Davos schneit- Vision und Mission zum WEF- by Uwe Rosenkranz

Uwe da wos schneit

Uwe, davos schneit

 

Heute beginnt das Treffen des wef-

World Economic Forum in Davos.

DAVOS schneit.

Bitte schauen Sie sich dazu folgendes Video von Uwe Rosenkranz an:

 

Und hier können Sie investieren:

 

 

Und hier geht´s zu Vision und Mission mit ebook:

Rosenkranz-templeroffenbarung

Danke.Uwe da wos schneit

High Ten- Amen- by Uwe Rosenkranz

Ringwall

 

ArchBishop Dr. Uwe AE. Rosenkranz

 

LAD Rosenkranz

erläutert seine praktische Theologie, Mission und die weltweite Offenbarung seiner Vision.

Rosenkranz-TempleroffenbarungAllgemeine Space Church

 

In seinem Vorwort geht Dr. Georg Gati (VOM TAO DER BIBEL) ein auf die faszinierende Symbolsprache der Bibel.

INHALTE:


Der ROSENKRANZ als SYMBOL für die interkulturelle Kommunikation.


Die Offenbarung aus dem Jahre 1995 wurde geprüft von Dr. John Koeshall, dem damaligen Europa-Leiter von SFC-Studenten für Christus) und mit dem Mandat versehen,diese Botschaft weltweit in LIEBE und FRIEDEN zu verbreiten.


2003 stellte der frühere NASA- Austronaut Francis Duke fest, dass die VISION (besonders der dritte Teil) in EUROPA einzigartig ist. Er sagte wörtlich: „You have been watching this with Your own eyes!“ („Du hast das mit Deinen eigenen Augen gesehen“)- auch er ermutigte den Autor, die Vision und Offenbarung zu verbreiten.


DURCH die ISIS (Islamischer Staat, HAMAS) bekommt die Offenbarung jetzt eine ganz neue BRISANZ.

 

Bitte abonnieren Sie diesen Newsletter.

 

 

 

Subscribe To Our Free Newsletter.

 

 

 

Kopie von ACTIONIST FILM HORIZONTAL OPENING TITLE von LAD Uwe A. E. Rosenkranz

COP28

Die UN-Klimakonferenz in Dubai 2023, kurz COP 28 ist die 28. UN-Klimakonferenz.

Sie findet statt vom 30. November bis 12. Dezember 2023 in Dubai, Hauptstadt des Emirats Dubai und größte Stadt der Vereinigten Arabischen Emirate.

Wir beteiligen uns an dem COP28 actionismus.

Wir glauben, dass JESUS bald wiederkehrt.

Dennoch haben wir die Aufgabe,

LEBEN ZU SCHÜTZEN; ZU BEWAHREN UND ZU HEILEN.

Dazu haben wir den Auftrag, das globale Mandat und konkrete Lösungen,

mit denen wir bereits den ersten Klimaschutzfonds als Lighthouse Projekt

am Klimasekretariat in Bonn (Germany) implementiert haben.

Der ROSARY fonds wurde 2017-2019 erfolgreich evaluiert und in New York bei der UNO gecleart.

Klimafonds

mehr details auf academia.edu:

#SolarEnergy und #FoodSecurity und #WaterSecurity

Hier können Sie Anteile erwerben:

 

 

Hier der Wortlaut des Appells von Papst Franziskus anlässlich der #COP28 in Kuwait:

Wortlaut: Der Appell des Papstes an die COP28 in Dubai

Hier finden Sie die Rede von Papst Franziskus an die Teilnehmenden der UNO-Klimakonferenz COP28 in Dubai. Weil der Papst krankheitshalber nicht in die Emirate reisen konnte, trug an seiner Stelle der vatikanische Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin die Ansprache vor.

Sämtliche Wortmeldungen des Papstes in ihrer amtlichen Fassung werden auf der Internetseite des Heiligen Stuhls publiziert.

ANSPRACHE DES HEILIGEN VATERS
Konferenz der Vertragsstaaten
der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (COP 28)
Expo City, Dubai, 2. Dezember 2023

Herr Präsident,
Herr Generalsekretär der Vereinten Nationen,
sehr verehrte Staats- und Regierungschefs,
sehr geehrte Damen und Herren!

Leider kann ich nicht unter euch sein, wie ich es mir gewünscht hätte, aber ich bin mit euch, weil die Zeit drängt. Ich bin mit euch, weil jetzt wie nie zuvor die Zukunft aller von der Gegenwart abhängt, für die wir uns entscheiden. Ich bin mit euch, weil die Zerstörung der Schöpfung ein Vergehen gegen Gott ist, eine nicht nur persönliche, sondern strukturelle Sünde, die sich auf die Menschen auswirkt, besonders die Schwächsten; sie ist eine ernste Gefahr, die über allen schwebt und droht, einen Konflikt zwischen den Generationen auszulösen. Ich bin mit euch, denn der Klimawandel ist »ein globales soziales Problem, das eng mit der Würde des menschlichen Lebens zusammenhängt« (Apostolisches Schreiben Laudate Deum, 3). Ich bin mit euch, um die Frage zu stellen, die wir jetzt beantworten sollten: Setzen wir uns für eine Kultur des Lebens oder für eine Kultur des Todes ein? Ich bitte Sie von Herzen: Wählen wir das Leben, wählen wir die Zukunft! Hören wir auf das Seufzen der Erde, hören wir auf den Schrei der Armen, hören wir auf die Hoffnungen der jungen Menschen und die Träume der Kinder! Wir haben eine große Verantwortung, nämlich dafür zu sorgen, dass ihnen nicht ihre Zukunft verwehrt wird.

„Hören wir auf das Seufzen der Erde, hören wir auf den Schrei der Armen“

Es kann als gesichert gelten, dass der gegenwärtige Klimawandel aus der globalen Erwärmung folgt, die hauptsächlich durch den Anstieg der Treibhausgase in der Atmosphäre verursacht wird, was wiederum auf das menschliche Handeln zurückzuführen ist, das in den letzten Jahrzehnten für das Ökosystem nicht mehr tragbar geworden ist. Das Bestreben zu produzieren und zu besitzen, ist zu einer Obsession geworden und in eine grenzenlose Gier gemündet, die die Umwelt zum Objekt ungezügelter Ausbeutung gemacht hat. Das verrückt gewordene Klima klingt nach einem Warnsignal, einen solchen Allmachtswahn zu stoppen. Kehren wir dahin zurück, unsere Begrenztheit demütig und mutig anzuerkennen, denn nur so werden wir zu einem erfüllten Leben finden.

Was steht dem im Wege? Das Trennende, das zwischen uns steht. Aber eine komplett vernetzte Welt wie die heutige darf nicht unverbunden sein auf der Ebene der Regierenden – wegen internationaler Verhandlungen, die »keine namhaften Fortschritte machen [können] aufgrund der Positionen der Länder, die es vorziehen, ihre nationalen Interessen über das globale Gemeinwohl zu setzen« (Enzyklika Laudato sì’, 169). Wir erleben starre, wenn nicht gar unbeugsame Positionen, die dazu tendieren, die eigenen Gewinne und die der eigenen Unternehmen zu schützen, wobei man sich manchmal mit dem rechtfertigt, was andere in der Vergangenheit getan haben, und sich regelmäßig gegenseitig die Verantwortung zuschiebt. Aber die Aufgabe, der wir uns heute stellen müssen, bezieht sich nicht auf das Gestern, sondern auf das Morgen; auf ein Morgen, das – ob es uns gefällt oder nicht – entweder eines für alle sein wird oder gar nicht sein wird.

„Der Klimawandel ist nicht die Schuld der Armen: Diese sind in Wirklichkeit die Opfer des Geschehens.“

Betroffen machen insbesondere die Versuche, die vielen Armen und die Zahl der Geburten dafür verantwortlich zu machen. Das sind Tabus, die einer entschlossenen Aufklärung bedürfen. Es ist nicht die Schuld der Armen, denn fast die Hälfte der Welt, die hilfsbedürftigere, ist für lediglich 10% der Schadstoffemissionen verantwortlich, während die Kluft zwischen den wenigen Wohlhabenden und den vielen Bedürftigen noch nie so riesig gewesen ist. Diese sind in Wirklichkeit die Opfer des Geschehens. Denken wir an die indigenen Völker, an die Abholzung der Wälder, an das Drama des Hungers, der unsicheren Wasser- und Nahrungsmittelversorgung, an die verursachten Migrationsströme. Und Geburten sind kein Problem, sondern eine Ressource. Sie stehen nicht gegen das Leben, sondern für das Leben, während bestimmte ideologische und utilitaristische Modelle, die Familien und Völkern mit Samthandschuhen aufgezwungen werden, eine wahre Kolonisation darstellen. Die Entwicklung vieler Länder, die wirtschaftlich bereits mit hohen Schulden belastet sind, sollte nicht sanktioniert werden; vielmehr ist die Belastung durch einige wenige Nationen zu bedenken, die für eine besorgniserregende ökologische Schuld gegenüber so vielen anderen verantwortlich sind (vgl. ebd., 51-52). Es wäre gerecht, angemessene Modalitäten zu finden, um die finanziellen Schulden zu erlassen, die auf verschiedenen Völkern lasten, auch im Lichte der ökologischen Schuld ihnen gegenüber.

„Es ist besorgniserregend, dass die Erwärmung des Planeten mit einem allgemeinen Abkühlen des Multilateralismus einhergeht“

Meine Damen und Herren, ich erlaube mir, mich im Namen des gemeinsamen Hauses, das wir bewohnen, an Sie als Brüder und Schwestern zu wenden, und uns allen die Frage zu stellen: Welches ist der Ausweg? Es ist derjenige, den ihr in diesen Tagen einschlagen wollt: der Weg des Miteinanders, der Multilateralismus. Denn »die Welt ist im Begriff, so multipolar und zugleich so komplex zu werden, dass ein anderer Rahmen für eine effektive Zusammenarbeit erforderlich wird. Es reicht nicht, über Machtgleichgewichte nachzudenken, […]. Es geht darum, universale und effiziente Regeln aufzustellen, die diesen weltweiten Schutz gewährleisten« (Laudate Deum, 42). In diesem Sinne ist es besorgniserregend, dass die Erwärmung des Planeten mit einem allgemeinen Abkühlen des Multilateralismus einhergeht, mit einem wachsenden Misstrauen gegenüber der internationalen Gemeinschaft, mit einem Verlust des »gemeinsame[n] Bewusstsein[s] […] eine „Familie der Nationen“ zu sein« (JOHANNES PAUL II., Ansprache vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Feier ihres 50-jährigen Bestehens, New York, 5. Oktober 1995, 14). Es ist wesentlich, das Vertrauen wiederaufzubauen, welches das Fundament des Multilateralismus ist.

„Bewahrung der Schöpfung und Frieden: Die dringlichsten Probleme sind miteinander verbunden“

Dies gilt für die Bewahrung der Schöpfung ebenso wie für den Frieden: Das sind die dringlichsten Probleme und sie sind miteinander verbunden. Wie viele Kräfte vergeudet die Menschheit in den zahlreichen aktuellen Kriegen, wie in Israel und in Palästina, in der Ukraine und in vielen anderen Regionen der Welt – in Konflikten, die die Probleme nicht lösen, sondern noch vergrößern werden! Wie viele Ressourcen werden für Rüstungsgüter verschwendet, die Leben auslöschen und das gemeinsame Haus zerstören! Ich wiederhole einen Vorschlag: »Mit dem Geld, das für Waffen und andere Militärausgaben verwendet wird, richten wir einen Weltfonds ein, um dem Hunger ein für alle Mal ein Ende zu setzen« (Enzyklika Fratelli tutti, 262; vgl. PAUL VI., Enzyklika Populorum Progressio, 51) und Maßnahmen durchzuführen, die die nachhaltige Entwicklung der ärmsten Länder fördern und den Klimawandel bekämpfen.

