz: Zwischen Kanonikerreform und Reformation. Anfänge, Blütezeit und Untergang der Augustiner-Chorherrenstifte Neumünster-Bordesholm und Segeberg (12. bis 16. Jahrhundert). (= Schriftenreihe der Akademie der Augustiner-Chorherren von Windesheim. 7), Augustiner-Chorherren-Verlag, Paring 2002, ISBN 3-9805469-9-3.

Weblinks

 Commons: Kloster Bordesholm – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1.  Hans Wilhelm Schwarz: Das Testament des Ritters Otto Pogwisch aus dem Jahre 1327 (pdf), abgerufen 16. Juni 2016
  2.  St. Johannis-Kirche Brügge
  3.  Bieke van der Mark: Four north German bronze lions from Bordesholm. In: The Burlington MagazineBand 157Nr. 1352, 2015, S. 749–757.
  4.  Paul Steffen: Die Ritterfamilie Pogwisch und das Augustiner Chorherrenstift Bordesholm (abgerufen 16. Juni 2016)
  5.  Wappen (Memento vom 6. August 2016 im Internet Archive)
  6.  Kieler Nachrichten, Kiel, Schleswig-Holstein, Germany vom 13. November 2016: Bordesholmer Klosterkirche – Schätze aus dem Mittelalter aufgetaucht / Nachrichten aus Rendsburg / News – KN – Kieler Nachrichten. In: www.kn-online.de. Abgerufen am 16. Juni 2016.
  7.  Der Löwe kehrt zurücksh:z vom 10. Juni 2016
  8.  Informationen zur Disposition
  9.  Wolfgang Bauch: Das Erbbegräbnis der Familie Muhlius aus Kiel in der Bordesholmer Stiftskirche. In: Mitteilung der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte, Band 89, Heft 2, S. 76–89
  10.  Saldern-Gruft (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiveni Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  11.  Andreas Ströbl, Regina Ströbl, Dana Vick: Bestatten, Bewahren, Besuchen – Beispiele zum sachgerechten Umgang mit Gruftinventaren, in: OHLSDORF – Zeitschrift für Trauerkultur Nr. 122, III, August 2013
  12.  DFG fördert Erschließung von Bordesholmer Handschriften, Pressemitteilung vom 20. August 2013, abgerufen am 21. August 2013
  13.  www.kirchebordesholm.de
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Kloster Segeberg

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Das Kloster Segeberg war ein Augustiner-Chorherrenstift oder -kloster in Bad Segeberg in Holstein. Es gehörte der Windesheimer Kongregation dieses Ordens an.

Geschichte

Im Jahr 1134 ließ Kaiser Lothar III. angeregt vom Augustiner-Chorherren Vicelin am Fuß der Siegesburg auf dem Kalkberg eine Kirche und ein Kloster errichten. Wenige Jahre darauf „nutzte Pribislaw von Lübeck die Gelegenheit, raffte eine Räuberbande zusammen und zerstörte den Burgflecken Segeberg und alle umliegenden Orte, wo Sachsen wohnten, gründlich“ (Helmold von Bosau). Erst 1143 wurde die Burg von Adolf II. wieder hergestellt. Vicelin verlegte das nach Neumünster ausgewichene Kloster nach Högersdorf (slawisch: Cuzalina) und widmete sich verstärkt der Missionstätigkeit. 1155 wurde das Kloster wieder nach Segeberg verlegt und erwarb im Lauf der nächsten Jahrhunderte reichen Grundbesitz in der Umgebung. Bekannte Missionare des Stifts waren Heinrich von Lettland und der erste Bischof Livlands Meinhard von Segeberg. Das Augustiner-Chorherrenstift wurde in der Reformationszeit im Jahr 1566 unter Herzog Hans dem Älteren geschlossen.
Die Marienkirche ist die ehemalige Klosterkirche und einer der ältesten Kirchbauten in Holstein.