Es ist Aufgabe dieser Generation, den Völkern, den jungen Menschen und den Kindern Gehör zu schenken, um die Grundlagen für einen neuen Multilateralismus zu schaffen. Warum nicht gerade mit dem gemeinsamen Haus beginnen? Die klimatischen Veränderungen zeigen die Notwendigkeit einer politischen Veränderung an. Lasst uns aus den partikularistischen und nationalistischen Engführungen ausbrechen, denn das sind Muster der Vergangenheit. Nehmen wir eine alternative, eine gemeinsame Sichtweise ein: Sie wird eine ökologische Umkehr ermöglichen, da »es keine dauerhaften Veränderungen ohne kulturellen Wandel gibt« (Laudate Deum, 70). Hierfür sichere ich das Engagement und die Unterstützung der katholischen Kirche zu, die insbesondere in den Bereichen der Erziehung, der Sensibilisierung für eine Teilhabe aller sowie der Förderung von Lebensweisen wirkt, denn alle haben Verantwortung und die Verantwortung jedes einzelnen ist grundlegend.

„Wir brauchen eine Veränderung, die keine partielle Kursanpassung ist“

Schwestern und Brüder, wir brauchen eine Veränderung, die keine partielle Kursanpassung ist, sondern eine neue Art und Weise, gemeinsam vorzugehen. Wenn auf dem Weg zur Bekämpfung des Klimawandels, der sich 1992 in Rio de Janeiro auftat, das Pariser Abkommen einen »Neuanfang« (ebd., 47) markierte, so müssen wir jetzt wieder in Gang kommen. Wir müssen ein konkretes Zeichen der Hoffnung setzen. Möge diese COP ein Wendepunkt sein. Möge sie einen klaren und greifbaren politischen Willen zum Ausdruck bringen, der zu einer entschiedenen Beschleunigung des ökologischen Wandels führt, und zwar durch Vorgehensweisen, die drei Merkmale aufweisen: »Dass sie effizient sind, dass sie verpflichtend sind und dass sie leicht überwacht werden können« (ebd., 59). Und sie sollten in vier Bereichen umgesetzt werden, nämlich in den Bereichen der Energieeffizienz, der erneuerbaren Energien, des Ausschlusses fossiler Brennstoffe und der Erziehung zu Lebensweisen, die von diesen Brennstoffen weniger abhängig sind.

Bitte, lassen Sie uns voranschreiten, kehren wir nicht zurück. Es ist bekannt, dass verschiedene Vereinbarungen und eingegangene Verpflichtungen »nur ein geringes Maß an praktischer Umsetzung [erfuhren], weil keine geeigneten Mechanismen zur Kontrolle, zur periodischen Überprüfung und zur Bestrafung der Zuwiderhandlungen eingerichtet wurden« (Laudato si’, 167). Hier geht es darum, die Dinge nicht länger aufzuschieben, sondern das Wohl Ihrer Kinder, Ihrer Bürger, Ihrer Länder und unserer Welt zu verwirklichen und es nicht bloß zu wünschen. Gestalten Sie eine Politik, die konkrete und kohärente Antworten gibt und bezeugen Sie so die Vornehmheit der Aufgabe, die Sie bekleiden und die Würde des Dienstes, den Sie leisten. Denn dafür ist die Macht da: um zu dienen. Und es nützt nichts, heute eine Macht zu bewahren, an die man sich morgen erinnern wird aufgrund ihrer Unfähigkeit einzugreifen als es dringend und notwendig war (vgl. ebd., 57). Die Geschichte wird Ihnen dafür dankbar sein. Und ebenso die Gesellschaften, in denen Sie leben und in denen es eine unheilvolle Aufspaltung in verschiedene „Anhängerschaften“ gibt: Schwarzmaler und Gleichgültige, radikale Umweltschützer und Klimaleugner… Es hat keinen Sinn, sich einem Lager anzuschließen; in diesem Fall, wie auch in der Sache des Friedens, führt dies zu überhaupt keiner Lösung. Eine gute Politik ist die Lösung: Wenn von diesem Gipfel ein Beispiel der Konkretheit und des Zusammenhalts ausgeht, wird dies der Basis zugutekommen, wo sich bereits so viele, vor allem junge Menschen, dafür einsetzen, die Sorge für das gemeinsame Haus zu fördern.

„Möge das Jahr 2024 den Wendepunkt markieren!“

Möge das Jahr 2024 den Wendepunkt markieren. Ich würde mir wünschen, dass ein Ereignis, das im Jahr 1224 stattgefunden hat, dafür zum guten Vorzeichen wird. In jenem Jahr verfasste Franz von Assisi den Sonnengesang. Er tat dies nach einer Nacht, in der er unter körperlichen Schmerzen gelitten hatte und als er schon völlig blind war. Nach jener durchkämpften Nacht wollte er, durch eine geistliche Erfahrung aufgerichtet, den Allerhöchsten für jene Geschöpfe preisen, die er zwar nicht mehr sehen konnte, die er aber als Brüder und Schwestern empfand, weil sie von demselben Vater abstammten und er sie mit den anderen Männern und Frauen gemeinsam hatte. Von einem Empfinden der Geschwisterlichkeit beseelt, gelangte er dazu, seinen Schmerz in Lobpreis zu verwandeln und seine Mühsal in Engagement. Kurz darauf fügte er einen Vers hinzu, in dem er Gott für diejenigen lobte, die vergeben, und er tat dies, um – erfolgreich! – einen skandalösen Streit zwischen dem Bürgermeister des Ortes und dem Bischof zu schlichten. Auch ich, der ich den Namen Franziskus trage, möchte Ihnen im flehentlichen Tonfall eines Gebets sagen: Lassen wir die Spaltungen hinter uns und vereinen wir unsere Kräfte! Und verlassen wir mit Gottes Hilfe die Nacht der Kriege und der Umweltzerstörung, um die gemeinsame Zukunft in eine lichtreiche Morgenröte zu verwandeln. Danke.

Auch die aktuelle Flut in Frankreich zeigt, daß

es immer mehr „most vulnerable areas“ gibt-

also sehr verletzliche Gegenden.

Deshalb bieten wir an, die ROSARY Ridgebed Roundabout

Hügelbeetkultur mit Teich zu Hochwasserschutz und Rekultivierung zu nutzen.

Wir haben damit schon das Biosiegel gemacht, dass seit 2010 Cult-Food ist.

Den ersten COP in Rio, Brasilien haben wir mit unseren Daten aus der Bio-Forschung an der Uni Bonn gefüttert.

Nun machen wir auch mit einer eigenen Universität bei der COP28 in Dubai, Kuwait mit.

Hier im Shop können Sie Lizenzen und Fonds-Anteile erwerben.

ROSARY shop

Dazu stehen wir seit der ersten Klimakonferenz 1992 in RIO, Brasilien.

Auch auf der diesjährigen COP28 sind wir wieder dabei.

Dafür haben wir die Berufung und den Auftrag.

 

 

 

EasyKall vouchers

LOGOS Remote Research Library
RRL- Remote Research Library
RRL- Remote Research Library
RRL- Remote Research Library
Bibelsoftware LOGOS 10, Remote Access, yearly fee
€60,00 or more
Marke:Rosary Ministries International, Holy Rosary Church, powered by LOGOS/Faithlife
Excl. Shipping
Ablaß-Zertifikat
Ablaß-Zertifikat
Ablaß-Zertifikat
€99,99
Excl. Shipping
Patentlizenz Hügelbeet mit Teich
Patentlizenz Hügelbeet mit Teich
Patentlizenz Hügelbeet mit Teich
€99,95
Marke:QR-Reg.com label
Excl. Shipping

 

 

 

 

 

ROSENKRANZ-LOGO

ArchBishop Dr. Uwe AE. Rosenkranz

 

Uwe Rosenkranz, geb. Pfingstsonntag 1960 machte sein Abi 1979 am math.nat.Gymn. in Mönchengladbach. Es folgte eine Ausbildung zum Bankkaufmann. Nach dem Studium der Agrarwissenschaften an der Uni Bonn und einer Weiterbildung zum Vertriebsingenieur machte er sich selbstständig. Das zweisprachige Theologiestudium, zunächst an der Bibelschule Beröa, dann ICI/Global University schloß er 2010 mit dem Second BA ab. Als Reverend wurde er 2009 im Orden der Domenican Fathers inkardiniert und mit Gründung der eigenen Denomination ROSARY Ministries International in gleichnen Jahr als BISCHOF inauguriert. Er steht 120 Gemeinden vor und wurde 2012 akkreditiert und embedded als ArchBishop von AIIC DIOCESE (All International Independant Christian Diocese/UNION). Auf zahlreichen Blogs veröffentlicht der Autor Essyas, Beiträge, freie ebooks. Hunderttausende nutzen diese Plattformen und Bibliotheken auch für eigene Publikationen.

 

Rosarium and Holy Rosary Grail climate funding and more- by LAD Rosary

Unterlagen für Projektmanage-ment 2021

Kurzbeschreibung: Flutopferhilfe

Rosary Aquakultur und Landmanagement  kombiniert die Vorteile der

patentierten Hügelbeetkultur aus der Biosiegelforschung

patent/DE10307771A1/de Offenlegung

mit neuen Verfahren des Aquafarming.

Hierbei wird Dachwasser , Brunnen- oder Quellwasser genutzt

zur Befüllung eines Teiches, der von einem runden Hügelbeet umgeben ist.

Die Anforderungen nach DIN 1986-100 zum Hochwassernachweis werden dadurch erfüllt.

Auch der freie Handel mit Wasserrrechten nach JEFTA ist seit kurzem ermöglicht.

Die Befreiung von Kosten für Abwasser nach Quadratmetern versiegelter Fläche

Der kommunalen Wasserversorgung ist möglich.

Mit QR-reg labels werden Messwerte eimnfach eingescannt

und durch Monitoring, Screening und Evaluation für

Hochwasserprognosen verfügbar.

Die Erhöhung des Wasserrückhaltevermögens

Wird erfasst und in einen Plan übertragen.

70% des Abwassers in Kläranlagen stammen aus Regenwasser.

Somit werden die wirtschaftlichen Vorteile des marktreifen Produktes

Und der Dienstleistungs-Palette mit Gesamtgesellschaftlichen Vorteilen ergänzt.

Design erfolgt über Graphiken und ³ D Print-Dateien.

So können einzelne Systemkomponenten vor Ort hergestellt werden.

Das vermindert die Kosten , erhöht die Erstellungszeiten und vermindert Arbeitsspitzen.

Die Labels mit den Patentlizenzen werden angeboten in unserem onlineshop.

Für die Präsentation und Markteinführung wird ein fahrbares Büro angeschafft.

Anlagen:

Steuererklärungen und vereinfachte

Einnahmen- und Ausgabenrechnung plus Gewinn seit 2004 sind beigefügt.

Graphiken der einzelnen Produkte ebenfalls.

Empfehlungen und Genesis:

Gründung von Rosary 2003 durch Gründungsberatung Zander, Berlin;

Anmeldung des Patentes „Hügelbeet mit Teich“ am DPMA

Science4Life Venture Cup 2003-2004

Coaching durch RKW- Innovation auf NewCome- Stuttgart Gründermesse.2004

Anmeldung als Firma  ROSARY Anbau und Anlagen in

Badenwürttemberg und Ausbau der Büros und Geschäftsräume 2004.

Gründungsberatung durch International Steinbeis Institut 2005.

Bau der ersten Anlagen und Befreiung von Dachwasserkosten sowie Brauner Bio-Tonne 2005.

Abspaltung einiger Teile des Patents 2006-2015

Gründung RMI INDIA 2009.

Gründung AIICDIOCESE 2012, Akkreditierung als Archbishop

Weiterbildung des Gründers und Titel und Positionen in diversen

Internationalen Organisationen. MA und Dr. -Titel, President MSCS.

Widerspruchsfreie Patent-Erteilung 2015.

Implementierung, Evaluation und Clearing eines 200 Mio € Umweltfonds am

UN-Klimasekretariat in Bonn 2015 – 2017.

Zusammenarbeit mit Partner Onno Fridrich, Produktentwicklung und Design 2017- heute.

Zusammenarbeit mit Hoily Grail Aquaponics in CANADA- New Brunswick.2018 –

Letter of Intention beigefügt

Letter of Intention /Universal Appointment of Purpose

Holy Grail Aquaponics.

We are pleased to present our registered patent and if any are interested in a franchise anywhere in the world please contact
My partner & Co founder CEO. Administration head office is in Germany please contact.
HRH PSPS II
Dr Uwe Rosenkranz.
Email at : uwe@eurobitzrosary.shopping

Aquaponics is the combination of aquaculture (aquatic farming) and hydroponics (soilless agriculture in which plants derive nutrients from nutrient-rich water). It works because aquaculture produces nutrient-rich water that can be circulated through crops where plants both take up the nutrients and filters the water. The clean water is returned for aquaculture where the process repeats itself.