Literatur

  • Enno BünzZwischen Kanonikerreform und Reformation. Anfänge, Blütezeit und Untergang der Augustiner-Chorherrenstifte Neumünster-Bordesholm und Segeberg (12. bis 16. Jahrhundert) (= Schriftenreihe der Akademie der Augustiner-Chorherren von Windesheim. 7), Augustiner-Chorherren-Verlag, Paring 2002. ISBN 3-9805469-9-3
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St.-Annen-Kloster (Lübeck)

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Blick in die St.-Annen-Straße von Norden (1900)

Das St.-Annen-Kloster in Lübeck ist ein ehemaliges Kloster der Augustinerinnen, welches heute als Museumsquartier St. Annen einer der Standorte des Lübecker Museums für Kunst- und Kulturgeschichte ist. Es liegt unweit der Aegidienkirche in der südöstlichen Lübecker Altstadt neben der Synagoge.

Geschichte

Brand des St.-Annen-Klosters 1843

Das Kloster und die dazugehörige Kirche, die aufgrund der beengten Grundstücksverhältnisse einen eigenständigen Baustil aufweist, wurden von 1502 bis 1515 im spätgotischen Stil errichtet. Der Baumeister war Sisinnius Hesse aus Braunschweig.
Das Kloster diente vor allem der Unterbringung unverheirateter Töchter Lübecker Bürger. Die Gemeinschaft folgte der Augustinerregel und wurde zunächst mit Augustiner-Chorfrauen aus dem Stift Steterburg begründet. Auf Vorschlag des Lübecker Bischofs wurden Kloster und Kirche der Heiligen Anna geweiht. Nur wenige Jahre später wurde das Kloster im Zuge der Reformation wieder geschlossen. 1532 wurden die Nonnen aus dem Mutterkloster nach Steterburg zurückgebracht, aber erst 1542 verließen die letzten Lübecker Nonnen das Kloster.[1] 1601 entstand in den Räumen ein Armenhaus, später wurden weitere Teile als Zuchthaus genutzt, wofür 1778 ein weiterer Flügel, das Spinnhaus, errichtet wurde. Armenpflege und Strafvollzug befanden sich unter einem Dach. Die Leitung oblag Präzeptoren wie beispielsweise Nathanael Schlott oder Johann Nicolaus Pouget.
1843 brannten Teile des Klosters und die Kirche aus. Während die Klostergebäude wiederhergestellt wurden, wurde die Kirche bis auf Fragmente abgerissen, die als Ruine stehen blieben.
Die meisten Räume im Erdgeschoss des Klosters sind noch original aus der Erbauungszeit erhalten: der Kreuzgang, die Refektorien, der Remter (der größte Raum des Klosters, wahrscheinlich Arbeits- und Tagesraum der Nonnen, seit 1733 Esssaal des Armenhauses), der Kapitelsaal und die Sakristei der Klosterkirche. In der Südwestecke des Kreuzgangs befindet sich die Wärmekammer, das Kalefaktorium.
Vor dem Ersten Weltkrieg begann die Umnutzung zum St.-Annen-Museum, welches 1915 eröffnet wurde.

Literatur

  • Johannes Baltzer, Friedrich Bruns, Hugo Rahtgens: Die Bau- und Kunstdenkmäler der Hansestadt Lübeck. Band IV: Die Klöster. Die kleineren Gotteshäuser der Stadt. Die Kirchen und Kapellen in den Außengebieten. Denk – und wegekreuze und der Leidenweg Christi. Lübeck: Nöhring 1928, Faksimile-Nachdruck 2001 ISBN 3-89557-168-7, S. 281–345.
  • Heinrich Dormeier: Gründung und Frühgeschichte des Lübecker St. Annenklosters im Spiegel der testamentarischen Überlieferung. ZVLGA 91 (2011) (Digitalisat), S. 29–69.
  • Karl SchaeferFührer durch das Museum für Kunst- und Kulturgeschichte zu Lübeck. 1915.
  • Thorsten RodiekKunsthalle St. Annen in Lübeck. Hrsg. Herbert Perl, Junius Verlag, Hamburg 2003, ISBN 3-88506-537-1

Weblinks

 Commons: St.-Annen-Kloster Lübeck – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1.  Heinrich Dormeyer: Gründung und Frühgeschichte des Lübecker St. Annenklosters im Spiegel der testamentarischen Überlieferung. ZVLGA 2011, S. 29–69; S. 68.
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Kloster Cismar

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Kloster Cismar, Westfassade

Kloster Cismar, Ostfassade

Das Kloster Cismar war von 1245 bis 1561 eine Benediktinerabtei in Cismar, Gemeinde Grömitz in Schleswig-Holstein und dient heute im Sommer als Dependance des Landesmuseums Schleswig-Holsteins für Kunstausstellungen.

Heutiger Bauzustand

Der Bau ist im Stil der Backsteingotik errichtet, dabei wurden zahlreiche Ziegel speziell für die künftige Verwendung hergestellt. Er besteht aus einer heute einschiffigen hohen Kirche ohne Turm. Der ehemalige Laienabschnitt im Westen wurde abgetrennt und im Stile des Barocks als Wohnung des Amtmannes des Amtes Cismar umgebaut. Dieser Abschnitt wird heute als Dependance des Landesmuseums Schleswig-Holsteins für Kunstausstellungen im Sommer genutzt. Weitere einstöckige Bauten umschließen den viereckigen Innenhof im Osten und Süden, Umrisse des Kreuzganges sind durch Steinmarkierungen angedeutet. Der westliche Bauteil ist nicht mehr erhalten. Die Westfront ist als Treppengiebel ausgeführt. Ausgrabungen haben 1965 erkennen lassen, dass der ursprüngliche Bau bereits um 1320 wesentlich vergrößert wurde. Der gesamte Komplex ist von einem Wassergraben und Erdwällen umschlossen.

Geschichtlicher Überblick

Das St.-Johannes-Kloster in Cismar wurde nicht neugegründet, sondern von Lübeck ab 1245 nach Cismar verlegt. Der Lübecker Konvent besaß von Anfang an Ländereien in Ostholstein. Als die Abtei verlegt wurde, stand kein anderer Platz außer Cismar in Frage.