Aquaponics can be a fun hobby, a means of increasing one’s self-sufficiency, or the basis of an entire business.

As a hobby, combining gardening and an aquarium can be both a satisfying challenge to overcome as well as aesthetically pleasing.

For those seeking greater self-sufficiency, but who may lack a means of taking care of livestock for a variety of reasons, aquaponics provides a way to produce natural fertilizer for crops while raising potentially edible freshwater fish or crustaceans.

As entrepreneurs, aquaponics combines two viable businesses, aquaculture and hydroponics agriculture, using their respective strengths and needs to compliment the other creating efficient productivity.

Aquaponics requires several factors to come together to be successful, frustrating beginners unaware of simple yet essential fundamentals. But when a system finally works, one can get incredible results.

The Fundamentals

Fish: Aquaponics can include freshwater fish of any kind and even freshwater crustaceans like crayfish. Anything from ornamental koi fish to edible fish like tilapia, snakeskin gourami, perch, and catfish can be used to stock a tank. The type of fish used depends mostly on what users have experience in raising.

The container used to hold fish can range from a moderately sized fish tank, to large HDPE plastic barrels, to industrial-sized tanks with hundreds of liters/gallons. The size of the tank influences the number of fish that can be kept, which in turn influences the amount of crops that can be grown.

The more fish a system has, the more crops that can be grown. A larger system also means a greater ability to absorb changes that might cause crop or aquaculture failures in smaller systems.

Water pumps appropriate for the size of the system are required to move water out of the tank and into the growing medium. The easiest way to achieve this is to have a water pump maintaining a constant flow to keep the growing medium and the roots it holds moist at all times. Most water pumps include information about the amount of water they can move and how high they can move it. Always pick a pump that falls well within the range of your system.

More complex systems use timers and sensors to flood a grow bed and drain it at regular intervals or when moisture levels drop. These systems, called ebb and flows, are better left to more experienced users.

Crops: Crops can include everything from simple herbs and leafy greens, to fruiting plants like peppers and tomatoes.

Crops are grown in a medium that usually consists of perlite, clay pebbles, and coconut fiber. The container used to grow crops is usually elevated in relation to the fish tank, so that once water is pumped into the crops, gravity can return it to the tank.

Provisions are required to ensure emergency draining for grow beds. That is, if the primary drain is blocked by root growth or any other obstruction, water should have an alternate path to take back to the tank. Without emergency draining, an entire tank could be emptied out onto ground as the grow bed overflows. Water level sensors or floating ball valves can be used to automatically shut off water pumps if tank water levels fall below normal levels.

Nutrients: Fish and crayfish produce a variety of nutrients as a byproduct much in the same way farm animals produce manure which can be used as a rich source of fertilizer.

In an aquaponics system, various types of bacteria are required to break down these nutrients into a form plants can better use. One variety of bacteria takes ammonia and converts it into nitrites, while another converts nitrites into nitrates. The plants take up the nitrates and returns filtered water to the system. The bacteria generally exists both in the fish tank itself as well as in the grow medium used for crops.

The good news is that this bacteria is naturally occurring. A patiently established fish tank will ensure a thriving colony of beneficial bacteria. Having the water pump across the medium for several days without any fish, and adding only a few fish at a time and simple herbs to the grow bed will prevent expensive losses and allow the system to adjust up to full production levels. Using medium from an existing system can help speed up the process.

However, this is where many beginners often fail. They attempt to fully stock their fish tanks and grow their plants right from the beginning, experiencing dead fish and poorly growing crops. This sort of negative, frustrating experience has prevented many enthusiastic but inexperienced beginners from advancing further in aquaponic’s.

The dead fish are a result of “new tank syndrome,” where ammonia builds up due to a lack of bacteria able to break it down. New tank syndrome affects not only new aquaponic systems, but any attempt at all to set up even ordinary home aquariums. Poorly growing plants are a result of low numbers of bacteria needed to convert nitrites into nitrates. This bacteria usually establishes itself fully days or weeks after the first bacteria colonies used to handle ammonia are established.

However, once both types of bacteria colonies have established themselves, the spectacular results many beginners saw from others, and seek for themselves are achievable.

The larger the system and the more the fish, the more and healthier the crops will be. Five or six medium-sized aquarium fish like snakeskin gouramis which grow up to 25 cm (10 inches) can sustain two or three tomato plants and some herbs.

Water: Water pH is generally not a problem for most people because most people have access to nearly pH neutral water. People who already do gardening or take care of fish as a hobby (or both) are already likely familiar with their water quality and can either use it as is, or are aware of what is needed to adjust it. Aquarium hobby shops often include pH testing kits and the chemicals needed to adjust the pH of water.

Water must also be adequately circulated throughout the system. Too much water and too little circulation can deplete oxygen levels that can be detrimental to fish health. Water pumps used for aquariums generally work in coordination with filter systems. They are useful in removing solid waste from the fish tank. In an aquarium, this waste would be moved by the pump to the filtration system. In an aquaponic’s system, this waste resides in the grow bed where it is further used to aid plant growth.

If a system is not set up to remove solid waste from the fish tank, it can create a health hazard to the fish.

Aquaponic Examples

Something as simple as a plastic planter or basket filled with clay pebbles, suspended over a 220 liter (60 gallons) HDPE barrel can provide beginners with a simple yet productive aquaponic’s system. Using 5-6 snakeskin gouramis available at many hobby aquarium shops, a good amount of herbs, or several tomato plants can be grown. It is a great first project for a balcony, rooftop, or front and backyard system. Smaller systems are possible, but produce less impressive results.

Larger systems, however, are not only more impressive, they are regularly used as part of an agricultural business.

Wisconsin-based Growing Power Inc. uses aquaponic’s for its very large operation. On its website, it describes its aquaponic’s setup as follows:

„We fill our growing pots with a mixture of coir and compost. The coir is made from discarded coconut husks and helps wick water to the plant’s root system. The compost provides extra nutrients to grow an abundance of crops within the system. Traditional hydroponic growing, or growing without soil, relies on fish waste alone to fertilize the crops. The problem is, you can only grow crops with lower nutritional needs such as basil. For example, in most traditional hydroponic systems, Boron is found in very low quantities. Boron is essential for flower development in crops – tomatoes, peppers, and cucumbers – which means that production for these kinds of crops is very low in hydroponic systems. At Growing Power, we solved this problem by adding nutrient rich compost to the pots in our system.“

Growing Power Inc. not only uses crops and fish symbiotically, it markets both to local restaurants and customers. Similar operations can be found around the world, with each system differing based on local tastes, experience, and available inputs.

At Growing Power Inc., fish are feed commercial food but also worms which can easily be cultivated on site and even used in another cycle of breaking down organic waste and sending it back to crops. By using compost, vermicompost (compost made using worms), and aquaponics, Growing Power Inc. has managed to create multiple, beneficial and sustainable closed loops that provide both healthy food and a livelihood for Growing Power’s community.

Operations like Growing Power Inc. often offer guided tours, open houses, internships, and workshops to help beginners learn the basics of various agricultural processes including aquaponics. Learning the basics from others with experience helps reduce the learning curve and much of the frustration from overcoming it.

Aquaponics is one of several essential and proven cycles those interested in growing their own food can utilize to leverage processes found in nature on a small scale at home or as a business. While initial success requires patience and a little know-how, once a system is established, it is very easy to keep it up and running, and more than that, improve upon and expand.

While the largest aquaponic systems require significant investment, virtually anyone can afford a small plastic barrel, some aquarium fish, a pump, clay pebbles and a container to put them in. From there, a satisfying hobby, a greater degree of self-sufficiency, or even a potential business may follow.

Let’s examine some other practical solutions and what we can do to support a free economy in all of its forms…
Here is an example of the Aquafarming system’s functions.

Fragt die Deutschen-JALTA- was wollt IHR?-via Fürst Erzbischof Dr. Uwe AE.Rosenkranz

Rosenkranz
Germany in the European Union on the globe (Europe centered).svg

  • BIP/Einw. (KKP)
2018[3]
  • 3,951 Bio. USD (4.)
  • 4,342 Bio. USD (5.)
  • 47.662 USD (18.)
  • 52.386 USD (19.)
Index der menschlichen Entwicklung  0,939 (4.) (2019)[4]
WährungEuro (EUR)
Gründung1. Januar 1871: Deutsches Reich (völkerrechtl. 1. Juli 1867: Norddeutscher Bund)

23. Mai 1949: Bundesrepublik Deutschland (Grundgesetz)[5]
(siehe Abschnitt „Staatsgründung“)
NationalhymneDas Lied der Deutschen (dritte Strophe)
0:00
Nationalfeiertag3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit)
ZeitzoneUTC+1MEZ
UTC+2MESZ (März bis Oktober)
Kfz-KennzeichenD
ISO 3166DE, DEU, 276
Internet-TLD.de
Telefonvorwahl+49
ÄgyptenTunesienLibyenAlgerienMarokkoMauretanienSenegalGambiaGuinea-BissauGuineaSierra LeoneLiberiaElfenbeinküsteGhanaTogoBeninNigeriaÄquatorialguineaKamerunGabunRepublik KongoAngolaDemokratische Republik KongoNamibiaSüdafrikaSwasilandMosambikTansaniaKeniaSomaliaDschibutiEritreaSudanRuandaUgandaBurundiSambiaMalawiSimbabweBotswanaÄthiopienSüdsudanZentralafrikanische RepublikTschadNigerMaliBurkina FasoJemenOmanVereinigte Arabische EmirateSaudi-ArabienIrakIranKuwaitKatarBahrainIsraelSyrienLibanonJordanienZypernTürkeiAfghanistanTurkmenistanPakistanGriechenlandItalienMaltaFrankreichPortugalSpanienMauritiusRéunionMayotteKomorenSeychellenMadagaskarSão Tomé und PríncipeSri LankaIndienIndonesienBangladeschVolksrepublik ChinaNepalBhutanMyanmarKanadaDänemark (Grönland)IslandMongoleiNorwegenSchwedenFinnlandIrlandVereinigtes KönigreichNiederlandeBelgienDänemarkSchweizÖsterreichDeutschlandSlowenienKroatienTschechische RepublikSlowakeiUngarnPolenRusslandLitauenLettlandEstlandWeißrusslandRepublik MoldauUkraineNordmazedonienAlbanienMontenegroBosnien und HerzegowinaSerbienBulgarienRumänienGeorgienAserbaidschanArmenienKasachstanUsbekistanTadschikistanKirgisistanRusslandVereinigte StaatenMaledivenJapanNordkoreaSüdkoreaRepublik China (Taiwan)SingapurMalaysiaPhilippinenThailandVietnamLaosKambodschaIndienVenezuelaGuyanaSurinameFrankreich (Französisch-Guayana)BrasilienKap VerdeSpanien (Kanaren)Dominikanische RepublikPuerto RicoDominikanische RepublikBahamasJamaikaKubaMexikoMexikoVenezuelaGuyanaSurinameFrankreich (Französisch-Guayana)BrasilienKap VerdeSpanien (Kanaren)Dominikanische RepublikPuerto RicoDominkanische RepublikBahamasJamaikaKubaMexikoMexikoDänemark (Färöer)Germany in the European Union on the globe (Europe centered).svg
















==============Norddeutscher Bund===============

Norddeutscher Bund

Zur Navigation springenZur Suche springen
Norddeutscher Bund
1867–1871
Flagge des Norddeutschen Bundes: Schwarz-Weiß-RotGroßes Wappen des Norddeutschen Bundes
FlaggeWappen
 Wappen Deutscher Bund.svgNavigationFlag of the German Empire.svg 
VerfassungVerfassung des Norddeutschen Bundes vom 16. April 1867[1]
AmtsspracheDeutsch
HauptstadtBerlin
Bundespräsidium
– ab 1. Juli 1867
König von Preußen
Wilhelm I.
Regierungschef
– 14. Juli 1867 bis 4. Mai 1871
Bundeskanzler
Otto von Bismarck
Währungkeine Einheitswährung
Gründung
– 18. August 1866
– 1. Juli 1867