Von den Anfängen bis zur Säkularisation

Westfassade nach einem Gemälde von Friedrich Loos, 1860

Zentralgang und Altar

Ansicht von Süden

Ansicht von Südosten

Ansicht von Osten

Torbogen zum Innenhof

Das Weiße Haus

1177, nach der Verlegung des Bischofssitzes von Oldenburg nach Lübeck, berief der Lübecker Bischof Heinrich I. von Brüssel Benediktinermönche aus Braunschweig in die Stadt und weihte dort ein Kloster, das Johanniskloster. Vermutlich unter Abt Johann I. wurden Töchter und Witwen Lübecker Patrizier als Nonnen aufgenommen.[1] Das Kirchenrecht duldete das Zusammenleben von Mönchen und Nonnen in einem Kloster nicht. Es kam zu Klagen über die Missstände im Doppelklosterdie Klosterbrüder benähmen sich innerhalb und außerhalb der Klostermauern so gar nicht wie Mönche. Die Benediktinermönche hatten danach Schwierigkeiten, ein den Ordensregeln entsprechendes Leben zu führen.
Spätestens um 1230 begann die Auseinandersetzung um die Verlegung des Konvents von Lübeck nach Cismar. In einer Urkunde vom 25. Oktober 1231[2] wurde auf Anordnung des Grafen Adolf IV. von einer Verlegung des St.-Johannesklosters nach Cicimeresthorp im Osten der noch kaum christianisierten Halbinsel Wagrien berichtet. Die Versetzung des Mönchskonvents ging nicht ohne Schwierigkeiten vor sich, denn es kam zu einem Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit dieser Verlegung. Abt Johann I. und ein Teil des Konvents zogen 1245 nach Cismar und begannen dort das Kloster neu zu bauen. Beendet wurden die Auseinandersetzungen erst im März 1256.[3]
Der Cismarer Konvent war zahlenmäßig nie groß. Konkrete Angaben liegen aber nur für das 14. und 15. Jahrhundert vor. In einer Urkunde vom 21. Mai 1325 beurkunden außer Abt Wiprecht und Prior Johann II. noch 18 Mönche einen Verkauf. Wenn der Konvent doch größer war, so doch gewiss nicht erheblich. 1328 wurden Abt Johann VIII. und 16 Mönche genannt, während es 1346 neben dem Abt Johann XI. 13 Mönche waren. Aus einer Urkunde von 1361 ist zu entnehmen, dass während der Pestepidemie ein Teil der Klosterinsassen an der Pest gestorben war.
Nach dem Anschluss der Abtei an die Bursfelder Kongregation wurden 1502 urkundlich 25 Mönche und 1513 noch 21 Mönche aufgeführt. Die Urkunde vom 16. Dezember 1502 ist bisher der einzige Beleg für eine namentliche Auflistung aller anwesenden Mönche im hiesigen Kloster. Die Anschlussurkunde des Klosters an die Bursfelder Union stammt vom 13. Oktober 1449, der Lübecker Bischof Arnold Westphal gab am 8. Oktober 1451 seine Einwilligung zu diesem Anschluss. Dem Kloster wurde 1502 von dem päpstlichen Legaten, Kardinal Raimund Peraudi, Bischof von Gurk, der Jubelablass gewährt.
Überliefert sind neun vom Kloster Cismar eingegangene Bruderschaftsverträge, von denen zwei noch aus der Zeit vor der Verlegung nach Cismar stammen.[4] 1283 erneuerte das Kloster einen Bruderschaftsvertrag mit dem Aegidienkloster[5] in Braunschweig und 1290 mit dem Ratzeburger Domkapitel.[6] Der bedeutendste Vertrag wurde am 9. Oktober 1301 mit dem Benediktinerkloster Stolpe an der Peene in Pommern geschlossen.[7] Mit dem Kloster Bordesholm schloss Cismar am 1. Oktober 1389 einen Freundschaftsvertrag, der ebenfalls dem Cismarer Konvent ein Übergewicht verlieh.[8]
Das Benediktinerinnenkloster Preetz unterstellte sich zeitweilig für die Leitung in geistlichen und wirtschaftlichen Dingen Mönchen aus Cismar. Da es in der Lübecker Diözese kein anderes Mönchskloster des Benediktinerordens gab, war neben dem Lübecker Bischof der Abt von Cismar die übergeordnete geistliche Instanz. Sie waren auch für die Bestellung des Klosterpropstes zuständig. So wurden zwei Cismarer Mönche Pröpste im Kloster Preetz. Von 1275 bis 1285 war Konrad dort Propst, unter ihm wurde die Klosterkirche gebaut. Ab 1491 war Mönch Hermann Kulpin nur ein Jahr Propst, er konnte wegen Unfähigkeit den dortigen großen Wirtschaftsbetrieb nicht sinnvoll leiten.
In der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts lehnte sich das Kloster gegen seinen Diözesanbischof auf und versuchte vor dem Basler Konzil die Exemtion zu erreichen, scheiterte aber. Die danach vom Lübecker Bischof Johannes Schele beim Basler Konzil eingereichte Petition, in der er Unterstützung gegen den Cismarer Abt Thomas Lunow wünschte, wurde am 1. Juni 1436 zu seinen Gunsten entschieden. Das Konzil befand, dass das Kloster in allem dem Hochstift Lübeck unterworfen sei und Gehorsam leisten müsse. Es gelang dem Bischof aber nicht, den Abt absetzen zu lassen, da der Konvent auf der Seite des Abtes stand. Der Cismarer Abt war weder vom Bischof noch von dessen Vertreter geweiht worden. Das Verhältnis zum Lübecker Bischofsstuhl verbesserte sich auch in späteren Jahren nicht.[9]
Der Cismarer Abt Walter Vechel wurde 1498 durch Papst Alexander VI. mehrfach als Visitator und Reformator des Benediktinerordens in den mecklenburgischen Klöstern Dobbertin und Rühn eingesetzt, um die in den dortigen Klöstern eingerissene Unordnung zu beseitigen.[10]

Wirtschaftliche Verhältnisse

Durch den Verkauf des Dorfes Sycima (Cismar) 1237 an die Mönche des St.-Johannes-Klosters in Lübeck schuf Graf Adolf IV. von Holstein eine wichtige Voraussetzung für die Klosterverlegung. Die wirtschaftliche Grundlage für das Kloster war von Anfang an relativ gut, da es schon in seinen Lübecker Jahren seinen Besitz in Wagrien, also in der Nähe des späteren Klosters Cismar, systematisch erweitert und abgerundet hatte. Im 13. und 14. Jahrhundert berichten die Urkunden von frommen Stiftungen und Reliquienschenkungen, Klagen und Streitbeilegungen, ebenso von Renten- und Grundstücksgeschäften. Deren Ziel war durchweg die Erweiterung der Liegenschaften in Cismar.
Das Cismar benachbarte Dorf Grömitz erwarben die Mönche 1322 von den Herren von Westensee. Graf Johann III. von Holstein übergab den Mönchen das Patronat über die Kirche in Grömitz, um 1400 war sie der Abtei inkorporiert.
1325 besaß die Abtei Cismar einen direkt dem Kloster vorgelagerten Hafen, 22 ganze und zwei halbe Dörfer in Klosternähe, zwölf Mühlen, Seen und Fischteiche. Neben zwei Mühlen in Cismar hatten die Mönche auch die Dammhusener Mühle westlich von Wismar in ihrem Besitz. Zum umfassenden Landbesitz in Lauenburg kamen in Mecklenburg weitere Dörfer[11] und Streubesitz in rascher Folge hinzu. In den Jahren zwischen 1303 und 1321 kaufte das Kloster neben den bereits vorhandenen Dörfern Krempin und Schmakentin weitere zehn Besitzungen westlich und östlich von Wismar hinzu, bis 1318 dann noch drei Hofstellen vom Ratsherrn Johannes de Crkow zu Wismar in der Vogtsgrube, der heutigen Claus-Jesup-Straße in Wismar und bis 1321 Teile und ganze Dörfer auf der Insel Poel.
Die Cismarer Mönche förderten maßgeblich die Erschließung des wagrischen Landes und richteten einen umfangreichen Armendienst ein. Das Kloster hatte seine Besitzungen in Holstein fast ausnahmslos mit der Hoch- und Niedergerichtsbarkeit erworben. In den Pestjahren um 1350 konnte das Land oft nicht bewirtschaftet werden, da viele Pächter starben, flohen oder die Abgaben verweigerten. Gegen Ende des 14. Jahrhunderts dehnte das Kloster seinen Landbesitz bereits wieder aus. Neue Rückschläge brachten die Kämpfe um das Herzogtum Schleswig zwischen den dänischen Königen und den holsteinischen Grafen im 15. Jahrhundert, als Kloster und Besitz beim Einfall Erichs von Pommern in Wagrien verheert wurden.

Baulichkeiten

Über Beginn und Fortgang der Bauten von Kirche und Kloster ist nichts überliefert. Eine erste Klosterkirche, deren Einrichtung wegen der aus Lübeck gekommenen Mönche um 1245 anzusetzen ist, wurde zwischen 1260 und 1300 nach Osten hin durch zwei Joche mit polygonalem Chorabschluss einschiffig erweitert. Die 1965 bis 1970 durchgeführten bauhistorische Untersuchungen ergaben, dass der vierjochige Westteil der ersten Klosterkirche im 14. Jahrhundert neu gestaltet wurde. Ein Hallenlettner trennte diesen Teil vom Mönchschor. Die Gesamtlänge des einschiffigen, gewölbten Baues beträgt 62 Meter. Der Chorabschluss ist recht eindrucksvoll in der schlichten Größe der Formen lübischer Frühgotik.[12]
Um den großen Reliquienschatz des Klosters angemessen zur Schau stellen zu können, wurde zwischen 1310 und 1320 im Chor ein aufwendiger, kunstgeschichtlich bedeutender dreiflügeliger Hochaltarschrein aufgestellt. Die fünf tiefen Nischen im Mittelteil des Altaraufsatzes, früher noch durch Borte unterteilt, zeigen in 15 Feldern Motive aus dem Leben Jesu. Im rechten Flügel sind Szenen aus dem Leben Benedikts und im linken Flügel aus der Legende des Evangelisten Johannes, des Klosterpatrons, dargestellt. Einige Figuren sind vermutlich schon um 1250 entstanden. Die holzgeschnitzten Flachreliefs tragen noch die ursprüngliche Farbfassung. Der Altar wird derselben Werkstatt wie das Bocholtgestühl im Lübecker Dom zugeschrieben, vermutlich wurde er von Hermann Walther von Kolberg und seiner Werkstatt geschaffen. Er ist der älteste in der Kunstgeschichte bekannte Schnitzaltar.
Über 800 wertvolle Reliquien wie ein Blutstropfen Christi, ein Dorn seiner Krone, die dem Bischof von Lübeck von Heinrich II. geschenkt wurde, und die geheiligte Quelle auf dem Klostergrund machten das Kloster zu einem bedeutenden Wallfahrtsort. Dies bedeutete auch Einnahmen großen Stils. Durch die Pest und als Folge der kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen dem dänischen König und dem Holsteiner Adel gingen die Wallfahrten zurück, die Einkünfte aus dem Landbesitz reichten nicht mehr zum Unterhalt des Klosters. Am 23. Mai 1432 wurde Papst Eugen IV. um Unterstützung für den Unterhalt gebeten.
Von den Klosterbauten ist die Kirche und ein Teil des Refektoriums erhalten geblieben. Ein Großteil der Kirche wurde durch Umbauten in einen Wohnsitz verwandelt. Der Kreuzgang kann durch noch sichtbare Bogenansätze und Konsolen nachgewiesen werden. An der Südseite befindet sich in einem Backsteinpfeiler eingelassen die Grabplatte des Lübecker Ratsherrn Heinrich von Hachede von 1473.