Augustbündnis
Norddeutsche Bundesverfassung
Zeitzonekeine einheitliche Zeitzone
Karte
Der Norddeutsche Bund (1866–1871)
Der Norddeutsche Bund war ein Bundesstaat. Er vereinte alle deutschen Staaten nördlich der Mainlinie unter preußischer Führung. Er war die geschichtliche Vorstufe der mit der Reichsgründung verwirklichten kleindeutschen, preußisch dominierten Lösung der deutschen Frage unter Ausschluss Österreichs. Gegründet als Militärbündnis im August 1866 kam dem Bund durch eine Verfassung vom 1. Juli 1867 Staatsqualität zu.
Die Bundesverfassung entsprach weitestgehend der Verfassung des Kaiserreichs von 1871: Die Gesetzgebung war Aufgabe eines Reichstags, der vom männlichen Volk gewählt wurde, sowie eines Bundesrates, der die Regierungen der Mitgliedsstaaten (meist Herzogtümer) vertrat. Zur Verabschiedung von Gesetzen mussten beide zustimmen. Oberhaupt des Bundes war der preußische König als Inhaber des BundespräsidiumsVerantwortlicher Minister war der Bundeskanzler. Der konservative preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck war der erste und einzige Kanzler in den wenigen Jahren des Norddeutschen Bundes.
Der Reichstag bereitete mit seinen zahlreichen modernisierenden Gesetzen zu Wirtschaft, Handel, Infrastruktur und Rechtswesen (darunter dem Vorläufer des heutigen Strafgesetzbuchs) wesentlich die spätere deutsche Einheit vor. Einige der Gesetze wirkten bereits vor 1871 über den deutschen Zollverein in den süddeutschen Staaten. Allerdings war die parlamentarische Kontrolle über den Militärhaushalt noch begrenzt, obgleich die Militärausgaben 95 Prozent des Gesamthaushalts ausmachten.
Die Hoffnung, bald die süddeutschen Staaten BadenBayernWürttemberg und Hessen-Darmstadt in den Bund aufnehmen zu können, erfüllte sich nicht. In jenen Ländern war der Widerstand gegen das protestantische Preußen bzw. gegen den Bund mit seiner liberalen Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik groß. Das zeigte sich bei der Wahl zum Zollparlament 1868; diese Zusammenarbeit von norddeutschen und süddeutschen Abgeordneten im Zollverein trug aber zur wirtschaftlichen Einheit Deutschlands bei.
Nach einer diplomatischen Niederlage im Spanischen Thronfolgestreit begann Frankreich im Juli 1870 den Krieg gegen Deutschland. Es wollte damit ein weiteres Erstarken Preußens und eine deutsche Vereinigung unter seiner Führung verhindern. Allerdings hatten die süddeutschen Staaten Baden, Bayern und Württemberg nach ihrer Niederlage im Deutschen Krieg von 1866 Verteidigungsbündnisse mit Preußen geschlossen. Daher und aufgrund ihrer besseren Organisation konnten die deutschen Heere den Krieg rasch nach Frankreich hinein tragen.
Durch die Novemberverträge von 1870 traten die süddeutschen Staaten dem Norddeutschen Bund bei. Mit der sogenannten Reichsgründung und dem Inkrafttreten der neuen Verfassung am 1. Januar 1871 ging der Bund im deutschen Kaiserreich auf.

Entstehung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vorgeschichte bis 1866[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit dem 18. Jahrhundert gab es neben der österreichischen Habsburgermonarchie eine weitere Macht in Deutschland, die eine Führungsrolle beanspruchte: Preußen, das im Jahr 1701 zum Königreich aufgestiegen war und unter anderem das an Bodenschätzen reiche Schlesien von Österreich erobert hatte. Das Verhältnis dieser beiden mitteleuropäischen Großmächte bezeichnete man als deutschen Dualismus, der von Rivalität, oft aber auch von Zusammenarbeit zu Ungunsten Dritter geprägt war.[2]

Deutschland im Herbst 1850: Staaten der Erfurter Union (gelb) und jene des Rumpfbundestages (dunkelrot)
Der von vielen Deutschen erwünschte Ausbau des Bundes oder gar der Übergang zum Bundesstaat wurde von Österreich und Preußen verhindert: Das Kaisertum Österreich sah wegen seiner eigenen Nationalitätenkonflikte einen deutschen Bundesstaat als Existenzbedrohung an, und Preußen wollte keine Weiterentwicklung des Deutschen Bundes, solange allein Österreich als „Präsidialmacht“ galt.[3] Schon 1849 bemühte Preußen sich mit der „Erfurter Union“ erst um ein Kleindeutschland ohne Österreich und Böhmen, ohne die Habsburger und ohne den Deutschen Bund, dann zumindest um einen norddeutschen Bundesstaat unter preußischer Führung.[4] Aufgrund des Druckes Österreichs, der Mittelstaaten und Russlands musste Preußen diesen Versuch in der Herbstkrise 1850 allerdings aufgeben.
In der Folge kam es wieder zu einer Zusammenarbeit der Großmächte, die aber deutlich stärker von Rivalität überschattet war als in den Jahren 1815–1848. Nach 1859 machten beide Großmächte erfolglose Vorschläge zu einer Bundesreform. Eine Teilung Deutschlands in Nord und Süd gehörte auch dazu.[5] Obwohl sie um 1864 im Krieg gegen Dänemark wieder gemeinsam gegen die deutschen Staaten agierten, waren sie alsbald in der Schleswig-Holstein-Frage zerstritten und trugen auch diesen Streit militärisch aus.[6]
Der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck bemühte sich mehrmals um einen Ausgleich mit Österreich, schließlich aber steuerte er Preußen auf die Konfrontation mit Österreich und notfalls den übrigen Staaten zu.[7] Der österreichische Kaiser Franz Joseph I. wiederum war unbeeindruckt, hielt die Position Bismarcks in Preußen für schwach und schätzte seine eigene militärische Macht als unüberwindbar ein.[8] So erwirkte Österreich am 14. Juni 1866 einen Bundesbeschluss des Bundestags über die Mobilmachung des Bundesheeres gegen Preußen.

Deutscher Krieg und Kriegsfolgen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Georg Bleibtreu: Schlacht bei Königgrätz, Gemälde von 1868. Diese Schlacht in Böhmen war der entscheidende preußische Sieg gegen Österreich.
Im Deutschen Krieg von 1866 siegte Preußen mit seinen Verbündeten jedoch gegen Österreich und dessen Alliierte (die Königreiche BayernWürttembergSachsen und Hannover, die Großherzogtümer Baden und Hessen, das Kurfürstentum Hessen und weitere Kleinstaaten). Im Vorfrieden mit Österreich (26. Juli) setzte Preußen durch, die Verhältnisse im Norden Deutschlands bis zur Mainlinie neu zu ordnen. Hier taucht auch zuerst der Ausdruck Norddeutscher Bund auf. Dieses Arrangement hatte Preußen zuvor bereits mit dem französischen Kaiser Napoleon III. abgestimmt.
Am 1. Oktober 1866 annektierte Preußen vier seiner Kriegsgegner nördlich des Mains: HannoverKurhessenNassau und Frankfurt. Die übrigen Staaten durften ihre Gebiete fast ohne Änderungen behalten. Durch die Einverleibungen stieg die Bevölkerungsanzahl Preußens von etwa 19 Millionen auf fast 24 Millionen.
Drei weitere Kriegsgegner nördlich des Mains, nämlich Sachsen, Sachsen-Meiningen und Reuß älterer Linie, wurden in den Friedensschlüssen dazu verpflichtet, sich dem Norddeutschen Bund anzuschließen. Das Großherzogtum Hessen musste mit seiner Provinz Oberhessen sowie den rechtsrheinischen (rheinhessischen) Gemeinden Kastel und Kostheim dem Bund beitreten, die alle nördlich des Mains lagen.[9][10]

Augustverträge und Konstituierender Reichstag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Feierliche Eröffnung des Norddeutschen Konstituierenden Reichstages im königlichen Schloss, Berlin am 24. Februar 1867
Am 18. August 1866 schloss Preußen mit 15 nord- und mitteldeutschen Staaten einen Bündnisvertrag mit doppeltem Zweck, der schließlich als „Augustbündnis“ bekannt wurde. Später traten weitere Staaten wie die beiden Mecklenburgs (Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz) dem Vertragswerk bei (daher „Augustverträge“). Zum einen bildeten sie ein Verteidigungsbündnis, das auf ein Jahr begrenzt war. Zum anderen war das Augustbündnis ein Vorvertrag zur Gründung eines Bundesstaats.[11]
Grundlage sollte der Bundesreformplan vom 10. Juni 1866 sein,[12] den Preußen damals den übrigen deutschen Staaten zugesandt hatte. Dieser Plan war aber noch sehr allgemein gehalten und bezog damals noch Bayern und das übrige Kleindeutschland ein. Dem Augustbündnis lag also noch kein eigentlicher Verfassungsentwurf vor, anders als dem Dreikönigsbündnis von 1849 für die Erfurter Union.[13]
Im Augustbündnis war auch die Wahl eines gemeinsamen Parlaments vereinbart. Dieses würde bei der Verfassungsvereinbarung das norddeutsche Volk repräsentieren. Grundlage für die Wahl waren Gesetze der Einzelstaaten. Diese Gesetze übernahmen, absprachegemäß, das Frankfurter Reichswahlgesetz von 1849 fast wörtlich. Der Norddeutsche Konstituierende Reichstag wurde am 12. Februar 1867 gewählt[14] und am 24. Februar in Berlin von König Wilhelm I. von Preußen eröffnet. Nach langen Verhandlungen nahm der im Berliner Palais Hardenberg tagende Reichstag bereits am 16. April den abgeänderten Verfassungsentwurf an und hatte tags darauf seine feierliche Schlusssitzung.[15]

Politisches System[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bundesverfassung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Preußische Landtag und der konstituierende Reichstag waren von einer nationalliberalfreikonservativen Mehrheit beherrscht. Gerade die Nationalliberalen wollten ursprünglich eine möglichst radikale Lösung: Deutschland sollte ein Einheitsstaat unter preußischer Führung werden. Beispielsweise hätten die übrigen Staaten Norddeutschlands einfach Preußen beitreten sollen. Preußen mit seiner Militärmacht hätte sie dazu zwingen können. Bismarck hingegen suchte nach einer föderativen Lösung. Einerseits wollte er die süddeutschen Staaten und deren Fürsten nicht davor abschrecken, später ebenfalls beizutreten. Andererseits ging es ihm um seine eigene vermittelnde Rolle und damit um seine Machtstellung zwischen König, Landtag und verbündeten Staaten.