Aufhebung des Klosters

Kloster Cismar: Lageplan und Grundriß mit Amtswohnung.

Im Zuge der lutherischen Reformation erfolgte die Aberkennung der Echtheit der Reliquien durch den Lübecker Bischof. Dies führte dazu, dass die Bedeutung als Wallfahrtsort schwand. Der Niedergang des Klosters setzte sich fort, doch über die tatsächlichen Auswirkungen im Kloster Cismar ist wenig bekannt. Auf dem Landtag zu Rendsburg am 9. März 1542 wurde die Annahme der protestantischen Kirchenordnung beschlossen. Das Kloster wurde 1542 durch Bischof Nikolaus Sachow von Lübeck visitiert und fiel bei der Landesteilung 1544 an Herzog Adolf von Holstein-Gottorp, der Joachim von Rantzau als Amtmann einsetzte.
Die Klostergemeinschaft bestand zunächst weiter fort. Um 1560 wurde das Kloster aufgegeben und später in ein landesherrliches Schloss umgewandelt. Die letzte vom Abt Augustinus überlieferte Urkunde stammt vom 20. Dezember 1559, die Entscheidung des Abts genehmigte Herzog Adolf erst am 2. Dezember 1560.[13] Die Aufhebung war 1561 abgeschlossen. Der Cismarer Hof des Klosters Cismar in Lübeck wurde 1563 verkauft.[14]
Johannes Stricker wurde zum ersten protestantischen Pfarrer in Cismar ernannt und im Herbst 1561 vom Amtmann des Klosters in Cismar eingeführt. Stricker wurde 1572 aus Holstein vertrieben und ging nach Lübeck, wo er 1599 starb. Der erste evangelische Geistliche der Grömitzer Patronatskirche war Andreas Grote, der dort 1559 ein lebenslanges Wohnrecht bekam. Am 28. Januar 1561 wurde Benedikt von Ahlefeldt als Amtmann eingesetzt und im selben Jahr 1561 wurde das Kloster endgültig säkularisiert und das Klostergebiet in ein Amt umgewandelt. Da Abt Augustinus vermutlich im hohen Alter gestanden hat und der Konvent sich widerspruchslos fügte, schien die Aufhebung des Klosters problemlos ohne Flucht oder Vertreibung vonstattengegangen zu sein.

Äbte von Cismar

Namen und Jahreszahlen bezeichnen die urkundlich nachweisbare Erwähnung als Abt.[15]
  • 1219–1246 Johann I.
  •  Johann II. Stultus
  • 1251–1252 Gottfried de Elbing
  • 1253–1255 Johann III. von Landesbergen
  • 1256 Herbord I.
  • 1258 Dietrich I. von Vlothow
  • 1263–1276 Herbord II.
  •   Hartwich von Stolpe
  • 1276–1278 Johann IV. von Lüneburg
  • 1280–1286 Johann V. von Lüneburg (trat zurück)
  • 1290–1296 Heinrich von Brilow (trat zurück)
  • 1296–1305 Johann VII. von Stolpe
  • 1306  Johann VII. von Ledereke
  • 1308–1325 Wiprecht
  •   Konrad (urkundlich nicht belegt)
  •   Christian (urkundlich nicht belegt)
  • 1326–1328 Johann VIII. Bowekendorp
  • 1329–1363 Johann IX. Parchimus Hovemann
  • 1368–1371 Ludolf
  • 1389–1400 Nikolaus Sidenkrul
  • 1411  Johann X.
  • 1426–1427 Lorenz I.
  • 1432  Georg
  • 1436–1447 Thomas Lunau
  • 1449–1459 Gerhard II. Bruzevitz
  • 1460–1464 Dietrich II.
  • 1465–1473 Gerhard III.
  • 1473–1494 Heinrich II. von Minden
  • 1495–1504 Walter Vechel
  • 1504–1512 Lorenz II.
  • 1513–1542 Johann X. Vechel
  • 1542–1560 Augustin (mit ihm schließt die Kopenhagener Abtsliste) er war mit großer Sicherheit der letzte regierende Abt des Klosters.[16]