Verfassungsdiagramm für den Norddeutschen Bund, mit der Entwicklung zum Deutschen Reich
Als Folge dieser Überlegungen strebte Bismarck eine norddeutsche Bundesverfassung an, die ihre unitarischen Züge und auch die Macht des preußischen Königs verbarg. So weit wie möglich sollte der neue Bund äußerlich einem Staatenbund ähneln. Beispielsweise war die Militärmacht in der Verfassung einem Bundesfeldherrn unterstellt. Diese Bezeichnung stammte aus der Zeit des Deutschen Bundes; der preußische König hatte damals versucht, dauerhafter Bundesfeldherr des Bundesheeres oder zumindest der norddeutschen Bundestruppen zu werden. Die Verfassung machte allerdings an anderer Stelle deutlich, dass der Bundesfeldherr niemand anders als der preußische König war.
Geheimrat Maximilian Duncker hatte im Auftrag Bismarcks einen ersten Verfassungsentwurf ausgearbeitet. Nach mehreren Überarbeitungen durch Gesandte und Ministerialbeamte legte Bismarck selbst Hand an, und schließlich lag am 15. Dezember 1866 den Bevollmächtigten der Regierungen ein preußischer Entwurf vor.[16] Die Bevollmächtigten hatten zum Teil erhebliche Bedenken, mal wünschten sie sich mehr Föderalismus, mal einen stärkeren Einheitsstaat. Bismarck nahm 18 Änderungsanträge an, die die Grundstruktur nicht anrührten, und die Bevollmächtigten stimmten am 7. Februar 1867 zu. Dieser Entwurf war dann ein gemeinsames Verfassungsangebot der verbündeten Regierungen.[17]
Der Entwurf ging am 4. März dem konstituierenden Reichstag zu. Bei seinen Beratungen stimmte sich der konstituierende Reichstag eng mit den Bevollmächtigten der Einzelstaaten ab. Auf diese Weise kam es zu Kompromissen, auf die sich beide Seiten verständigen konnten. Am 16. April 1867 verabschiedete nicht nur eine Reichstagsmehrheit den abgeänderten Entwurf, sondern ihn billigten sogleich auch die Bevollmächtigten. Die Einzelstaaten ließen danach ihre Landesparlamente abstimmen und publizierten die Bundesverfassung. Dieser Prozess dauerte bis zum 27. Juni. Am 1. Juli konnte die Verfassung vereinbarungsgemäß in Kraft treten.[18] Die Verfassung des Norddeutschen Bundes ist, von einigen Bezeichnungen und Details abgesehen, bereits identisch mit der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871, die bis 1918 angewandt wurde.
In den heftigen Beratungen des Reichstags war Bismarcks Entwurf beträchtlich abgeändert worden. Der Reichstag verstärkte die Bundeskompetenz und seine eigene Position. Dem nationalliberalen Abgeordneten Rudolf von Bennigsen gelang es, die sogenannte Lex Bennigsen durchzubringen: Der Bundeskanzler musste die Anordnungen des Bundespräsidiums (des preußischen Königs) gegenzeichnen, um sie wirksam zu machen, und übernahm dadurch die (ministerielle) Verantwortung. Er wurde so zum selbstständigen Bundesorgan.[19] Bismarck selbst wollte ursprünglich den Bundeskanzler nur als ausführenden Beamten sehen; nun war dieser die Schlüsselfigur im komplizierten Entscheidungsgefüge (Michael Stürmer).[20]

Bundesorgane[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


„Es spukt im Reichstage“: Karikatur auf Kanzler Otto von Bismarck, der die Einrichtung von Bundesministerien ablehnt.
Dem König von Preußen stand das Präsidium des Bundes zu, auf einen Titel wie „Kaiser“ verzichtete man.[21] Nicht dem Namen, aber der Sache nach war er das Bundesoberhaupt. Er setzte einen Bundeskanzler ein, der die Handlungen des Präsidiums gegenzeichnete. Damit war der Bundeskanzler der einzige verantwortliche Minister, also die Bundesregierung (Exekutive) in einer Person. Die Verantwortlichkeit ist nicht parlamentarisch zu verstehen, aber politisch.[22]
Der Bundeskanzler erhielt zur Unterstützung seiner Arbeit eine oberste Bundesbehörde, das Bundeskanzleramt (es wurde später in Reichskanzleramt umbenannt und ist nicht mit der Reichskanzlei von 1878 zu verwechseln). In der Zeit des Norddeutschen Bundes wurde nur noch eine weitere oberste Bundesbehörde eingerichtet, das von Preußen übernommene Auswärtige Amt. Der Chef des Bundeskanzleramts und der Leiter des Auswärtigen Amtes waren keine Kollegen des Bundeskanzlers, sondern ihm als weisungsbefugte Beamte unterstellt. Bismarck widersetzte sich den Bestrebungen des Reichstags, regelrechte Bundesministerien einzurichten.[23] In der Praxis bediente sich Bismarck oftmals der Zuarbeit der Landesministerien, zumal der preußischen, allein schon aus Mangel an einer eigenen personellen Ausstattung auf Bundesebene.
Die Gliedstaaten entsandten Bevollmächtigte in den Bundesrat. Diese Vertretung der Gliedstaaten war ein Bundesorgan, das exekutive, legislative und judikative Befugnisse hatte. Der Bund hatte kein Verfassungsgericht, aber der Bundesrat entschied über bestimmte Streitfälle zwischen und in den Gliedstaaten.[24]
Der Bundesrat übte zusammen mit dem Reichstag das Gesetzgebungsrecht einschließlich der Haushaltsbewilligung aus. Diäten, also Abgeordnetenentschädigungen, waren laut Verfassung untersagt. Im Wahlrecht des Bundes war das allgemeine und gleiche Männerwahlrecht verankert. Jeder Norddeutsche hatte in dem Wahlkreis, in dem er wohnte, eine Stimme für einen Kandidaten. Jeder Wahlkreis entsandte einen Abgeordneten in den Norddeutschen Reichstag. Im Mai 1869 kam das Bundeswahlgesetz zustande, das die Bestimmungen der Einzelstaatsgesetze von 1866 im Grunde beibehielt.[25]
Vorsitzender des Bundesrats war der Bundeskanzler. An sich hatte er darin weder Sitz noch Stimme. Doch Bundeskanzler Bismarck war gleichzeitig preußischer Ministerpräsident. Auf diese Weise hatte er größten Einfluss auf die preußischen Stimmen im Bundesrat und damit auf den gesamten Bundesrat. Diese Ämterverbindung war in der Verfassung nicht vorgesehen, sie wurde aber fast in der gesamten Zeit des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches beibehalten.

Wahlen und Parteien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Ludwig Windthorst, der ehemalige Justizminister des Königreichs Hannover, schloss sich im Reichstag 1867 der Bundesstaatlich-konstitutionellen Vereinigung an, die die Antipreußen vereinte. Später wurde er der profilierteste Parlamentarier des Zentrums.
Die preußischen Landtagswahlen vom 13. Juli 1866 (die Urwahl fand noch vor Eintreffen der Siegesmeldung aus Königgrätz statt) kamen einem Erdrutsch gleich. Die Liberalen verloren etwa hundert Sitze, während die Konservativen ebenso viele hinzugewannen. Der preußische Liberalismus war im Wahlvolk also weniger stark verwurzelt als gedacht. Bismarck aber versuchte, so im Äußeren mit Österreich, so im Inneren mit den Liberalen zu einem Ausgleich zu kommen, um größeren Handlungsspielraum zu erlangen. Kurz nach dem Krieg kündigte er die sogenannte Indemnitätsvorlage an: Er ersuchte den Landtag, seine verfassungswidrigen Maßnahmen der Konfliktjahre nachträglich zu genehmigen.[26]
Bismarcks Haltung führte zu einer Spaltung sowohl der liberalen Fortschrittspartei als auch der Konservativen. Von der ersteren spaltete sich 1867 die Nationalliberale Partei ab, von den Konservativen die Freikonservative Partei. Beide wurden langfristig Bismarcks Stützen im Parlament. Die linkeren Liberalen hingegen trugen Bismarck die Konfliktzeit mit ihren Verfassungsbrüchen dauerhaft nach, und die rechteren Konservativen waren gegen Zugeständnisse an Liberale.
Die katholischen Abgeordneten waren im Reichstag des Norddeutschen Bundes eher schwach vertreten. Sie arbeiteten unter anderem in der Bundesstaatlich-Konstitutionellen Vereinigung zusammen. Noch vor der deutschen Reichsgründung vereinten sie sich zwischen Juni und Dezember 1870 zur Zentrumspartei, die die Rechte der katholischen Minderheit und den Rechtsstaat überhaupt verteidigen wollte.
Die Sächsische Volkspartei, ein antipreußisches Bündnis von Radikaldemokraten und Sozialisten, konnte bereits im Februar 1867 zwei Abgeordnete in den (konstituierenden) Reichstag entsenden, darunter August Bebel. Neben seinem eher liberalen Kollegen war Bebel der erste Marxist in einem deutschen Parlament. In dem im August gewählten ordentlichen Reichstag stellte die SVP drei, der Allgemeine Deutsche Arbeiterverein zwei Abgeordnete. Die Trennung von bürgerlichen Radikaldemokraten und Sozialisten, eine der tiefsten Zäsuren der deutschen Parteiengeschichte,[27] führte 1869 zur Gründung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei in Eisenach.
Damit gab es bereits im Reichstag des Norddeutschen Bundes die Parteien, die später das Kaiserreich prägen sollten: die beiden liberalen und die beiden konservativen, die katholische Zentrumspartei und die Sozialdemokraten.

Innenpolitik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Karikatur auf die Einführung gleicher Maße und Gewichte im Norddeutschen Bund. Nach langen Beratungen in Kommissionen des Deutschen Bundes hatte ein Entwurf vorgelegen. Der Norddeutsche Bund übernahm ihn fast wortgleich (Bundesgesetz vom 17. August 1868) und führte damit das metrische System ein.
Der Reichstag machte sich gemeinsam mit liberaleren preußischen Beamten an ein umfangreiches Reformprogramm. Hans-Ulrich Wehler konstatiert einen „Initiativenreichtum insbesondere der Nationalliberalen“, welcher „wie ein entschlossener Anlauf [wirkte], unverzüglich zu beweisen, wie modern, wie attraktiv für jeden Fortschrittsfreund der Norddeutsche Bund in kürzester Zeit ausgestaltet werden konnte – wie durchsetzungsfähig die Liberalen mit ihrer Politik gesellschaftlicher Modernisierung waren.“[28] Allerdings blieben Militär, Außenpolitik, Bürokratie und Hofgesellschaft autonom, außerhalb der Parlamentsherrschaft. Ansonsten konnte der Norddeutsche Reichstag „nach knapp drei Jahren eine erstaunliche Erfolgsbilanz nachweisen“, zu denen man noch die liberale Epoche im Kaiserreich bis 1877 hinzunehmen muss. 84 Nationalliberale, 30 Fortschrittsparteiler und 36 Freikonservative (von 297 Abgeordneten insgesamt) trieben die Entwicklung voran; aber viele wichtige Gesetze wurden auch fast einstimmig angenommen.[29]
Über achtzig Gesetze des Reichstags des Norddeutschen Bundes hoben zahlreiche Privilegien und Zwangsrechte auf; die Bürger erhielten mehr Möglichkeiten, ihr Leben freier zu gestalten. Der Rechtsstaat wurde gefestigt, Hemmnisse für Industrie und Handel beseitigt. „Noch einmal: Manche hochgespannte Reformerwartung wurde enttäuscht. Trotzdem zeigt ein Blick auf die zwanzig wichtigsten Gesetze, mit welcher Energie die Liberalen in Parlament und Verwaltung ihr großes Modernisierungsprojekt in verblüffend kurzer Zeit vorangetrieben haben.“[30]
Der Norddeutsche Reichstag übernahm häufig Entwürfe aus der Zeit des Deutschen Bundes. Zu den Neuerungen und Vereinheitlichungen, die meist nach 1870 fortgalten, gehören:[31]

Deutschland- und Außenpolitik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Karikatur im Kladderadatsch, 1867. Die Germania fordert den Schäfer Bismarck auf, die Herde (die deutschen Mittel- und Kleinstaaten) vor dem französischen Löwen (Napoleon III.) zu schützen. Bayern und Baden werden als Schäferhunde dargestellt, die den Löwen verbellen.

Der Norddeutsche Bund in Europa
Trotz anderer Erwartungen zeigte es sich bald, dass eine Vereinigung Deutschlands kein Selbstläufer war. Bismarck meinte im Jahr 1869 daher, dass man nicht mit Gewalt vorpreschen solle, da man auf diese Weise höchstens unreife Früchte ernten könne. Durch Vorstellen der Uhr könne man die Zeit nicht schneller laufen lassen.[32] In Süddeutschland mussten wegen der Heeresreform nach preußischem Vorbild die Steuern erhöht werden. In Baden konnte der Großherzog nur mit Notverordnungsrecht das Bündnis mit dem Norden durch das Parlament bringen. 1870 stürzte die Patriotenpartei des katholischen Landvolks den liberalen Ministerpräsidenten. In Hessen-Darmstadt hoffte der Ministerpräsident noch im Juli 1870 auf eine preußische Niederlage im Konflikt mit Frankreich.[33]
Bismarck initiierte von Mai bis Juli 1867 eine Reform des Zollvereins, um die süddeutschen Staaten mehr an den Norddeutschen Bund zu binden. Aus dem „Verein unabhängiger Staaten“ (völkerrechtliche Staatenverbindung) mit Vetorecht wurde eine Wirtschaftsunion mit Mehrheitsbeschlüssen. Ein Veto als einzelner Staat hatte nur noch das große Preußen. Der Zollbundesrat war ein dem Bundesrat vergleichbares Organ mit Regierungsvertretern der Mitgliedstaaten, daneben gab es ein Zollparlament. Es wurde nach dem Reichstagswahlrecht gewählt, wobei in der Realität der Reichstag um süddeutsche Abgeordnete erweitert wurde.[34]
Die Wahlen zum Zollparlament fanden 1868 in Süddeutschland statt. Dabei stellte sich heraus, dass die Preußengegner noch viele Wähler repräsentierten. Die Stimmen richteten sich gegen die Dominanz des protestantischen Preußens oder gegen liberale Freihandelspolitik; teilweise ging es auch um innere Konflikte der Staaten. In Württemberg waren alle 17 Abgeordneten antipreußisch, in Baden 6 gegenüber 8 Kleindeutschen, in Bayern 27 gegenüber 21. Die meisten waren dem konservativen Lager zuzuordnen. Bismarck verstand, dass die Erweiterung des Norddeutschen Bundes um den Süden noch längere Zeit auf sich warten lassen könnte;[35] gleichwohl hatte der Süden keine Alternative zur wirtschaftlichen Integration, denn 95 Prozent seines Handels verlief mit dem Norden.[36]
Die wirtschaftliche Zusammenarbeit bedeutete keine automatische politische Einheit. Die süddeutschen Staaten waren in diesem Punkt genau wie das zweite französische Kaiserreich in der Defensive, vor allem aber befand Napoleon III. sich innenpolitisch in einer schwierigen Lage, nachdem er 1869/1870 liberale Verfassungsänderungen hinnehmen musste. Daher suchte er nach außenpolitischen Erfolgen; nicht zuletzt wollte er für deutsche Vereinheitlichungsbestrebungen Gebietsabtretungen als Ausgleich. In Frankreich sprach man von der „Rache für Sadowa“ (d. h. die Schlacht von Königgrätz) und meinte damit die Enttäuschung, dass Preußen und Österreich 1866 so schnell Frieden geschlossen haben, dass Frankreich keine politischen Forderungen mehr stellen konnte. Das mögliche militärische Eingreifen Frankreichs veranlasste zunächst Bismarck zur Vorsicht, wenn auch der Erfolgszwang ihn selbst unter Druck setzte. Außerdem stand ihm bald wieder ein schwerer Konflikt um den Militärhaushalt vor Augen.[37]
Bismarck scheute allerdings davor zurück, die Nationalbewegung zu instrumentalisieren. Im Februar 1870 forderten die Nationalliberalen mit der „Interpellation Lasker“, das liberale Baden in den Bund aufzunehmen. Bismarck lehnte ungewöhnlich schroff ab: Dadurch würde der Beitritt der übrigen süddeutschen Staaten unwahrscheinlicher werden. Der Bismarck-Biograph Lothar Gall geht davon aus, dass dieser in erster Linie die bisherige Machtstruktur bewahren wollte und eine Aufwertung der Liberalen befürchtete. Dasselbe galt für eine nationale Volksbewegung.[38]
Anfang 1870 weihte Bismarck König Wilhelm von Preußen in einen Kaiserplan ein. Demnach sollte Wilhelm zum „Kaiser von Deutschland“ oder wenigstens des Norddeutschen Bundes ausgerufen werden. Das sei eine Stärkung für die Regierung und ihre Anhänger im Hinblick auf die kommenden Wahlen und Beratungen des Militäretats. Außerdem sei „Bundespräsidium“ im diplomatischen Verkehr ein unpraktischer Titel. Ein Gedanke war auch, dass den Süddeutschen ein deutscher Kaiser annehmbarer sein könnte als ein preußischer König. Bismarck stieß mit dem Ansinnen aber auf Widerstand bei den übrigen Fürsten in Nord- und Süddeutschland, wodurch der Plan aufgegeben wurde.[39][40]

Diplomatie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Diplomatie des Norddeutschen Bundes wurde in erster Linie von Preußen bestimmt. Die Bezeichnung „Auswärtiges Amt“ geht auf die entsprechende Titulierung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Norddeutschen Bundes durch allerhöchste Kabinettsorder vom 1. Januar 1870 zurück, ehe es am 4. Januar 1870 in Auswärtiges Amt des Norddeutschen Bundes umbenannt wurde.[41] Mit dieser Bezeichnung umging Bismarck die Frage, ob es sich um ein Ministerium handelte.
Von der Gründung 1867 bis zum Aufgehen in das größere Deutsche Reich am 1. Januar 1871 war vor allem das Verhältnis zu den süddeutschen Staaten und zu Frankreich bestimmend. Mit Frankreich gab es eine Art kalten Krieg, der von diplomatischen Krisen und Aufrüstung geprägt war. Die politischen Fronten, auch mit Süddeutschland, schienen 1870 erstarrt, schreibt Richard Dietrich.[42]
Die norddeutschen Gliedstaaten behielten das Recht, eigene Botschaften im Ausland zu unterhalten und Botschafter anderer Länder zu empfangen. Von großer Bedeutung war dies nicht, da die Gliedstaaten außer Preußen nur wenige Gesandtschaften unterhielten.

Militärpolitik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes mit Schwarz-Weiß-Rot
Die Liberalen hatten ursprünglich im preußischen Verfassungskonflikt Einfluss auf den Militärhaushalt nehmen wollen. Doch mussten sie mit dem Kompromiss leben, dass dieser Etat für mehrere Jahre (und nicht nur eines) zu entscheiden war. Die Ausgaben wurden vom Reichstag bis zum 31. Dezember 1871 festgelegt.[43] Da das Militär den Bund 95 Prozent aller seiner Bundesausgaben kostete, war die parlamentarische Kontrolle über den Staatshaushalt stark begrenzt.[44]
Mit der Marine des Norddeutschen Bundes wurden die früheren Pläne verwirklicht, eine deutsche Flotte aufzubauen. In der kurzen Zeit des Norddeutschen Bundes gelang es allerdings nicht, genügend in den Aufbau eigener Seestreitkräfte zu investieren. Im Seekrieg gegen Frankreich 1870/1871 spielte die Marine daher auch keine große Rolle.

Deutsch-Französischer Krieg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Conrad Freybergs Übergabe von Metz
Im September 1868 war in Spanien das Königshaus gestürzt worden, so dass das Übergangsregime einen neuen König suchte. Bismarck sorgte dafür, dass Leopold von Hohenzollern, ein Prinz aus dem süddeutschen Zweig der Hohenzollern, einer Kandidatur zustimmte. Als dies im Juli bekannt wurde, reagierte die öffentliche Meinung in Frankreich empört. Leopold zog seine Kandidatur zurück, und Frankreich hätte mit diesem diplomatischen Sieg zufrieden sein können. Napoleon III. beging aber den Fehler, vom Oberhaupt der Hohenzollerndynastie, dem preußischen König Wilhelm I., zu verlangen, eine solche Kandidatur für die Zukunft auszuschließen. Dies gab Bismarck in einer verkürzenden Darstellung, worin das französische Ansinnen und Wilhelms Ablehnung besonders schroff erschienen, an die Presse.[45] Am 19. Juli erklärte Frankreich Preußen den Krieg.
Es ist noch immer umstritten, welchen Anteil Bismarck an der Eskalation der diplomatischen Krise hatte. Christopher Clark schreibt, dass Bismarck die Ereignisse nicht kontrollierte und sich mit dem Rückzug der Kandidatur abgefunden hatte. Die französische Bereitschaft zum Krieg ging darauf zurück, dass Frankreich seine bevorrechtigte Position im System der europäischen Mächte nicht gefährdet sehen wollte.[45] Heinrich August Winkler hingegen meint, Bismarck habe den Krieg gewollt und durch seine verschärfende Darstellung bewusst unvermeidlich gemacht. Man könne aber dennoch nicht von einer alleinigen Kriegsschuld Bismarcks sprechen, denn Napoleon wollte den Deutschen das Recht der nationalen Selbstbestimmung nicht zugestehen. „Innere Unzufriedenheit nach außen abzulenken war von jeher ein bevorzugtes Herrschaftsmittel des Bonapartismus gewesen.“[46]
Frankreich war isoliert, da die übrigen Mächte seinen Krieg nicht als gerechtfertigt ansahen. Die süddeutschen Staaten unterstützten entgegen Napoleons Erwartungen wegen der Schutz- und Trutzbündnisse mit Preußen den Norddeutschen Bund. Nach Abwehr des französischen Angriffs verlagerte sich das Kriegsgeschehen nach Frankreich. Bereits am 2. September, in der Schlacht bei Sedan, wurde Napoleon gefangen genommen, und sein Regime kapitulierte. Eine neue Regierung der Nationalen Verteidigung führte den Krieg bis zum 26. Januar 1871 weiter. Im Mai erfolgte der Frieden von Frankfurt. Frankreich musste eine hohe Entschädigungssumme zahlen und Elsaß-Lothringen abtreten.

Übergang zum Deutschen Reich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Das Deutsche Reich 1871 nach Bevölkerung: Drei Viertel seiner Einwohner hatten bereits im Norddeutschen Bund gelebt.
Die süddeutschen Staaten Großherzogtum BadenKönigreich Bayern und Königreich Württemberg waren 1867 noch vollständig außerhalb des Norddeutschen Bundes, während Hessen-Darmstadt mit seiner nördlichen Provinz Oberhessen dazugehörte. Baden, Bayern und Württemberg schlossen im November 1870 Beitrittsverträge zum Norddeutschen Bundesstaat ab.[47] Der Abschluss dieser Novemberverträge ermöglichte den Beitritt der Großherzogtümer Baden und Hessen (Südhessen) am 15. November 1870, des Königreichs Bayern am 23. November und des Königreichs Württemberg am 25. November 1870; zugleich vereinbarten die Verträge die Gründung eines „Deutschen Bundes“. Durch Reichstagsbeschluss vom 10. Dezember 1870 erhielt dieser Bund den Namen Deutsches Reich.[48] Dabei übernahm das Reich im Wesentlichen die Bundesverfassung von 1867.[49] Somit entschied sich die deutsche Frage letztendlich unter Ausschluss Österreichs im Sinne der kleindeutschen Lösung.
Durch den Beitritt der Süddeutschen Staaten[50] zum Bund entstand im staats- und verfassungsrechtlichen Sinne kein neuer Staat: Der reformierte[47] Norddeutsche Bund existierte, nachdem seine Verfassung des Deutschen Bundes[51] – nicht zuletzt wegen zwei voneinander abweichender Fassungen – redigiert wurde,[52] durch Rechtskontinuität[53] unter der Bezeichnung „Deutsches Reich“ fort. Die Reichsgründung war folglich nichts anderes als der Eintritt der süddeutschen Staaten in den Norddeutschen Bund.[54] Das Deutsche Reich war nach herrschender Auffassung[53] nicht Rechtsnachfolger des Norddeutschen Bundes, sondern ist mit diesem als Völkerrechtssubjekt identisch; letzteres wurde reorganisiert und umbenannt.[55] Auch das Preußische Oberverwaltungsgericht war von einer Weitergeltung der völkerrechtlichen Verträge des Norddeutschen Bundes für das Deutsche Reich ausgegangen, ohne dass dies hinsichtlich einer möglichen Sukzession infrage gestellt worden wäre.[56]
Der Verfassungshistoriker Ernst Rudolf Huber gestand ein, dass die weitaus überwiegende Zahl der Staatsrechtler von der Identität ausgeht. Er selbst betonte jedoch, dass die Novemberverträge ausdrücklich von einer Neugründung sprechen. Dies sei auch der Wunsch der Süddeutschen gewesen.[57] Der Norddeutsche Bund wurde nach Hubers Ansicht zwar nicht ausdrücklich aufgelöst, wohl aber ipso iure als Konsequenz der Gründung des neuen Bundes durch die norddeutschen und süddeutschen Staaten. Huber sieht das Deutsche Reich in Rechtsnachfolge des Norddeutschen Bundes, die ebenfalls ipso iure eingetreten sei. Als Folge dessen galten die Gesetze des Norddeutschen Bundes im Reich fort.[58]
Michael Kotulla hingegen verweist darauf, dass der Beitritt der Südstaaten nur durch den verfassungsmäßigen Weg laut Norddeutscher Bundesverfassung vonstatten gehen konnte. Jedenfalls erstaune es, wie die theoretische Frage „Neugründung oder Beitritt“ zuweilen immer noch ausführlich behandelt werde. Die praktischen Folgen seien nämlich dieselben, da die Minderheit zumindest von der Rechtsnachfolge ausgeht.[59]