Prioren von Cismar

Namen und Jahreszahlen bezeichnen die urkundlich nachweisbare Erwähnung als Prior.[17]
  • 1227 Friedrich
  • 1232 Arnold I.
  • 1241 Herbord
  • 1256 Johann I.
  • 1283 Otto
  • 1296 Bertram
  • 1310 Arnold II.
  • 1318–1331 Johann II.
  • 1345–1347 Bruno
  • 1361–1363 Ludolf (ab 1368 Abt von Cismar)
  • 1368–1370 Nikolaus II.
  • 1389–1400 Christian
  • 1409 Georg (ab 1432 Abt von Cismar)
  • 1411 Johann III.
  • 1432–1441 Marquard Rad
  • 1449–1454 Henning
  • 1460 Tilemann
  • 1465–1466 Mathias I.
  • 1467–1470 Heinrich (wahrscheinlich ab 1473 Abt als Heinrich von Minden in Cismar)
  • 1473–1488 Johann VI.
  • 1491 Albert
  • 1494–1502 Johann V.
  • 1507–1510 Mathias II.
  • 1518–1529 Augustin (war später Abt des Klosters und regierte dieses bis zur Aufhebung)
  • 1546 Mathias III. Grunderbeke
  • 1558 Johann VI. (letzte nachweisbare Prior des Klosters Cismar)

Siegel

Das Siegel des Cismarer Konventes zeigt einen rückwärts blickenden, auffliegenden Adler, das Wahrzeichen des Evangelisten Johannes, unter dessen Patrozinium Cismar stand. In seinen Fängen hält der Adler ein Spruchband mit den Anfangsworten des Johannesevangeliums: IN PRINCIPIO ERAT VERBUM. Die Umschreibung lautet: S + CONVENTUS + S + IOANIS + EWG + I + SICIMER + Das Siegel stammt von einer Urkunde des Bistums Lübeck vom 22. Juni 1305, Eutin.

Nach der Aufhebung des Klosters

Nach der Auflösung der Klostergemeinschaft fiel deren Besitz 1561 an die Gottorfer Herzogslinie, die es zu einem Schloss mit Gutsbetrieb umbauten. Ein weiter Umbau erfolgte 1768, als für den Großfürstlichen Amtmann David Reinhold von Sievers der Westteil der Kirche abgetrennte wurde und durch Einziehung zweiner Zwischendecken in eine Wohnung als Sitz des Amtmanns verwandelt wurde. Danach dient das Kloster lange Zeit als Scheune, Amtmannwohnung, Auslagerungsort der Universitätsbibliothek Kiel im Zweiten Weltkrieg, Flüchtlingswohnheim, Jugendherberge, Schule – bis es zu verfallen drohte.
Berühmt ist die große und reiche Klosterbibliothek, die zunächst nach Schloss Gottorf kam und nach 1712 in die Dänische Königliche Bibliothek in Kopenhagen verbracht wurde, wo sich noch heute 110 lateinische Handschriften und 149 Inkunabeln aus Cismar nachweisen lassen.[18]

Weitere Nutzung

Seit 1987 ist das Kloster Cismar nach umfangreichen Restaurierungen und dem Ausbau ab 1982 zum Kulturzentrum Dependance der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen geworden. Hier finden wechselnde Ausstellungen von überregionaler Bedeutung statt, im Winterhalbjahr im Gewölbesaal hochkarätige Konzertveranstaltungen des Förderkreis Kloster Cismar e.V. Weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt ist das Klosterfest Cismar am zweiten Wochenende im August, ein nostalgischer Kunsthandwerkermarkt recht anspruchsvoller Ausprägung mit ca. 150 Marktbeschickern und 60.000–80.000 Besuchern pro Jahr. 25 % der vom Förderkreis Kloster Cismar e.V. erwirtschafteten Überschüsse fließen an die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen zur Verwendung in Cismar, der übrige Teil in die Erhaltung und Ausgestaltung des Klosters und in die kulturelle Belebung der Klosterinsel (Konzerte, Lesungen, Kulturpreise etc.).