Bundesgebiet und Norddeutsche[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Gebiete des Norddeutschen Bundes; im Süden Deutschlands befinden sich die Hohenzollernschen Lande (seit 1850 Teil Preußens)
Die Gründung des Norddeutschen Bundes bewirkte, dass eine Reihe von Staaten aus dem Prozess der Bildung eines deutschen Nationalstaats herausfielen. Dies waren Österreich, LiechtensteinLuxemburg und Niederländisch-Limburg. Letzteres war überhaupt nur eine niederländische Provinz, die aus historisch-politischen Gründen dem Deutschen Bund angehört hatte. Luxemburgs Selbstständigkeit wurde im Zuge der Luxemburgkrise 1867 von den Großmächten bestätigt.
Der Norddeutsche Bund umfasste 22 Gliedstaaten, die in der Verfassung Bundesstaaten genannt wurden. Das Gesamtgebiet hatte 415.150 Quadratkilometer mit fast 30 Millionen Einwohnern. Von ihnen lebten 80 Prozent in Preußen. Dank Artikel 3 der Bundesverfassung[60] genossen die „Norddeutschen“ ein gemeinsames Indigenat, so dass sie sich im Bundesgebiet frei bewegen konnten. Norddeutscher als Staatsbürger war, wer Staatsangehöriger eines Gliedstaates war.
Lauenburg war mit Preußen in Personalunion verbunden, der preußische König war gleichzeitig Lauenburgs Herzog (Bismarck diente als verantwortlicher Minister Lauenburgs). In vielen Aufzählungen wird es nicht getrennt erwähnt, wenngleich es erst später (im Kaiserreich) in Preußen eingegliedert wurde. Die bedeutendste Exklave des Bundes waren die preußischen Hohenzollernschen Lande in Süddeutschland. Das Großherzogtum Hessen gehörte nur mit seinen nördlich des Mains gelegenen Landesteilen, also der Provinz Oberhessen sowie den damals zum Kreis Mainz gehörenden Orten Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim (also das heutige „AKK-Gebiet“), dem Bund an.
BundesstaatEinwohner (1866)[61]Fläche in km²[62]
Preußen, Königreich (Preußischer Staat)19.501.723 (mit den Annexionen von 1867: 23.971.462)348.607
Sachsen, Königreich2.382.80814.993
Hessen, Großherzogtum (Hessen-Darmstadt), nur Provinz Oberhessen118.950 (1858)[63]3.287
Mecklenburg-Schwerin, Großherzogtum560.27413.162
Oldenburg, Großherzogtum303.1006.427
Braunschweig, Herzogtum298.1003.672
Sachsen-Weimar-Eisenach, Großherzogtum281.2003.615
Hamburg, Freie Stadt280.950415
Anhalt, Herzogtum195.5002.299
Sachsen-Meiningen, Herzogtum179.7002.468
Sachsen-Coburg-Gotha, Herzogtum166.6001.958
Sachsen-Altenburg, Herzogtum141.6001.324
Lippe, Fürstentum (Detmold)112.2001.215
Bremen, Freie Stadt106.895256
Mecklenburg-Strelitz, Großherzogtum98.5722.930
Reuß jüngerer Linie, Fürstentum (Gera-Schleiz-Lobenstein-Ebersdorf)87.200827
Schwarzburg-Rudolstadt, Fürstentum74.600941
Schwarzburg-Sondershausen, Fürstentum67.200862
Waldeck, Fürstentum58.4001.121
Lübeck, Freie Stadt48.050299
Reuß älterer Linie, Fürstentum (Greiz)44.100317
Lauenburg, Herzogtum (mit dem preußischen König als Herzog)49.500 (ca. 1857)[64]1.182
Schaumburg-Lippe, Fürstentum31.700340

Bewertung und Einordnung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Karikatur auf Bismarcks Ämterhäufung im Kladderadatsch. Der Zeichner hat etwas übertrieben: Zollparlamentsvorsitzender, General und Deichhauptmann war Bismarck nicht. Vielmehr war er die überragende Person des Norddeutschen Bundes und diente als preußischer Außenminister und Ministerpräsident sowie norddeutscher Bundeskanzler, war also Chef der preußischen Exekutive und alleiniger Minister der Norddeutschen.
Richard Dietrich nannte den Bund allein schon deshalb besonders, weil er erstmals seit Jahrhunderten wenigstens Norddeutschland ein staatliches Band gab. Kritisch betrachtete er die preußischen Annexionen und beschrieb den norddeutschen Bundesstaat als eine „kaum verhüllte Hegemonie Preußen“. Allerdings war der Bund so ausgestaltet, dass er später den Beitritt Süddeutschlands zuließ. Im Bund kam es zu einigen Neuerungen im Parteiensystem, wie der Gründung des katholischen Zentrums, sowie einer Zusammenarbeit Bismarcks mit den Nationalliberalen und Freikonservativen.[65]
Im Vergleich zu anderen Staaten Europas, so Martin Kirsch, war die deutsche Verfassungsentwicklung nicht sehr andersartig. Um 1869/1870 hatten Frankreich, Preußen und Italien ein ähnliches Entwicklungsniveau. Alle drei Staaten standen noch vor der Einführung sozialer Gerechtigkeit, in keinem der drei Staaten „war zu diesem Zeitpunkt die Verknüpfung von Demokratie und Parlamentarismus im Verfassungsstaat gelungen.“ So sollte sich etwa zur Zeit der Pariser Kommune zeigen, dass die innere Nationsbildung in Frankreich noch brüchig war. Wehler habe an Deutschland die Herrschaft Bismarcks negativ gesehen, doch auch andere Länder waren für einen charismatischen Führer anfällig, wie etwa Frankreich.[66] Auch anderswo hatte der Monarch eine starke Stellung, nicht zuletzt im militärischen Bereich. Solche Rahmenbedingungen der deutschen Verfassung waren also sehr europäisch. Nur die föderale Struktur wich davon wesentlich ab. Diese hat, so Kirsch, die Parlamentarisierung in Deutschland sicherlich behindert. Allgemein, nicht nur auf Deutschland bezogen, belasteten die schwierigen Prozesse der Nationalstaatsbildung die parlamentarisch-demokratische Entwicklung. Ein früh eingeführtes allgemeines Männerwahlrecht (wie im Norddeutschen Bund) war der Stabilisierung der politischen Kultur abträglich.[67]
Der Norddeutsche Bund gilt weniger als eigenständige Epoche denn vielmehr als Vorstufe zur „Reichsgründung“, wie Hans-Ulrich Wehler feststellt. Dazu trägt bei, dass der Bund nur etwa drei Jahre lang existierte. Außerdem gibt es vom Bund zum Reich eine hohe Kontinuität, sowohl was die Verfassung als auch die wichtigsten Politiker wie Bismarck angeht.[68]
Für Bismarck war es typisch, mehrgleisig vorzugehen. Seiner Meinung nach, so Andreas Kaernbach, kann man als Politiker eine von mehreren Lösungen wählen, sie aber nicht selbst hervorbringen. Er sah die Sicherung der preußischen Stellung in Norddeutschland als Grundlage der preußischen Unabhängigkeit an. Diese „Auffangstellung“, der Norddeutsche Bund, galt ihm aber nur als ein Minimalziel. Das letztendliche war das preußisch geführte Kleindeutschland, das er durch eine Bundesreform und ohne Krieg mit Österreich hatte erreichen wollen. Dieses Ziel schien zunächst in weiter Ferne zu liegen. Dennoch beurteilte er den Norddeutschen Bund als Zwischenstufe von eigenem Wert, mit „eigener Zukunft“.[69]
Christoph Nonn hält es sogar für einen Mythos, dass Bismarck schon 1866 an die Reichseinigung gedacht habe. Damals habe Bismarck vielmehr wie früher die alte Mainlinie hervorgehoben und einem seiner Söhne geschrieben, man brauche Norddeutschland und wolle sich dort breit machen. Der Norddeutsche Bund sei nicht einfach eine Etappe gewesen, sondern ein langjähriges Ziel, das Bismarck nun erreicht habe. Die Annexionen von 1866, so Bismarck, müssten erst einmal verdaut werden. Die norddeutsche Einigung 1867 und die deutsche 1871 seien nicht das Ergebnis eines detaillierten Plans gewesen, sondern einer flexiblen Improvisation.[70]
Der konservative französische Politiker Adolphe Thiers äußerte, für Frankreich sei die Gründung des Norddeutschen Bundes „das größte Unglück seit vierhundert Jahren“ gewesen.[71] Birgit Aschmann deutet dies als „Dramatisierung […] aus dem Zusammenspiel von materiellen Veränderungen und mental-emotionalen Erlebniskomponenten“.[72] Der Norddeutsche Bund bedeutete keinen Umsturz der europäischen Ordnung von 1815, sondern eine Umgruppierung ihrer Mitte. Insgesamt blieb die Ordnung leicht verändert bestehen.[73]

Flagge[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Artikel 55 der Verfassung bestimmte die Flagge des Bundes: „Die Flagge der Kriegs- und Handelsmarine ist schwarz-weiß-roth“. Die Farbgebung wird Prinz Adalbert zugeschrieben, sie vereinigte Preußens Farben mit denen der Hansestädte und ihren Ansprüchen an den Seehandel. Am 1. Oktober 1867, drei Monate nach Verkündung des Norddeutschen Bundes, wurde auf allen preußischen Schiffen das Tuch mit dem Preußenadler eingeholt und die Schwarz-Weiß-Rote Flagge gehisst. Im Jahr 1871 wurde die Flagge dann für das gesamte Reich übernommen.[74]
Als Reaktion der Bevölkerung auf den Flaggenwechsel entstand an der Küste das hintersinnige und wenig respektvolle Gedicht:
„Wat steigt denn da für’n swatten Qualm am Horizont empor? Es ist des Kaisers Segelyacht, die stolze ‚Meteor‘! Der Kaiser steht am Steuerrad, Prinz Heinrich lehnt am Schlot, und hinten hißt Prinz Adalbert die Flagge ‚Schwarz-Weiß-Rot‘. Und achtern, tief in der Kombüse, brät Speck Viktoria Louise. Ein Volk, dem solche Fürsten stehn’, da hat es keine Not! Deutschland kann niemals untergehen, es lebe ‚Schwarz-Weiß-Rot‘! So stehn wir an des Thrones Stufen, und halten ihm in Treue fest, und sind bereit, hurra zu rufen, wo es sich irgend machen läßt.“
Das Gedicht wird Karl Rode, einem Oberleutnant zur See der kaiserlichen Marine, zugeschrieben.[75]

Philatelistisches[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gemäß Artikel 48 der Verfassung wurde 1868 ein einheitlicher Norddeutscher Postbezirk geschaffen, welcher 1871 von der Reichspost abgelöst wurde. Es erschienen 26 Briefmarken in drei Währungen.
Zur Erinnerung an den Gründungstag des Norddeutschen Bundes am 1. Juli 1867 gab die Deutsche Post AG ein Postwertzeichen im Nennwert von 320 Eurocent heraus. Ausgabetag war der 13. Juli 2017, der Entwurf stammt von den Grafikern Stefan Klein und Olaf Neumann.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Richard Dietrich (Hrsg.): Europa und der Norddeutsche Bund. Haude und Spenersche Verlagsbuchhandlung, Berlin 1968.
  • Eberhard Kolb (Hrsg.): Europa vor dem Krieg von 1870. Mächtekonstellation – Konfliktfelder – Kriegsausbruch. R. Oldenbourg, München 1987.
  • Ulrich Lappenküper, Ulf Morgenstern, Maik Ohnezeit (Hrsg.): Auftakt zum deutschen Nationalstaat: Der Norddeutsche Bund 1867–1871. Otto-von-Bismarck-Stiftung, Friedrichsruh 2017 (Friedrichsruher Ausstellungen, Bd. 6).
  • Werner OgrisDer Norddeutsche Bund. Zum hundertsten Jahrestag der Augustverträge von 1866. In: JuS 1966, S. 306–310.
  • Klaus Erich PollmannParlamentarismus im Norddeutschen Bund 1867–1870. Droste Verlag, Düsseldorf 1985, ISBN 3-7700-5130-0 (Handbuch der Geschichte des deutschen Parlamentarismus).

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Norddeutscher Bund – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1.  Die am 17. April 1867 angenommene Verfassung war weitgehend identisch mit der Bismarckschen Reichsverfassung.
  2.  Vgl. Hans-Christof KrausBismarck. Größe – Grenzen – Leistungen, 1. Aufl., Klett-Cotta, Stuttgart 2015; Klaus HildebrandNo Intervention. Die Pax Britannica und Preußen 1865/66–1869/70. Eine Untersuchung zur englischen Weltpolitik im 19. Jahrhundert, Oldenbourg, München 1997, S. 389.
  3.  Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band I: Reform und Restauration 1789 bis 1830. 2. Auflage, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1967, S. 131–133.
  4.  Vgl. Michael KotullaDeutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934). Springer, Berlin 2008, S. 439 f.
  5.  Jürgen Müller: Deutscher Bund und deutsche Nation 1848–1866. Habil. Frankfurt am Main 2003, Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 2005, S. 569 f.; Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band III: Bismarck und das Reich. 3. Auflage, W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1988, S. 400, 406 f.
  6.  Göttrik WewerZum Bedeutungswandel des Demokratiebegriffs im Laufe der Geschichte, in: Ders. (Hrsg.): Demokratie in Schleswig-Holstein. Historische Aspekte und aktuelle Fragen, Leske + Budrich, Opladen 1998, S. 33; ausführlich Kurt JürgensenDie „preußische Lösung“ in der Schleswig-Holstein-Frage. Herrschaft „von oben“ mit Partizipation „von unten“, ebenda, S. 131 ff.
  7.  Andreas Kaernbach: Bismarcks Konzepte zur Reform des Deutschen Bundes. Zur Kontinuität der Politik Bismarcks und Preußens in der deutschen Frage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1991, S. 213.
  8.  Andreas Kaernbach: Bismarcks Konzepte zur Reform des Deutschen Bundes. Zur Kontinuität der Politik Bismarcks und Preußens in der deutschen Frage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1991, S. 230 f.
  9.  Artikel XIV Abs. 2 des Friedensvertrags von 1866
  10.  Reglement zur Ausführung des Wahlgesetzes für den Norddeutschen Bund, Anlage C., III. Großherzogthum Hessen.
  11.  Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934). Springer, Berlin 2008, S. 490 f.
  12.  Klaus Erich Pollmann: Parlamentarismus im Norddeutschen Bund 1867–1870. Droste Verlag, Düsseldorf 1985, S. 42–44.
  13.  Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934). Springer, Berlin 2008, S. 491.
  14.  Klaus Erich Pollmann: Parlamentarismus im Norddeutschen Bund 1867–1870. Droste Verlag, Düsseldorf 1985, S. 138.
  15.  Reichstagsprotokolle, abgerufen am 6. Juni 2016.
  16.  Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band III: Bismarck und das Reich. Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1963, S. 649–651.
  17.  Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. III, Stuttgart 1963, S. 652 f.
  18.  Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band III: Bismarck und das Reich. 3. Auflage, W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1988, S. 665–667.
  19.  Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. III, Stuttgart 1963, S. 655–659.
  20.  Michael Stürmer: Die Reichsgründung. Deutscher Nationalstaat und europäisches Gleichgewicht im Zeitalter Bismarcks. München 1993, S. 61 f.
  21.  Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934). Springer, Berlin 2008, S. 501/502.
  22.  Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934). Springer, Berlin 2008, S. 502.
  23.  Heinz Günther Sasse: Die Gründung des Auswärtigen Amtes 1870/71. In: Auswärtiges Amt (Hrsg.): 100 Jahre Auswärtiges Amt 1870–1970, Bonn 1970, S. 9–22, hier S. 14–16.
  24.  Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band III: Bismarck und das Reich. 3. Auflage, W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1988, S. 860, 1065. Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934). Springer, Berlin 2008, S. 501.
  25.  Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934). Springer, Berlin 2008, S. 503.
  26.  Hans-Ulrich WehlerDeutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 3, München 1995, S. 299.
  27.  Heinrich August WinklerDer lange Weg nach Westen. Band 1: Deutsche Geschichte vom Ende des Alten Reiches bis zum Untergang der Weimarer Republik. C.H. Beck, München 2000, S. 197.
  28.  Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 3, München 1995, S. 307.
  29.  Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 3, München 1995, S. 308.
  30.  Zit. nach Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 3, München 1995, S. 309.
  31.  Nach Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 3, München 1995, S. 309–311.
  32.  Richard Dietrich: Der Norddeutsche Bund und Europa. In: Ders. (Hrsg.): Europa und der Norddeutsche Bund. Haude und Spenersche Verlagsbuchhandlung, Berlin 1968, S. 183–220, hier S. 226/227.
  33.  Michael Stürmer: Die Reichsgründung. Deutscher Nationalstaat und europäisches Gleichgewicht im Zeitalter Bismarcks. München 1993, S. 67.
  34.  Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 3, München 1995, S. 305.
  35.  Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 3, München 1995, S. 306/307.
  36.  Michael Stürmer: Die Reichsgründung. Deutscher Nationalstaat und europäisches Gleichgewicht im Zeitalter Bismarcks. München 1993, S. 61.
  37.  Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 3, München 1995, S. 313–315.
  38.  Lothar Gall: Bismarcks Süddeutschlandpolitik 1866–1870. In: Eberhard Kolb (Hrsg.): Europa vor dem Krieg von 1870. Mächtekonstellation – Konfliktfelder – Kriegsausbruch. R. Oldenbourg, München 1987, S. 23–32, hier S. 27–29.
  39.  Michael Stürmer: Die Reichsgründung. Deutscher Nationalstaat und europäisches Gleichgewicht im Zeitalter Bismarcks. München 1993, S. 68.
  40.  Otto PflanzeBismarck. Band 1: Der Reichsgründer. C.H. Beck, München 2008, S. 434–436.
  41.  Dazu Eckart ConzeDas Auswärtige Amt. Vom Kaiserreich bis zur Gegenwart. C.H. Beck, München 2013, S. 6.
  42.  Richard Dietrich: Der Norddeutsche Bund und Europa. In: Ders. (Hrsg.): Europa und der Norddeutsche Bund. Haude und Spenersche Verlagsbuchhandlung, Berlin 1968, S. 183–220, hier S. 241 f.
  43.  Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 3, München 1995, S. 303 f.
  44.  Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 3, München 1995, S. 315.
  45. ↑ Hochspringen nach:a b Christopher ClarkPreußen. Aufstieg und Niedergang. 1600–1947. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2007, S. 627–629.
  46.  Heinrich August Winkler: Der lange Weg nach Westen. Band 1: Deutsche Geschichte vom Ende des Alten Reiches bis zum Untergang der Weimarer Republik. C.H. Beck, München 2000, S. 203.
  47. ↑ Hochspringen nach:a b Michael Kotulla: Deutsches Verfassungsrecht 1806–1918. Eine Dokumentensammlung nebst Einführungen, 1. Band: Gesamtdeutschland, Anhaltische Staaten und Baden, Springer, Berlin/Heidelberg 2005, S. 246.
  48.  Vgl. Peter Schwacke/Guido Schmidt, Staatsrecht, 5. Aufl., W. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-555-01398-5S. 58 f. Rn. 164; dazu Zuschrift des Bundeskanzlers von Bismarck an den Präsidenten des Reichstags Simson (Beschluß des Norddeutschen Bundesrats betreffend die Einführung der Bezeichnungen „Deutsches Reich“ und „Deutscher Kaiser“) vom 9. Dezember 1870, in: documentArchiv.de (Hrsg.).
  49.  Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte: Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934), Springer, Berlin 2008, § 33 Rn. 1933.
  50.  Art. 79 DBV (= Art. 79 S. 2 NBV i. d. F. vom 16. April 1867): Der Eintritt der Süddeutschen Staaten oder eines derselben in den Bund erfolgt auf den Vorschlag des Bundespräsidiums im Wege der Bundesgesetzgebung.
  51.  Verfassung des Deutschen Bundes (wie durch das Protokoll vom 15. November 1870 vereinbart; mit den Änderungen durch die Verträge vom 23. und 25. November 1870 mit Bayern und Württemberg samt den Bestimmungen der Schlußprotokolle), in Kraft getreten am 1. Januar 1871.
  52.  Kotulla, DtVerfR I, 1. Teil, § 7 XII.1 Abs.-Nr. 451; ders., Deutsche Verfassungsgeschichte: Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934), Springer, Berlin 2008, § 34 Rn. 2052, 2054.
  53. ↑ Hochspringen nach:a b Kotulla, DtVerfR I, S. 245 f. m.w.N.
  54.  Karl KroeschellDeutsche Rechtsgeschichte, Bd. 3: Seit 1650. 5. Auflage, Böhlau-UTB, Köln/Weimar/Wien 2008, S. 235.
  55.  Kotulla, DtVerfR I, S. 245.
  56.  Vgl. dazu die Entscheidung des Preußischen OVG PrOVGE 14, S. 388 ff., wo das Gericht unproblematisch davon ausgegangen war, dass der zwischen dem Norddeutschen Bund und den USA am 22. Juni 1869 abgeschlossene sogenannte Bancroft-Vertrag für das Deutsche Reich fortgelte.
  57.  Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. III, Stuttgart 1963, S. 761 f.
  58.  Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. III, Stuttgart 1963, S. 763–765.
  59.  Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934). Springer, Berlin 2008, S. 526.
  60.  Jörg-Detlef Kühne: Die Reichsverfassung der Paulskirche. Vorbild und Verwirklichung im späteren deutschen Rechtsleben. Habil. Bonn 1983, 2. Auflage, Luchterhand, Neuwied 1998 (1985), S. 203–205.
  61.  Zahlen nach: Antje Kraus: Quellen zur Bevölkerungsstatistik Deutschlands 1815–1875. Hans Boldt Verlag, Boppard am Rhein 1980 (Wolfgang Köllmann (Hrsg.): Quellen zur Bevölkerungs-, Sozial- und Wirtschaftsstatistik Deutschlands 1815–1875. Band I).
  62.  Brockhaus, Kleines Konversations-Lexikon. Fünfte Auflage. 1911, abgerufen am 25. April 2017.
  63.  Pierer’s Universal-Lexikon. 1857–1865. Abgerufen am 25. April 2017.
  64.  Pierer’s Universallexikon. Abgerufen am 25. April 2017.
  65.  Richard Dietrich: Der Norddeutsche Bund und Europa. In: Ders. (Hrsg.): Europa und der Norddeutsche Bund. Haude und Spenersche Verlagsbuchhandlung, Berlin 1968, S. 183–220, hier S. 221–223.
  66.  Martin Kirsch: Monarch und Parlament im 19. Jahrhundert. Der monarchische Konstitutionalismus als europäischer Verfassungstyp – Frankreich im Vergleich. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1999, S. 395–397.
  67.  Martin Kirsch: Monarch und Parlament im 19. Jahrhundert. Der monarchische Konstitutionalismus als europäischer Verfassungstyp – Frankreich im Vergleich. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1999, S. 396, 400/401.
  68.  Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Band 3: Von der „Deutschen Doppelrevolution“ bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges 1849–1914. C.H. Beck, München 1995, S. 300.
  69.  Andreas Kaernbach: Bismarcks Konzepte zur Reform des Deutschen Bundes. Zur Kontinuität der Politik Bismarcks und Preußens in der deutschen Frage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1991, S. 239–241.
  70.  Christoph Nonn: Bismarck. Ein Preuße und sein Jahrhundert. Beck, München 2015, S. 175.
  71.  Otto Büsch (Hrsg.): Handbuch der preußischen Geschichte, Band II: Das 19. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens. de Gruyter, Berlin/New York 1992, ISBN 3-11-008322-1S. 347.
  72.  Birgit Aschmann: Preußens Ruhm und Deutschlands Ehre: Zum nationalen Ehrdiskurs im Vorfeld der preußisch-französischen Kriege des 19. Jahrhunderts. Oldenbourg, München 2013, ISBN 978-3-486-71296-4S. 341.
  73.  Andreas Kaernbach: Bismarcks Konzepte zur Reform des Deutschen Bundes. Zur Kontinuität der Politik Bismarcks und Preußens in der deutschen Frage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1991, S. 238, 239.
  74.  Bernhard Wördehoff: Flagge zeigenDie Zeit Nr. 03/1987.
  75.  Eike Christian Hirsch: Die feine ironische ArtStern 12/1981 (online).