Literatur

  • A. F. Nissen: Oekonomische Beschreibung des Amtes Cismar. In: Neue Schleswig-Holsteinische Provinzialberichte 1, 1811, S. 18–53, 122–146.
  • C. Kuss: Die vormaligen Klöster des Benediktinerordens in den Herzogthümern Schleswig und Holstein. In: Staatsbürgerliches Magazin 9, 1829, S. 600–694.
  • C. F. Mooyer: Chronologisches Verzeichnis der Äbte des lübeckischen Benediktinerklosters Cismar. In: Zeitschrift des Vereins für lübeckische Geschichte, I., 1860, S. 184–196.
  • R. Haupt: Das Lübecker St.-Johannis-Kloster, seine Festsetzung und Ausbreitung in Wagrien und das Kloster Cismar. In: Lübeckische Blätter 63, 1921, S. 296 ff.
  • Carsten Fleischhauer: Kloster Cismar. 2., völlig neu bearbeitete Auflage. Deutscher Kunstverlag, München, Berlin 2004 (DKV-Kunstführer Nr. 229/4)
  • Kurt Borchard: Der älteste Flügelaltarschrein. Cismar und seine Sehenswürdigkeiten. Dialog-Verlag 1996, ISBN 3-923707-01-0
  • Jan Martin Meissner: Die Klosterkirche zu Cismar (Große Baudenkmäler, Heft 229). Deutscher Kunstverlag, München, Berlin 1969
  • Jan Martin Meissner: Baugeschichte und Rekonstruktion des Benediktinerklosters in Cismar/Ostholstein. Kiel 1976
  • Amadeus Eilermann (OSB): GERMANIA BENEDICTINA VI. Die Benediktinerklöster in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen. St. Ottilien 1979 ISBN 3-88096-606-0, S. 101–108.
  • Anna-Therese Grabkowsky: Das Kloster Cismar. In: Quellen und Forschungen zur Geschichte Schleswig-Holsteins. Neumünster 1982 ISBN 3-529-02180-6, S. 9–182.

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Kloster Cismar – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1.  Urkundenbuch der Stadt Lübeck (UBStL) I. 104 S. 103, I. 136 S. 71.
  2.  Schleswig-Holstein-Lauenburgische Regesten und Urkunden (SHRU) I. 490 S. 226, 227.
  3.  UBStL I. 226 S. 206, 207.
  4.  Anna-Therese Grabkowsky: Die Bruderschaftsverträge. In: Das Kloster Cismar, 1982 S.64–66.
  5.  SHRU II. 633 S. 251.
  6.  Mecklenburgisches Urkundenbuch MUB III. (1865) Nr. 2081.
  7.  SHRU III. 16 S. 7–9.
  8.  SHRU VII. 837 S. 592.
  9.  Anna-Therese Grabkowsky: Das Verhältnis zu geistlichen Einrichtungen der Lübecker Diözese. In: Das Kloster Cismar, 1982 S. 60–63.
  10.  Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS) 1.5-4/3 Urkunden Kloster Dobbertin Regesten Nr. 194, 196.
  11.  MUB VII. (1872) Nr. 4653
  12.  Amadeus Eilermann (OSB): Bau- und Kunstgeschichte. In: GERMANIA BENEDICTINA VI. 1979 S. 105.
  13.  Landesarchiv Schleswig-Holstein (LAS) U.A. 115 Nr. 86, 87.
  14.  Archiv der Hansestadt Lübeck (AHL.Hs.) 900.b. S. 677.
  15.  Amadeus Eilermann (OSB): Äbte von Cismar. In: GERMANIA BENEDICTINA, VI. 1979 S. 105.
  16.  Anna-Therese Grabkowsky: Abts- und Priorenliste. In: Das Kloster Cismar, 1982 S. 113–120
  17.  Anna-Therese Grabkowsky: Das Kloster Cismar. 1982 S. 119–120.
  18.  Ulrich Kuder u. a. (Hrsg.): Die Bibliothek der Gottorfer Herzöge. Nordhausen: Bautz 2008 ISBN 3-88309-459-5, S. 45
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